Einen Aufhebungsvertrag sollten Arbeitnehmer möglichst vor der Unterschrift prüfen lassen. In diesem Zeitpunkt können Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonus, Arbeitszeugnis und Formulierungen zum Arbeitslosengeld noch verhandelt werden. Nach der Unterschrift ist der Vertrag grundsätzlich bindend; eine spätere Lösung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Kurzantwort (für Eilige): Aufhebungsvertrag prüfen lassen – was vor der Unterschrift wichtig ist
Wann sollte man einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen? Ein Aufhebungsvertrag sollte möglichst vor der Unterschrift geprüft werden. Besonders wichtig ist das, wenn der Arbeitgeber Druck macht, eine schnelle Entscheidung verlangt oder Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonus, Zeugnis oder Ausgleichsklauseln geregelt sind.
Warum ist die Prüfung wichtig? Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich bindend. Arbeitnehmer können dadurch Ansprüche verlieren, eine zu niedrige Abfindung akzeptieren oder Nachteile beim Arbeitslosengeld auslösen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in der Regel nicht.
Was wird geprüft? Geprüft werden vor allem Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, mögliches Ruhen des Arbeitslosengeldes, Kündigungsfrist, Beendigungsdatum, Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung, Arbeitszeugnis und sogenannte Ausgleichs- oder Erledigungsklauseln.
Droht immer eine Sperrzeit? Nein. Ein Aufhebungsvertrag führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund für den Abschluss vorlag, etwa weil eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung konkret drohte und der Aufhebungsvertrag diese Kündigung nur vorwegnimmt.
Welche Rolle spielen Kündigungsfrist und Abfindung? Wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet, kann das Arbeitslosengeld ruhen. Deshalb sollten Beendigungsdatum, Kündigungsfrist und Abfindung immer zusammen geprüft werden.
Was kostet die Prüfung? Die Kosten hängen vom Umfang des Vertrags, der Dringlichkeit und der gewünschten Beratung oder Verhandlung ab. Wirtschaftlich lohnt sich die Prüfung besonders dann, wenn Abfindung, Sperrzeit, Kündigungsfrist, Freistellung oder Ausgleichsklauseln erhebliche Folgen haben können.
Praxis-Hinweis: Besonders gefährlich sind Formulierungen wie „auf Wunsch des Arbeitnehmers“, sehr frühe Beendigungsdaten, pauschale Ausgleichsklauseln, unklare Zeugnisregelungen und fehlende Regelungen zu Urlaub, Überstunden oder Bonus. Solche Punkte sollten vor der Unterschrift geprüft und gegebenenfalls nachverhandelt werden.
Faustregel: Je schneller der Arbeitgeber eine Unterschrift möchte, desto wichtiger ist die Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag sollte erst unterschrieben werden, wenn arbeitsrechtliche Folgen, finanzielle Risiken und mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld verstanden sind.

Über den Autor: Rechtsanwältin Diana B. Haidari
Diana B. Haidari berät Arbeitnehmer in München und bundesweit digital zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
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Wann sollte man einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen?
Besonders wichtig ist die Prüfung, solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. In diesem Zeitpunkt können Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonuszahlungen, Arbeitszeugnis und Formulierungen zum Arbeitslosengeld meist noch verhandelt werden. Nach der Unterschrift ist der Vertrag dagegen grundsätzlich bindend.
Zudem ist die Prüfung wichtig, wenn der Arbeitgeber eine schnelle Unterschrift verlangt, eine Kündigung in den Raum stellt oder bereits ein konkretes Vertragsangebot vorgelegt hat. In solchen Situationen besteht häufig das Risiko, dass Arbeitnehmer unter Zeitdruck Bedingungen akzeptieren, die finanziell oder rechtlich nachteilig sind.
