Anwalt bei Kündigung in München
Ich prüfe Ihre Kündigung, kläre die Klagefrist und vertrete Sie bei Kündigungsschutzklagen.
Kündigung hier kostenlos und ohne Anmeldung einordnen
Drei kurze Fragen zu Ihrer Kündigung und Ihrem Ziel.
Dauer: ca. 30 Sekunden
Der Check dient einer ersten Orientierung. Er und eine Kontaktanfrage wahren die Klagefrist nicht.

Anwalt für Kündigungsschutzklage in München
Nach einer Kündigung brauchen Sie eine klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht prüfe ich Ihr Kündigungsschreiben, den Zugang, laufende Fristen und mögliche Angriffspunkte. Gemeinsam besprechen wir Ihr Ziel: Weiterbeschäftigung, eine Verhandlung über Abfindung oder eine andere wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, vertrete ich Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht München. Dabei berücksichtige ich auch Freistellung, Zeugnis und offene Vergütungsansprüche. Chancen, Risiken und die Vergütung klären wir, bevor Sie weitere Schritte beauftragen.
- Kündigung, Zugang und Fristen prüfen.
- Kündigungsschutzklage und Vertretung besprechen.
- Abfindung und weitere Ansprüche verhandeln.
So geht es weiter
1. Situation schildern
Sie senden die wichtigsten Eckdaten und – sofern vorhanden – Ihre Unterlagen.
2. Persönliche Rückmeldung
Rechtsanwältin Diana B. Haidari meldet sich persönlich bei Ihnen und klärt, wie die weitere Beratung sinnvoll erfolgen kann.
3. Rechtliche Beratung & nächste Schritte
In der Beratung werden Ausgangslage, Möglichkeiten und mögliche weitere Schritte eingeordnet.
Die Kontaktaufnahme bzw. Übersendung Ihrer Anfrage löst noch keine kostenpflichtige Mandatierung aus. Die Erstberatung kostet aktuell 190 € zzgl. MwSt. (226,10 € brutto inkl. 19 % USt.) und wird vor Beginn transparent mitgeteilt; bei einer Mandatierung wird sie auf das Honorar angerechnet. Mehr dazu unter Kosten & Ablauf.
Hinweis: Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist regelmäßig unwirksam, weil die Schriftform erforderlich ist (§ 623 BGB).
Weitere Leistungen im Arbeitsrecht finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu Arbeitsrecht München.
Kündigungsschutzklage in München: 3-Wochen-Frist beachten
Zwei Fristen sind zu unterscheiden: Die Klagefrist von drei Wochen betrifft die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Die Kündigungsfrist betrifft dagegen den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet. Der Kündigungscheck oben berechnet keine dieser Fristen.
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz KSchG). Gerade hier klären viele Mandanten, ob eine Klage sinnvoll ist und welche Strategie realistisch ist.
Die Frist beginnt nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern mit dem tatsächlichen Zugang. Zugang bedeutet, dass das Schreiben so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen war, etwa durch Einwurf in den Briefkasten.
Einen ausführlichen Überblick über Ablauf, Fristen, Dauer, Kosten und Abfindung finden Sie in unserem Blogartikel: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Frist, Dauer, Kosten & Abfindung.
Beispiel zur Fristberechnung
Maßgeblich ist stets der Tag des tatsächlichen Zugangs, nicht der Tag der Kenntnisnahme oder das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Geprüfte Rechenbeispiele mit Jahr sowie Hinweise zu Wochenenden und Feiertagen finden Sie in unserem Beitrag: Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen (3-Wochen-Frist & Zugang).
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als wirksam, selbst dann, wenn sie materiell rechtswidrig gewesen wäre.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde?
Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden (§ 5 KSchG). Voraussetzung ist, dass Sie ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert waren. Die Anforderungen sind hoch.
Typische Konstellationen:
- unverschuldet verspätete Kenntnis vom Zugang (Einzelfallprüfung erforderlich)
- schwere Erkrankung
- außergewöhnliche Umstände
Ein bloßes „Übersehen“ der Frist genügt in der Regel nicht.
Welches Gericht ist zuständig?
Zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht München, wenn der Arbeitsort des Arbeitnehmers oder der Betrieb in München liegt. Nach Eingang der Kündigungsschutzklage wird üblicherweise zeitnah ein Gütetermin angesetzt, in dem eine einvernehmliche Lösung geprüft wird.
