In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten entstehen regelmäßig nur, wenn es zu einem Urteil kommt, und entfallen häufig bei einem gerichtlichen Vergleich.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Kosten?
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Kosten einer Kündigungsschutzklage in der 1. Instanz am Arbeitsgericht berechnen, welche Rolle Streitwert, RVG-Gebühren und Gerichtskosten spielen und wann Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung einspringen können.
Hinweis (Stand 2026): Die Grundregeln zu Kosten und Kostentragung (§ 12a ArbGG) sind unverändert. Gebühren nach RVG/GKG hängen vom Streitwert und dem jeweils geltenden Gebührentableau ab; die Beispielwerte unten sind als Orientierung zu verstehen.
Kurzantwort (für Eilige): Kosten der Kündigungsschutzklage (1. Instanz)
Wer zahlt?
In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite findet nicht statt
(§ 12a ArbGG).
Wovon hängen die Kosten ab?
Maßgeblich sind der Streitwert und der Verfahrensausgang (Urteil oder Vergleich).
- Streitwert: Im Kündigungsschutzverfahren regelmäßig 3 Bruttomonatsgehälter (weitere Anträge können ihn erhöhen).
- Anwaltskosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
- Gerichtskosten: Fallen regelmäßig nur bei Urteil an; bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen vollständig.
- Typische RVG-Gebühren: 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr; bei Vergleich zusätzlich 1,0 Einigungsgebühr (zzgl. Auslagen und MwSt.).
- Kostenhilfe: Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht; Rechtsschutzversicherung nur mit Deckungszusage.
Rechtsgrundlagen: § 12a ArbGG; RVG/VV RVG (Stand: 01/2026)
Warum die Kosten im Arbeitsgericht (1. Instanz) anders geregelt sind
In Zivilsachen ersetzt häufig die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite. Nicht so in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht: Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch der Gewinner. Für Ihre Taktik (Tempo, Vergleich, Beweisaufnahme) ist das entscheidend.
Diese Besonderheit ist ein zentraler Unterschied zum Zivilprozess.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Auch wenn Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten tragen, das ist wichtig für die taktische Vorbereitung und die Entscheidung, ob sich ein Vergleich lohnt.
Wer Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage 🔗 kennt, kann auch die Kosten- und Vergleichsstrategie besser einordnen.
Wenn Sie vor einer Kündigung stehen und die Kosten realistisch einschätzen möchten, hilft meist eine kurze anwaltliche Erstprüfung zur Kündigungsschutzklage in München mit realistischer Kosten- und Chancenbewertung 🔗.
Was bestimmt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie die Kosten für eine Kündigungsschutzklage berechnen möchten, kommt es im Kern auf vier Stellschrauben an:
Streitwert (Gegenstandswert am Arbeitsgericht)
Der Streitwert Kündigungsschutzklage ist die Basis für Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten nach GKG. Im Bestandsstreit regelmäßig 3 Monatsgehälter. Zusätzliche Anträge (z. B. Annahmeverzugslohn, Zeugnis mit Note, Weiterbeschäftigung, Boni/Provisionen) erhöhen den Wert, damit eine höhere Gebührenstufe.
Instanz & Verfahrensverlauf
Anwaltskosten Arbeitsgericht 1. Instanz werden nicht erstattet. Ein früher Gütetermin mit Vergleich spart meist Gerichtskosten und Beweisaufwand. Gerade weil Gerichtskosten häufig erst beim Urteil entstehen, lohnt es sich, den Gütetermin am Arbeitsgericht mit Ablauf, Dauer und Vergleichslogik 🔗 zu verstehen.
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt regelmäßig der Kammertermin am Arbeitsgericht 🔗. Spätestens hier entstehen bei einem Urteil Gerichtskosten, während bei einem Vergleich weiterhin vor allem die Anwaltsgebühren maßgeblich bleiben.
Tabellengebühren nach GKG und RVG
RVG Gebühren Arbeitsrecht 2026 und Gerichtskosten Kündigungsschutzklage sind tabellarisch an den Streitwert gekoppelt: je höher der Wert, desto höher die Gebührenpositionen (Verfahrens-, Termin-, ggf. Einigungsgebühr; Auslagen; MwSt.).
Vergleichsabschluss (Kostenwirkung)
Ein gerichtlicher Vergleich kann Gerichtskosten reduzieren/entfallen lassen und eröffnet Möglichkeiten (z. B. Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung/„Garden Leave“, Boni, Fälligkeiten).