Eine anwaltliche Prüfung ist außerdem sinnvoll, wenn der Aufhebungsvertrag eine Abfindung enthält. Eine Abfindung klingt zunächst attraktiv, gleicht aber nicht automatisch alle Nachteile aus. Entscheidend ist, ob die Abfindung im Verhältnis zur Verhandlungsposition angemessen ist und ob durch den Vertrag eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes droht.
Geprüft werden sollte ein Aufhebungsvertrag insbesondere, wenn der Vertrag ein kurzfristiges Beendigungsdatum enthält, die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, eine Ausgleichsklausel vorgesehen ist oder Resturlaub, Überstunden, Bonus, Provisionen und Arbeitszeugnis nicht eindeutig geregelt sind.
Auch bei Druck oder Überrumpelung ist Vorsicht geboten. Wer den Eindruck hat, sofort unterschreiben zu müssen, sollte den Vertrag nicht vorschnell akzeptieren, sondern die Unterlagen mitnehmen und rechtlich prüfen lassen. Gerade in solchen Situationen kann eine Prüfung helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und bessere Konditionen zu verhandeln.
Einen umfassenden Überblick zu Risiken, Abfindung, Sperrzeit und typischen Klauseln finden Sie im ausführlichen Guide zum Aufhebungsvertrag.

Was wird bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags geprüft?
Bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags geht es nicht nur um die Höhe der Abfindung. Entscheidend ist, ob der gesamte Vertrag für Arbeitnehmer wirtschaftlich, arbeitsrechtlich und mit Blick auf das Arbeitslosengeld sinnvoll ist. Viele Risiken entstehen erst durch das Zusammenspiel von Beendigungsdatum, Kündigungsfrist, Abfindung, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und Ausgleichsklauseln.
Zunächst wird geprüft, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Das Beendigungsdatum ist wichtig, weil es Auswirkungen auf Gehalt, Freistellung, Resturlaub, Kündigungsfrist und Arbeitslosengeld haben kann. Endet das Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig, kann das für Arbeitnehmer finanziell nachteilig sein.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abfindung. Dabei zählt nicht nur die angebotene Summe. Wichtig ist auch, ob die Abfindung zur Betriebszugehörigkeit, zum Gehalt, zum Kündigungsschutz, zum Prozessrisiko und zur Verhandlungsposition passt. Eine hohe Abfindung kann weniger attraktiv sein, wenn zugleich andere Ansprüche ausgeschlossen werden. Bei höheren Abfindungen sollte außerdem geprüft werden, welche steuerlichen Folgen die Zahlung hat und ob die Fünftelregelung relevant werden kann. Wie Abfindungen berechnet und verhandelt werden können, erklären wir im Beitrag zur Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Geprüft werden außerdem mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, wenn Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund an der Beendigung mitwirken. Zusätzlich kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist endet. Vertiefende Informationen finden Sie im Beitrag zur Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag.
Wichtig sind auch Regelungen zu Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Bonus und Arbeitszeugnis. Der Vertrag sollte klar regeln, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt, ob Urlaub eingebracht wird und ob offene Ansprüche noch bezahlt werden. Beim Zeugnis sollte möglichst konkret geregelt werden, welche Qualität und Formulierung geschuldet ist. Welche Folgen eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung haben kann, erklären wir im Beitrag zur Freistellung nach Kündigung.
Besonders kritisch sind Ausgleichs- und Erledigungsklauseln. Sie können dazu führen, dass mit Unterzeichnung oder Erfüllung des Aufhebungsvertrags sämtliche weiteren Ansprüche erledigt sind. Das ist gefährlich, wenn Urlaub, Überstunden, Bonus, Provisionen oder variable Vergütung noch nicht vollständig geklärt sind.
Ziel der Prüfung ist deshalb eine klare Einschätzung: Kann der Aufhebungsvertrag unterschrieben werden, sollte er nachverhandelt werden oder ist vom Abschluss eher abzuraten? Arbeitnehmer sollten vor der Unterschrift wissen, welche Ansprüche sie aufgeben, welche Risiken bestehen und welche Punkte gegenüber dem Arbeitgeber noch verhandelt werden können.