Warum die 3-Wochen-Frist strategisch entscheidend ist
Die Frist ist nicht nur formale Voraussetzung, sondern beeinflusst auch die Verhandlungsposition:
- Wird rechtzeitig Klage erhoben, erhöht sich häufig der Verhandlungsdruck.
- Versäumte Fristen schwächen die Ausgangsposition erheblich.
- In vielen Fällen entsteht erst durch die rechtzeitige Klageerhebung die Grundlage für Vergleichsgespräche oder Abfindungsverhandlungen.
Gerade bei Kündigungen in größeren Unternehmen oder wirtschaftlich starken Arbeitgeberstrukturen im Raum München spielt die taktische Vorgehensweise eine wesentliche Rolle.
Praxis-Hinweis: Entscheidend ist immer das konkrete Zugangsdatum. Bei streitigem Zugang (z. B. Einwurf-Einschreiben, Bote, Briefkastenproblematik) sollte frühzeitig geprüft werden, wie sich der Zugang rechtlich bewerten lässt.
Wann ist eine Kündigung angreifbar? Typische Ansatzpunkte in der Praxis
Viele Kündigungen scheitern nicht am großen Fehler, sondern an Details: Form, Zugang, Gründe, Abmahnung, Sozialauswahl oder Sonderkündigungsschutz.
Zunächst wird geprüft, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist (allgemeiner Kündigungsschutz). In der Probezeit oder im Kleinbetrieb gilt es häufig nicht oder nur eingeschränkt; in diesen Fällen kommen andere Unwirksamkeitsgründe oder besonderer Kündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) in Betracht.
✅ Form & Zugang
- Schriftform fehlt (z. B. E-Mail/WhatsApp) § 623 BGB
- Unterschrift fehlt oder ist unklar
- Zugang streitig (Briefkasten, Bote, Einschreiben)
- Fristen falsch berechnet (Klagefrist, Kündigungsfrist)
Tipp: Das Zugangsdatum entscheidet häufig über die 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG).
⚠️ Inhaltliche Angriffsflächen
- Abmahnung fehlt (häufig bei verhaltensbedingter Kündigung)
- Sozialauswahl fehlerhaft (betriebsbedingte Kündigung)
- Weiterbeschäftigung möglich (mildere Mittel)
- Fristlose Kündigung ohne ausreichenden Grund § 626 BGB
- Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft/Elternzeit/Schwerbehinderung)
- Betriebsratsanhörung fehlend oder fehlerhaft, sofern ein Betriebsrat besteht (§ 102 BetrVG)
Entscheidend ist die Gesamtschau: Grund, Verhältnismäßigkeit und Beweisbarkeit.
Praxis-Merksatz: Angreifbar heißt nicht automatisch gewonnen, aber eine frühe Prüfung klärt, ob eine Klage sinnvoll ist und welche Verhandlungsoptionen (z. B. Vergleich/Abfindung) realistisch sind.
Ob einer dieser Punkte im konkreten Fall durchgreift, hängt stets von den individuellen Umständen ab. Entscheidend ist nicht nur, ob ein formeller oder materieller Fehler vorliegt, sondern auch, wie die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren einzuschätzen sind.
Wird eine Kündigungsschutzklage erhoben, prüft das zuständige Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung im Rahmen eines strukturierten Verfahrens.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht München
Wird innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erhoben, prüft das zuständige Arbeitsgericht die Wirksamkeit der Kündigung in einem strukturierten Verfahren.
Für viele Arbeitnehmer ist der gerichtliche Ablauf zunächst unübersichtlich. Tatsächlich folgt das Verfahren jedoch klaren, gesetzlich geregelten Schritten.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München
Von der Kündigung bis zur Entscheidung: So läuft ein Kündigungsschutzverfahren typischerweise ab.
1. Zugang der Kündigung
Mit Zugang beginnt regelmäßig die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Das genaue Zugangsdatum ist entscheidend.
2. Einreichung der Kündigungsschutzklage
Innerhalb der Frist wird Klage beim Arbeitsgericht München eingereicht. Das Gericht prüft die formellen und materiellen Voraussetzungen der Kündigung.
3. Gütetermin
Das Gericht lädt regelmäßig zeitnah zu einem Gütetermin. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, häufig in Form eines Vergleichs oder einer Abfindungsvereinbarung.
4. Kammertermin (falls erforderlich)
Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin. Hier werden Beweise erhoben und die Wirksamkeit der Kündigung vertieft geprüft.