Wer zahlt was? (Praxisüberblick)
Anwaltskosten Arbeitsgericht (erste Instanz): eigene Anwälte, eigene Kosten
Am Arbeitsgericht 1. Instanz gilt typischerweise: keine Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenseite 🔗 (§12a ArbGG). Die Gerichtskosten hängen vom Ausgang ab. Bei Vergleich fallen sie oft geringer aus.
Rechtsschutzversicherung (RSV)
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht sind Kosten planbar: Nach Wartezeit und Deckungszusage übernimmt die RSV regelmäßig eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten (Tarif prüfen). Tipp: Deckungsanfrage sofort nach Zugang der Kündigung stellen.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Ohne RSV kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine PKH bei Kündigungsschutzklage setzt Erfolgsaussichten und passende Einkommensverhältnisse voraus. Sie kann Gerichtskosten und, je nach Bewilligung, eigene Anwaltskosten abdecken (auch in Raten).
Vergleichliche Kostenregelung
Im gerichtlichen Vergleich lassen sich Kostenfragen flexibel regeln. Das verhindert spätere Diskussionen und gibt beiden Seiten Klarheit.
Kurz gesagt:
In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten entstehen nur, wenn kein Vergleich geschlossen wird. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann Ihre Eigenkosten deutlich reduzieren.
Rechenbeispiele für Anwalts- & Gerichtskosten (Stand 01/2026)
Die Kosten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand erheblich. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen nicht nur vom Monatsgehalt ab, sondern vor allem davon, in welchem Stadium das Verfahren endet. Ein früher Vergleich im Gütetermin verursacht andere Kosten als ein Vergleich im Kammertermin oder ein Urteil nach streitiger Verhandlung.
Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenkorridore in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, differenziert nach Gütetermin, Kammertermin und Urteil. Die Werte dienen der Orientierung und machen transparent, wie sich zusätzliche Termine und der Ausgang des Verfahrens auf die Gesamtkosten auswirken.
Wichtig: Die Tabelle zeigt reine Näherungswerte. Tatsächliche Beträge richten sich nach der RVG-Gebührenstufe, dem exakten Streitwert und dem Verfahrensverlauf.
| Kündigungsschutzklage (1. Instanz): Anwalts- und Gerichtskosten nach Verfahrensstand (Beispielwerte) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Monatsgehalt | Streitwert (3×) | Gütetermin mit Einigung | Kammertermin mit Einigung | Kammertermin ohne Einigung | Gerichtskosten bei Urteil |
| 3.000 € | 9.000 € | 2.500 € | 3.200 € | 2.500 € | 520 € |
| 4.000 € | 12.000 € | 3.000 € | 3.850 € | 3.000 € | 630 € |
| 5.000 € | 15.000 € | 3.200 € | 4.100 € | 3.200 € | 690 € |
| 6.000 € | 18.000 € | 3.400 € | 4.400 € | 3.400 € | 750 € |
| 7.000 € | 21.000 € | 3.700 € | 4.700 € | 3.700 € | 810 € |
| 8.000 € | 24.000 € | 3.900 € | 5.000 € | 3.900 € | 870 € |
Hinweis: Die Anwaltskosten verstehen sich als Beispielwerte nach RVG (inkl. MwSt.). Gerichtskosten fallen in der 1. Instanz regelmäßig nur bei Urteil an. Bei gerichtlichen Vergleichen (Güte- oder Kammertermin) entfallen Gerichtskosten.
(Hinweis: Stand Gebührenlogik 01/2026. Alle Beträge sind Beispiele/gerundet.)
So lesen Sie die Tabelle:
- Gütetermin mit Einigung: Kommt es bereits im Gütetermin zu einem gerichtlichen Vergleich, fallen Anwaltskosten einschließlich einer zusätzlichen Einigungsgebühr (1,0) an. Gerichtskosten entstehen in diesem Fall nicht.
- Kammertermin mit Einigung: Wird erst im Kammertermin ein Vergleich geschlossen, entsteht eine zusätzliche Terminsgebühr (1,2-fach), sodass die Anwaltskosten höher ausfallen. Auch hier entfallen die Gerichtskosten vollständig.
- Kammertermin ohne Einigung: Endet das Verfahren nach Kammertermin durch Urteil, fallen keine Einigungsgebühren an, dafür jedoch Gerichtskosten zusätzlich zu den Anwaltskosten.

Rechtliche Einordnung der Gerichtskosten (1. Instanz):
Kommt es im Kündigungsschutzverfahren zu einem Urteil, werden Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben. In der 1. Instanz fallen diese regelmäßig in Höhe des 2,0-fachen Gebührensatzes gemäß Anlage 2 zu § 34 GKG an.