Prüfcheck: Diese Punkte sollten vor der Unterschrift geklärt sein
Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht nur wegen der Abfindung bewertet werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Beendigungsdatum, Kündigungsfrist, Arbeitslosengeld, Freistellung, offenen Ansprüchen und Ausgleichsklauseln.
Werden diese Punkte nicht geprüft, können erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile entstehen. Besonders problematisch sind zu niedrige Abfindungen, Nachteile beim Arbeitslosengeld, unklare Freistellungsregelungen und zu weit gefasste Ausgleichsklauseln.
Auch nach der Unterschrift kann eine Prüfung sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn der Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben wurde oder der Arbeitnehmer sich überrumpelt, getäuscht oder zu einer schnellen Entscheidung gedrängt fühlt.
Welche Risiken bestehen, wenn ein Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschrieben wird?
Wer einen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschreibt, kann weitreichende Nachteile auslösen. Das größte Risiko liegt darin, dass der Vertrag das Arbeitsverhältnis endgültig beendet und Arbeitnehmer häufig zugleich auf weitere Ansprüche verzichten. Nach der Unterschrift lässt sich der Inhalt meist nur noch schwer korrigieren.
Ein häufiges Risiko ist eine zu niedrige Abfindung. Viele Arbeitnehmer orientieren sich nur an der angebotenen Summe, ohne ihre tatsächliche Verhandlungsposition zu kennen. Entscheidend ist aber, ob eine Kündigung überhaupt wirksam wäre, ob Kündigungsschutz besteht, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht und welche wirtschaftlichen Nachteile durch den Vertrag entstehen.
Besonders wichtig sind auch die Folgen beim Arbeitslosengeld. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, wenn Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken. Wird das Arbeitsverhältnis außerdem vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung beendet, kann das Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen.
Weitere Risiken entstehen durch unklare oder zu weit gefasste Ausgleichsklauseln. Solche Klauseln können dazu führen, dass offene Ansprüche auf Gehalt, Überstunden, Urlaub, Bonus, Provisionen oder variable Vergütung später nicht mehr geltend gemacht werden können. Gerade deshalb sollte vor der Unterschrift geprüft werden, ob wirklich alle Ansprüche vollständig geregelt sind.
Auch Freistellung und Arbeitszeugnis werden häufig unterschätzt. Unklarheiten bei widerruflicher oder unwiderruflicher Freistellung, Urlaubsanrechnung oder Zeugnisnote können später zu Streit führen. Ein guter Aufhebungsvertrag sollte diese Punkte eindeutig regeln und nicht nur allgemein auf „wohlwollende“ Formulierungen verweisen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Zeitdruck. Arbeitgeber legen Aufhebungsverträge teilweise in Personalgesprächen vor und erwarten eine schnelle Entscheidung. Arbeitnehmer sollten sich dadurch nicht zu einer sofortigen Unterschrift drängen lassen. Gerade wenn eine Kündigung angedroht wird oder nur kurze Bedenkzeit bleibt, ist eine rechtliche Prüfung besonders wichtig.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur, ob der Aufhebungsvertrag einzelne Fehler enthält. Entscheidend ist, ob der Vertrag insgesamt sinnvoll ist: finanziell, arbeitsrechtlich und mit Blick auf die nächsten beruflichen Schritte. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob eine Unterschrift ratsam ist oder ob nachverhandelt werden sollte.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Wann lohnt sich eine anwaltliche Beratung?
Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn der Aufhebungsvertrag wirtschaftlich spürbare Folgen hat. Das ist regelmäßig der Fall, wenn eine Abfindung angeboten wird, das Arbeitsverhältnis kurzfristig enden soll oder unklar ist, ob Nachteile beim Arbeitslosengeld drohen.