5. Vergleich oder Urteil
Das Verfahren endet entweder durch gerichtlichen Vergleich – oft mit wirtschaftlicher Lösung, oder durch Urteil des Gerichts.
Praxis-Hinweis: Viele Kündigungsschutzverfahren werden bereits im Gütetermin beendet. Eine frühzeitige strategische Einschätzung kann die Verhandlungsposition erheblich beeinflussen.
Ob das Verfahren bereits im Gütetermin endet oder in einen Kammertermin übergeht, hängt von der rechtlichen Ausgangslage und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab.
In vielen Fällen steht dabei nicht nur die Frage der Weiterbeschäftigung im Raum, sondern auch eine mögliche wirtschaftliche Lösung.
Ist eine Abfindung nach Kündigung realistisch oder eine Ausnahme?
Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht automatisch gesetzlich vorgesehen, sondern entsteht durch Verhandlungssituation und bei Prozessrisiko.
In Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht München spielt die Einschätzung der Erfolgsaussichten eine zentrale Rolle. Je höher das Risiko für den Arbeitgeber, dass die Kündigung unwirksam ist, desto größer ist regelmäßig die Bereitschaft, eine wirtschaftliche Lösung zu finden.
Wann ist eine Abfindung nach Kündigung realistisch?
Ob eine Abfindung verhandelbar ist, hängt insbesondere ab von:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- wirtschaftlicher Bedeutung der Position
- Angreifbarkeit der Kündigung
- Prozessrisiko des Arbeitgebers
- Verhandlungsstrategie
- Zeitpunkt im Verfahren (z. B. vor oder im Gütetermin)
Wie sich daraus eine konkrete Strategie für Angebot und Gegenangebot entwickeln lässt, erläutere ich ausführlich unter Abfindung richtig verhandeln.
Gerade bei wirtschaftlich starken Arbeitgebern im Raum München sind strategische Überlegungen oft entscheidend. Eine erste Orientierung liefert unser Abfindungsrechner.
Gibt es eine „Faustformel“ für die Höhe?
In der Praxis wird häufig eine Orientierung von etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr genannt.
Für eine verhandelte Abfindung sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr nur eine Orientierung. Ein gesetzlicher Anspruch nach § 1a KSchG kann dagegen unter besonderen Voraussetzungen bestehen.
Strategischer Aspekt
Eine Kündigungsschutzklage dient nicht ausschließlich der Weiterbeschäftigung. In vielen Fällen wird sie erhoben, um:
- die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu lassen
- Verhandlungsdruck aufzubauen
- eine tragfähige wirtschaftliche Lösung zu erzielen
Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten ist daher entscheidend.
Abfindung realistisch einschätzen lassen
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung verhandelbar ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und zeige Ihnen realistische Handlungsoptionen auf.
Kosten eines Anwalts bei Kündigungsschutzklage in München
Neben der Frage nach Erfolgsaussichten und Abfindung ist für viele Betroffene die Kostenfrage entscheidend.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Anwaltskosten? Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten insoweit besondere Regeln, die sich von zivilrechtlichen Verfahren unterscheiden.
📌 Streitwert
In Kündigungssachen wird der Streitwert häufig mit dem dreifachen Bruttomonatsgehalt angesetzt. Auf dieser Grundlage berechnen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG).
⚖ Kostentragung
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst (§ 12a ArbGG), unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
🛡 Rechtsschutzversicherung
Besteht Arbeitsrechtsschutz, übernimmt die Versicherung häufig Anwalts- und Gerichtskosten. Eine Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.
Praxis-Hinweis: Die Entscheidung für eine Kündigungsschutzklage sollte rechtlich und wirtschaftlich abgewogen werden. Eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten ist Teil einer seriösen Beratung.
Ob sich eine Kündigungsschutzklage wirtschaftlich lohnt, hängt daher nicht nur von den Erfolgsaussichten, sondern auch von der individuellen Situation ab, etwa vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung oder von der Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Kündigungsschutzklage Kosten: Wer zahlt, wie hoch sind Anwalts- & Gerichtskosten, und wann greift PKH oder RSV?
Gerade bei laufender 3-Wochen-Frist sollte die Entscheidung jedoch nicht allein aus Unsicherheit über mögliche Kosten hinausgezögert werden. Eine frühzeitige Einschätzung schafft Klarheit über Chancen, Risiken und wirtschaftliche Auswirkungen.