Die Gerichtskosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei. Bei einem gerichtlichen Vergleich, unabhängig davon, ob er im Güte- oder Kammertermin geschlossen wird, entfallen Gerichtskosten vollständig.
Warum die Tabelle keinen „Gütetermin ohne Einigung“ ausweist:
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, endet das Verfahren nicht, sondern wird regelmäßig fortgesetzt und führt zu einem Kammertermin. Ein eigenständiger Kostenabschluss nach dem Gütetermin ohne Vergleich existiert daher praktisch nicht.
Aus diesem Grund bildet die Tabelle die Kosten erst dort ab, wo sie tatsächlich entscheidungsrelevant werden: beim Vergleich im Gütetermin, beim Vergleich im Kammertermin, sowie im Kammertermin ohne Vergleich (mit Urteil).
Gerade im Kammertermin stellt sich daher häufig die strategische Frage, ob ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoller ist als ein Urteil. Welche realistische Abfindung im Kammertermin 🔗 zu erwarten ist und wie sie sich zum Kostenrisiko verhält, erläutern wir hier.
Kosten senken: 9 konkrete Hebel
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vor allem vom Streitwert, dem Umfang der Anträge und davon ab, ob das Verfahren durch Urteil endet oder frühzeitig durch Vergleich abgeschlossen wird. Die folgenden Hebel zeigen typische Stellschrauben, mit denen sich Aufwand und damit häufig auch die Gesamtkosten praktisch begrenzen lassen.
Kündigungsschutzklage: 9 Hebel zur Kosten- und Aufwandsteuerung
Typische Stellschrauben, die den Umfang des Verfahrens und damit häufig auch die Kosten beeinflussen.
Wenn Sie die Stellschrauben kennen, lassen sich Kostenrisiken häufig besser planen, besonders dann, wenn früh klar ist, welche Ziele im Verfahren wirklich verfolgt werden sollen.
Bei Vergleichen spielt nicht nur die Brutto-Abfindung eine Rolle, sondern auch der Nettoeffekt. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei. Je nach Konstellation kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) in Betracht kommen, entscheidend sind u. a. die „Zusammenballung“ der Einkünfte und der Auszahlungszeitpunkt.
Praxis-Tipp: Wer einen Vergleich verhandelt, sollte deshalb nicht nur die Höhe, sondern auch Zeitpunkt und Ausgestaltung der Zahlung mitdenken. Wie eine realistische Abfindung im Gütetermin 🔗 typischerweise eingeordnet wird (und welche Stellschrauben verhandelbar sind), erläutern wir hier.
Wenn eine Beendigung ohne Gerichtsverfahren im Raum steht, gelten ähnliche steuerliche Überlegungen auch bei einer Abfindung im Aufhebungsvertrag (Chancen, Risiken, typische Fehler) 🔗.
Honorare & Transparenz in meiner Kanzlei
Erstberatung: klar & kalkulierbar
Sie erhalten eine strukturierte Erstberatung Arbeitsrecht (Kosten transparent) inklusive Fristen-Check. Denn ob Sie rechtzeitig handeln, entscheidet oft schon die Kündigungsschutzklage-Frist: richtig berechnen und was bei Verspätung möglich ist 🔗, realistische Kostenkalkulation auf Basis Ihres Gehalts (Kündigungsschutzklage Kosten berechnen) und einer Strategie-Empfehlung.
Abwicklung: ohne Kostenüberraschung
Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie. Wir klären Wartezeit und Umfang der Kostenübernahme.
Ohne RSV können wir eine PKH im rechtlich zulässigen Rahmen prüfen.
Vor jedem Schritt erhalten Sie eine klare Nutzen-vs-Kosten-Einschätzung.
Ich berate Sie gerne vor Ort, besonders wenn Sie Kündigungsschutzklage-Kosten in München realistisch einschätzen lassen möchten 🔗 oder vollständig digital.
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Häufige Kosten-Fehleinschätzungen (und wie Sie sie vermeiden)
„Wenn ich gewinne, zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt.“ – Nicht in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht.
„Vergleich ist immer teurer, weil eine Einigungsgebühr anfällt.“ – Ein Vergleich spart regelmäßig Gerichtskosten und reduziert Verfahrensdauer/Risiken.
„Ich warte erst mal ab. Kosten spare ich mir.“ – Nach 3 Wochen ist die Klagefrist vorbei. Damit entfallen oft alle Hebel (auch Abfindungsdruck).