Besonders sinnvoll ist anwaltliche Beratung, wenn der Arbeitgeber Druck macht oder eine schnelle Unterschrift verlangt. In solchen Situationen besteht das Risiko, dass Arbeitnehmer Bedingungen akzeptieren, ohne ihre tatsächliche Verhandlungsposition zu kennen. Gerade bei angedrohter Kündigung sollte geprüft werden, ob der Arbeitgeber überhaupt wirksam kündigen könnte und ob dadurch bessere Konditionen verhandelbar sind. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung androht, sollte auch geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage als Alternative zum Aufhebungsvertrag wirtschaftlich sinnvoller wäre.
Auch bei längerer Betriebszugehörigkeit, höherem Gehalt, Führungspositionen oder variabler Vergütung kann sich eine Prüfung schnell auszahlen. Denn dann geht es nicht nur um die Abfindung, sondern häufig auch um Bonusansprüche, Zielvereinbarungen, Provisionen, Freistellung, Zeugnis und den Ausschluss weiterer Ansprüche.
Eine Prüfung ist außerdem empfehlenswert, wenn der Vertrag eine Ausgleichsklausel enthält. Solche Klauseln können dazu führen, dass mit Abschluss des Aufhebungsvertrags sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Wer unterschreibt, ohne offene Ansprüche vorher zu klären, kann später Geld verlieren.
Je höher die wirtschaftliche Bedeutung des Vertrags ist, desto wichtiger ist eine rechtliche Einschätzung vor der Unterschrift. Ziel der anwaltlichen Prüfung ist nicht, jeden Aufhebungsvertrag abzulehnen. Ziel ist eine klare Entscheidung: unterschreiben, nachverhandeln oder nicht abschließen.
Die Prüfung kann persönlich in München oder digital erfolgen. Gerade bei kurzen Fristen ist eine schnelle Einschätzung auch überregional möglich.
Was kostet es, einen Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen?
Die Kosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrags hängen davon ab, ob zunächst nur eine erste Einschätzung gewünscht ist oder ob der Vertrag vollständig geprüft, bewertet und gegenüber dem Arbeitgeber nachverhandelt werden soll.
Die Kanzlei Haidari rechnet die anwaltliche Tätigkeit transparent ab. Der Stundensatz beträgt 290 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jedoch mindestens nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit diese im konkreten Fall höher sind oder keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Bei einer Abrechnung nach RVG richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Bei einem Aufhebungsvertrag orientiert sich der Gegenstandswert für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig an drei Bruttomonatsgehältern. Werden zusätzlich weitere Punkte geprüft oder verhandelt, etwa Arbeitszeugnis, Freistellung, Bonus, Provisionen, Überstunden oder variable Vergütung, kann sich der Gegenstandswert erhöhen. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wird häufig ein weiteres Bruttomonatsgehalt angesetzt.
Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer 5.000 Euro brutto im Monat, liegt der Gegenstandswert für die Beendigungsfrage bei 15.000 Euro. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit entsteht hierbei eine 1,3-Geschäftsgebühr. Nach der RVG-Tabelle ergibt sich bei einem Gegenstandswert von 15.000 Euro eine 1,3-Geschäftsgebühr von 990,60 Euro. Zuzüglich Auslagenpauschale von 20,00 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt sich ein Betrag von 1.202,61 Euro.
Kommt zusätzlich ein Zeugnisanspruch hinzu, kann sich der Gegenstandswert erhöhen. Die konkrete Vergütung hängt deshalb immer davon ab, welche Tätigkeit beauftragt wird: reine Beratung, Vertragsprüfung, außergerichtliche Vertretung oder Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Wichtig ist: Die Kosten sollten immer vor Mandatserteilung geklärt werden. Arbeitnehmer erhalten daher vorab eine transparente Einschätzung, welche Abrechnung in Betracht kommt und ob eine Rechtsschutzversicherung eingebunden werden kann.