Kündigung erhalten? Wann ist schnelles Handeln besonders wichtig?
Nach einer Kündigung entscheiden oft die ersten Tage darüber, welche Optionen realistisch sind. Das gilt nicht nur wegen der 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage, sondern auch, weil sich Beweislage und Verhandlungsposition häufig sehr schnell verändern.
Eine kurzfristige rechtliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:
- die Kündigung gerade erst zugegangen ist und die 3-Wochen-Frist läuft,
- eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde,
- besonderer Kündigungsschutz denkbar ist (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit),
- die Kündigung betriebsbedingt begründet wird (Sozialauswahl/Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten),
- bereits Abmahnungen im Raum stehen oder Vorwürfe erhoben werden,
- Sie eine wirtschaftliche Lösung (z. B. Vergleich/Abfindung) anstreben.
Warum eine frühzeitige Prüfung oft entscheidend ist
Nicht jede Kündigung muss zwingend gerichtlich angegriffen werden. Aber jede Kündigung sollte so geprüft werden, dass Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Eine frühe Einschätzung klärt typischerweise:
- Wirksamkeit der Kündigung (Form, Zugang, Kündigungsgrund),
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes,
- Prozessrisiko und realistische Erfolgsaussichten,
- taktische Optionen (Klage, Vergleich, Abfindungsverhandlung),
- Fristen und notwendige nächste Schritte.
Sofort-Protokoll nach Kündigung: Die 5 wichtigsten Schritte
Ziel: Fristen sichern, Beweise stabilisieren und eine belastbare Strategie festlegen.
1) Zugangsdatum dokumentieren
Wann ist die Kündigung zugegangen (Briefkasten/Übergabe/Bote)? Datum notieren und – wenn möglich – Belege sichern.
2) 3-Wochen-Frist berechnen
Ab Zugang läuft häufig die Klagefrist (§ 4 KSchG). Frist sofort im Kalender festhalten.
3) Unterlagen zusammenstellen
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr, ggf. Betriebsvereinbarungen.
4) Beweise sichern
Bei Streit über Zugang oder Vorwürfe: Zeugen/Boten, Chatverläufe, E-Mails, Protokolle sichern.
5) Strategie festlegen
Klage ja/nein? Ziel Weiterbeschäftigung oder wirtschaftliche Lösung (Vergleich/Abfindung)? Früh festlegen, um keine Optionen zu verlieren.
Praxis-Hinweis: Fristenversäumnisse lassen sich später oft nur schwer oder gar nicht korrigieren. Das Zugangsdatum ist der zentrale Startpunkt.
Auf Grundlage dieser Prüfung lässt sich einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat oder ob eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich sinnvoller erscheint.
Gerade bei laufender 3-Wochen-Frist sollte diese Einschätzung zeitnah erfolgen, um keine rechtlichen Möglichkeiten zu verlieren.
Ihr Anwalt für Kündigung & Kündigungsschutzklage in München
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Fristen und Erfolgsaussichten frühzeitig geprüft werden. Eine Kündigungsschutzklage kann nicht nur der Weiterbeschäftigung dienen, sondern, je nach Ausgangslage, auch die Grundlage für eine belastbare Vergleichslösung schaffen.
Als Rechtsanwältin in München berate und vertrete ich Sie bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht München.
Wichtig: Eine korrekte Fristberechnung auf Grundlage des Zugangsdatums ist entscheidend. Wer zu spät reagiert, verliert oft rechtliche Möglichkeiten, selbst dann, wenn die Kündigung angreifbar gewesen wäre.
Häufige Fragen zur Kündigung in München
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung.
Spätestens nach Zugang der Kündigung sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen. Da häufig eine 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) läuft, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in München sinnvoll.
Das sagen meine Mandanten
von Eda C. · Juli 2026
Frau Haidari hat mir bei meiner Kündigungsschutzklage geholfen und am Ende mehr Abfindung verhandelt als ich erwartet hatte. Die Kommunikation lief immer super. Ich bin sehr zufrieden.
von Malte B. · April 2026
Sehr freundlich, sehr kompetent. Hat meine Erwartungen und Hoffnungen übertroffen. Würde ich jederzeit weiterempfehlen.
von Tagui M. · März 2026
I worked with Ms. Haidari for 2 months on my employment case. I really couldn’t wish for a better lawyer for myself. Ms. Haidari’s is a very reliable, responsible and committed specialist. Thanks to her I got to the best resolution of my case.
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