„Die Rechtsschutzversicherung zahlt immer ohne Weiteres.“ – Wartezeit, Selbstbeteiligung und Deckungszusage prüfen.
„Streitwert = Abfindung.“ – Nein. Streitwert in Kündigungssachen bildet v. a. den Bestandsstreit ab (typisch 3 Monatsgehälter), nicht die Abfindung.
Checkliste: Diese Infos beschleunigen Ihre Kostenschätzung
Datum des Kündigungszugangs (für die Frist, aber auch die Taktik).
Bruttomonatsgehalt, variable Vergütungsbestandteile, offene Ansprüche.
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, relevante E-Mails.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja: Versicherer, Police, SB.
Gewünschte Ziele: Weiterbeschäftigung, Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Boni.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage wirken oft komplex, lassen sich aber mit wenigen Grundregeln realistisch einschätzen.
Wer früh handelt, Vergleichsmöglichkeiten nutzt und Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe einbezieht, kann das finanzielle Risiko klar begrenzen und seine Chancen auf eine gute Einigung deutlich erhöhen.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Angelegenheit oder haben Fragen?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt neben der 3-Wochen-Frist vor allem eines: Planbarkeit. Mit den obigen, gerundeten Richtwerten wissen Sie, welche Größenordnung realistisch ist, mit oder ohne Vergleich. Den Rest klären wir gern individuell und transparent.
So kann ich Ihnen sofort weiterhelfen:
Kurz-Check: Wir prüfen Frist, Chancen und das passende Vorgehen.
Deckungsanfrage: Wir übernehmen auf Wunsch die Rechtsschutz-Klärung für Sie.
Klarer Fahrplan: Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Risiken, Kosten und nächsten Schritten.
Sie haben Fragen zu Kosten für eine Kündigungsschutzklage?
Ich erkläre Ihnen gerne verständlich, was im Fall einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommt: schnell, transparent und rechtssicher. Gerne persönlich, telefonisch, per Mail oder über den untenstehenden Link zum Kontaktformular.
FAQs - Kosten der Kündigungsschutzklage
Wer zahlt die Kosten im Gütetermin?
Sie tragen Ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten fallen regelmäßig nicht an, wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird.
Wie hoch sind die Anwaltskosten in der 1. Instanz?
Sie richten sich nach dem Streitwert und den RVG-Gebühren (1,3 + 1,2, ggf. + 1,0). Typisch ist ein niedriger bis mittlerer vierstelliger Betrag je nach Gehaltsband und Verfahrensstand.
Welche Rolle spielt der Streitwert?
Er ist die Basis zur Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten. In Kündigungssachen werden 3 Monatsgehälter angesetzt (zuzüglich Nebenforderungen).
Fallen bei einer Kündigungsschutzklage immer Gerichtskosten an?
Nein. Gerichtskosten entstehen in der 1. Instanz typischerweise nur bei Urteil und werden dann grundsätzlich von der unterliegenden Partei getragen; bei Vergleich entfallen sie komplett.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Oft ja, nach Deckungszusage. Prüfen Sie Wartezeit und Selbstbeteiligung; wir holen die Deckungsanfrage für Sie ein.
Tipp: Stellen Sie die Deckungsanfrage direkt nach Erhalt der Kündigung, damit Sie die 3-Wochen-Frist zur Klageeinreichung wahren können.Was kostet eine Kündigungsschutzklage im Durchschnitt?
Je nach Monatsgehalt und Verfahrensstand liegen die eigenen Anwaltskosten in der 1. Instanz häufig im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Mit Rechtsschutzversicherung reduziert sich der Eigenanteil meist auf die Selbstbeteiligung.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage bei 3.000 € brutto Monatsgehalt?
Richtwert (Streitwert 9.000 €): Gütetermin mit Vergleich ca. 2.500 € Anwaltskosten, Kammertermin mit Vergleich ca. 3.200 € (brutto), Kammertermin ohne Vergleich ca. 2.500 € (brutto) + Gerichtskosten bei Urteil (für den Verlierer) von 520 €; die Gerichtsgebühr entfällt regelmäßig bei Vergleichen.
Wie hoch ist der Streitwert bei der Kündigungsschutzklage?
Im Bestandsstreit typischerweise 3 Bruttomonatsgehälter; zusätzliche Anträge (z. B. Annahmeverzug, Boni) erhöhen den Streitwert.
Wer trägt die Kosten bei einem Vergleich im Gütetermin?
Jede Seite trägt die eigenen Anwaltskosten; Gerichtskosten entfallen regelmäßig beim gerichtlichen Vergleich.
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