Gerade bei Aufhebungsverträgen lohnt sich diese Klärung häufig, weil einzelne Vertragsdetails erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können. Eine zu niedrige Abfindung, ein zu frühes Beendigungsdatum, Nachteile beim Arbeitslosengeld oder eine weit gefasste Ausgleichsklausel können deutlich teurer sein als die rechtliche Prüfung vor der Unterschrift.
Kostenbeispiele: Aufhebungsvertrag außergerichtlich prüfen lassen
Die folgenden Beispiele zeigen mögliche gesetzliche Gebühren nach RVG bei außergerichtlicher Tätigkeit, wenn der Gegenstandswert mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt wird.
Wichtig: Die tatsächlichen Kosten hängen vom konkreten Auftrag ab. Zusätzliche Regelungspunkte wie Zeugnis, Bonus, Freistellung, offene Vergütung oder eine außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber können den Gegenstandswert und damit die Gebühren verändern. Die konkrete Abrechnung wird vor Mandatserteilung transparent geklärt.
Wie läuft die Prüfung eines Aufhebungsvertrags ab?
Die Prüfung beginnt mit dem Aufhebungsvertrag und den wichtigsten Eckdaten zum Arbeitsverhältnis. Relevant sind insbesondere Beginn der Beschäftigung, Gehalt, Position, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsfrist, mögliche Kündigungsgründe, bisherige Gespräche mit dem Arbeitgeber und die Frage, ob bereits eine Frist zur Unterschrift gesetzt wurde.
Im nächsten Schritt wird der Vertrag rechtlich und wirtschaftlich bewertet. Dabei wird geprüft, welche Ansprüche geregelt sind, welche Ansprüche fehlen und ob einzelne Klauseln für Arbeitnehmer nachteilig sein können. Besonders wichtig sind Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonus, Zeugnis, Arbeitslosengeld und Ausgleichsklauseln.
Anschließend erhalten Arbeitnehmer eine klare Einschätzung, ob der Vertrag in der vorgelegten Form unterschrieben werden kann oder ob Nachverhandlungen sinnvoll sind. Häufig geht es dabei nicht nur um eine höhere Abfindung, sondern auch um bessere Formulierungen zu Zeugnis, Freistellung, offenen Ansprüchen oder Sperrzeitrisiken.
Wenn Nachverhandlungen sinnvoll sind, können konkrete Änderungsvorschläge entwickelt werden. Je nach Situation kann der Arbeitnehmer selbst mit diesen Punkten in die Verhandlung gehen oder die Kommunikation über die anwaltliche Vertretung führen lassen.
Ziel der Prüfung ist eine schnelle und belastbare Entscheidungsgrundlage. Arbeitnehmer sollen wissen, welche Risiken der Aufhebungsvertrag enthält, welche Punkte verhandelbar sind und ob eine Unterschrift aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.
Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Beratung in München und bundesweit
Ein Aufhebungsvertrag kann persönlich in München oder digital geprüft werden. Gerade bei kurzen Fristen ist es häufig sinnvoll, den Vertrag zunächst per E-Mail zu übermitteln und die wichtigsten Eckdaten zum Arbeitsverhältnis mitzuteilen. So lässt sich schnell einschätzen, welche Risiken bestehen und welche Punkte vor der Unterschrift geklärt werden sollten.
Die Kanzlei Haidari unterstützt Arbeitnehmer insbesondere bei Aufhebungsverträgen, Abfindungsverhandlungen und der Prüfung arbeitsrechtlicher Risiken. Eine Beratung ist nicht nur in München möglich, sondern bei geeigneten Fällen auch überregional, etwa wenn Arbeitnehmer in Berlin, Hamburg oder anderen Städten tätig sind und eine schnelle rechtliche Einschätzung benötigen.
