Anwältin prüft Aufhebungsvertrag in München – rechtliche Beratung

Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Risiken, Kosten, Abfindung und Sperrzeit vor der Unterschrift klären

Einen Aufhebungsvertrag sollten Arbeitnehmer möglichst vor der Unterschrift prüfen lassen. In diesem Zeitpunkt können Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Überstunden, Bonus, Arbeitszeugnis und Formulierungen zum Arbeitslosengeld noch verhandelt werden. Nach der Unterschrift ist der Vertrag grundsätzlich bindend; eine spätere Lösung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Kurzantwort (für Eilige): Aufhebungsvertrag prüfen Weiterlesen…

Person unterschreibt ein Dokument – Symbolbild für Aufhebungsvertrag oder Abfindung im Arbeitsrecht

Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Rechte, Chancen und Risiken

Eine Abfindung nach Kündigung oder im Aufhebungsvertrag ist kein gesetzlicher Automatismus, sondern meist das Ergebnis einer Verhandlung. Ob, wann und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt maßgeblich von der rechtlichen Ausgangslage, dem Verfahrensstadium und dem Verhandlungsdruck auf den Arbeitgeber ab. In der Praxis entstehen Abfindungen häufig im Rahmen Weiterlesen…