Für die Prüfung sind vor allem der vorgelegte Aufhebungsvertrag, Angaben zu Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsfrist, Position, möglicher Kündigungsandrohung und bisherigen Gesprächen mit dem Arbeitgeber wichtig. Je vollständiger diese Informationen vorliegen, desto gezielter kann bewertet werden, ob der Vertrag unterschrieben, nachverhandelt oder abgelehnt werden sollte.
Besonders bei Aufhebungsverträgen unter Zeitdruck ist eine schnelle Prüfung entscheidend. Arbeitgeber setzen teilweise kurze Fristen oder erwarten eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage. Arbeitnehmer sollten sich dadurch nicht zu einer vorschnellen Unterschrift drängen lassen, sondern zunächst klären lassen, welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Vertrag hat.
Ziel der Beratung ist eine klare und praktische Empfehlung: Welche Klauseln sind problematisch? Welche Ansprüche fehlen? Ist die Abfindung angemessen? Drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld? Und welche Änderungen sollten vor einer Unterschrift verlangt werden?
Aufhebungsvertrag erhalten? Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, sollten Sie den Vertrag nicht vorschnell unterschreiben. Oft lassen sich Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis, Urlaub, Überstunden oder Ausgleichsklauseln noch verbessern, wenn die eigene Verhandlungsposition rechtzeitig geprüft wird.
Besonders wichtig ist eine Prüfung, wenn der Arbeitgeber Druck macht, eine Kündigung androht oder nur wenig Bedenkzeit lässt. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer zunächst klären, welche Rechte sie haben und ob der angebotene Vertrag wirklich die beste Lösung ist.
Die Kanzlei Haidari prüft Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer in München und bundesweit, bewertet Risiken und zeigt auf, welche Punkte nachverhandelt werden sollten. So erhalten Sie vor der Unterschrift eine klare Entscheidungsgrundlage.
FAQs: Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Was kostet es, einen Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen?
Die Kosten hängen vom Umfang der Prüfung und vom Gegenstandswert ab. Die Kanzlei Haidari rechnet mit einem Stundensatz von 290 Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Bei einer RVG-Abrechnung wird für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig ein Gegenstandswert von drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Wann sollte man einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen?
Ein Aufhebungsvertrag sollte vor allem dann geprüft werden, wenn Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonus, Zeugnis oder Ausgleichsklauseln geregelt sind. Besonders wichtig ist die Prüfung, wenn der Arbeitgeber Druck macht, eine Kündigung androht oder eine schnelle Unterschrift verlangt.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in der Regel nicht. Nach der Unterschrift ist der Vertrag grundsätzlich bindend.
Droht bei einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund für den Abschluss vorlag. Problematisch kann es werden, wenn Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken.
Was bedeutet Ruhen des Arbeitslosengeldes beim Aufhebungsvertrag?
Das Arbeitslosengeld kann ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist endet. Dann beginnt die Zahlung des Arbeitslosengeldes unter Umständen erst später. Deshalb sollten Beendigungsdatum, Kündigungsfrist und Abfindung zusammen geprüft werden.
Ist die angebotene Abfindung im Aufhebungsvertrag angemessen?
Das hängt von Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsschutz, Prozessrisiko und Verhandlungsposition ab. Eine Abfindung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Auch Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldes, Freistellung, Urlaub, Bonus, Zeugnis und Ausgleichsklauseln können den wirtschaftlichen Wert des Angebots beeinflussen.
Was ist eine Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag?
Eine Ausgleichsklausel regelt häufig, dass mit Erfüllung des Aufhebungsvertrags alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Das kann gefährlich sein, wenn noch Gehalt, Urlaub, Überstunden, Bonus, Provisionen oder variable Vergütung offen sind. Solche Klauseln sollten vor der Unterschrift genau geprüft werden.
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei widerrechtlicher Drohung, Täuschung oder einer unfairen Verhandlungssituation. Die Hürden sind hoch. Deshalb ist die Prüfung vor der Unterschrift meist deutlich wichtiger als der spätere Versuch, den Vertrag anzugreifen.
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