Für Eilige:

  • Streitwert: Im Kündigungsschutzverfahren meist 3 Bruttomonatsgehälter (nur der Bestandsstreit). Weitere Ansprüche (z. B. offener Lohn/Boni) erhöhen den Streitwert.
  • Arbeitsgericht 1. Instanz: Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (keine Kostenerstattung, § 12a ArbGG).
  • Gerichtskosten: Fallen an, entfallen regelmäßig bei gerichtlichem Vergleich.
  • RVG Gebühren (2025): Typisch 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr, bei Vergleich zusätzlich 1,0 Einigungsgebühr zzgl. Auslagen & MwSt.

Warum die Kosten im Arbeitsgericht (1. Instanz) anders geregelt sind

In Zivilsachen ersetzt häufig die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite. Nicht so in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht: Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch der Gewinner. Für Ihre Taktik (Tempo, Vergleich, Beweisaufnahme) ist das entscheidend.

Vertiefung: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste)🔗

Was bestimmt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?

Wenn Sie die Kosten für eine Kündigungsschutzklage berechnen möchten, kommt es im Kern auf vier Stellschrauben an:

Streitwert (Gegenstandswert am Arbeitsgericht)

Der Streitwert Kündigungsschutzklage ist die Basis für Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten nach GKG. Im Bestandsstreit regelmäßig 3 Monatsgehälter. Zusätzliche Anträge (z. B. Annahmeverzugslohn, Zeugnis mit Note, Weiterbeschäftigung, Boni/Provisionen) erhöhen den Wert, damit eine höhere Gebührenstufe.

Instanz & Verfahrensverlauf

Anwaltskosten Arbeitsgericht 1. Instanz werden nicht erstattet. Ein früher Gütetermin mit Vergleich spart meist Gerichtskosten und Beweisaufwand.
Mehr dazu: Gütetermin am Arbeitsgericht: Ablauf, Dauer & Vergleich 🔗

Tabellengebühren (GKG/RVG)

RVG Gebühren Arbeitsrecht 2025 und Gerichtskosten Kündigungsschutzklage sind tabellarisch an den Streitwert gekoppelt: je höher der Wert, desto höher die Gebührenpositionen (Verfahrens-, Termin-, ggf. Einigungsgebühr; Auslagen; MwSt.).

Vergleichsabschluss (Kostenwirkung)

Ein gerichtlicher Vergleich kann Gerichtskosten reduzieren/entfallen lassen und eröffnet Möglichkeiten (z. B. Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung/„Garden Leave“, Boni, Fälligkeiten).

Wer zahlt was? (Praxisüberblick)

Anwaltskosten Arbeitsgericht (erste Instanz): eigene Anwälte, eigene Kosten
Am Arbeitsgericht 1. Instanz gilt typischerweise: Keine Kostenerstattung der Anwaltsgebühren durch die Gegenseite 🔗 (§12a ArbGG). Die Gerichtskosten hängen vom Ausgang ab. Bei Vergleich fallen sie oft geringer aus. 

Rechtsschutzversicherung (RSV)
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht sind Kosten planbar: Nach Wartezeit und Deckungszusage übernimmt die RSV regelmäßig eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten (Tarif prüfen). Tipp: Deckungsanfrage sofort nach Zugang der Kündigung stellen.

Prozesskostenhilfe (PKH)
Ohne RSV kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht. Eine PKH bei Kündigungsschutzklage setzt Erfolgsaussichten und passende Einkommensverhältnisse voraus. Sie kann Gerichtskosten und, je nach Bewilligung, eigene Anwaltskosten abdecken (auch in Raten).

Vergleichliche Kostenregelung
Im gerichtlichen Vergleich lassen sich Kostenfragen flexibel regeln. Das verhindert spätere Diskussionen und gibt beiden Seiten Klarheit.

Rechenbeispiele (vereinfachte Korridore)

Wichtig: Die Tabelle zeigt reine Näherungswerte. Tatsächliche Beträge richten sich nach der RVG-Gebührenstufe (Stand 06/2025), dem exakten Streitwert und dem Verfahrensverlauf.

Monats­gehaltStreitwert (3×)Anwalt ohne Vergleich (brutto)Anwalt mit Vergleich (brutto)Gerichtskosten bei Urteil (3,0)
3.000 €9.000 €1.800 €2.800 €800 €
4.000 €12.000 €2.100 €3.400 €900 €
5.000 €15.000 €2.300 €3.600 €1.000 €
6.000 €18.000 €2.400 €3.700 €1.100 €
7.000 €21.000 €2.600 €3.900 €1.200 €
8.000 €24.000 €2.700 €4.000 €1.300 €

(Hinweis: Stand Gebührenlogik 06/2025. Alle Beträge sind Beispiele/gerundet.)

So lesen Sie die Tabelle:

  • Mit Vergleich fällt zusätzlich die Einigungsgebühr (1,0) an, dafür entfallen Gerichtskosten regelmäßig.

  • Ohne Vergleich: Bei Kammertermin/Urteil entstehen Gerichtskosten zusätzlich zu den Anwaltskosten.

  • Streitwerterhöhungen (z. B. Annahmeverzugslohn, Boni, Zeugnisnote) heben die Gebührenstufe.

  • Reisekosten/Abwesenheitsgeld sind möglich, wenn das Gericht außerhalb des Kanzleistandorts liegt.

  • Rechtsschutzversicherung reduziert den Eigenanteil meist auf SB (typisch 150–300 €) nach Deckungszusage.

Kosten senken: 9 konkrete Hebel

  1. Früh klagen, früh vergleichen
    Schnelle Klage und Gütetermin entschlossen nutzen. Ein früher Vergleich im Gütetermin reduziert Verfahrensaufwand und damit Kündigungsschutzklage-Kosten. Detailliertere Informationen zum Gütetermin im Beitrag: Gütetermin am Arbeitsgericht🔗

  2. Klageziel fokussieren
    Nur notwendige Anträge stellen. Wer alles gleichzeitig einklagt (Weiterbeschäftigung, Zeugnisnote, Boni, Annahmeverzug), treibt den Streitwert und damit die RVG-Gebühren im Arbeitsrecht unnötig nach oben. Viele Punkte lassen sich im Vergleich besser verhandeln.

  3. Belege & Fakten vorab sammeln
    Vertrag, Nachträge, Gehaltsabrechnungen, Bonusziele, Sozialdaten (Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung): Gute Vorbereitung verkürzt Verfahren und spart indirekt Anwaltskosten am Arbeitsgericht.

  4. Rechtsschutz nutzen / PKH prüfen
    Mit einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht (nach Wartezeit und Deckungszusage) sind Sie budgetseitig entspannt. Ohne RSV lohnt der Blick auf PKH Kündigungsschutzklage inkl. Ratenmodell.

  5. Vergleich klug strukturieren
    Neben der Abfindung gleich Freistellung (Garden Leave), Urlaub/Überstunden, Zeugnisnote, Boni und Fälligkeiten mitverhandeln. Das vermeidet Folgestreit und damit zusätzliche Kosten.

  6. Honorarmodelle mit Transparenz
    Früh über Gebührenrahmen sprechen. Zulässige Pauschalen/Caps auf RVG-Basis geben Kostensicherheit. Keine Überraschungen, klare Planung.

  7. Digitale Kommunikation
    Videoverhandlungen und präzise E-Mail-Briefings sparen Zeit und Reisekosten, ohne Qualitätseinbußen.

  8. Steuern im Blick bei Abfindung
    Zahlungszeitpunkt/Modalitäten so wählen, dass ggf. die Fünftelregelung greift. Das vermeidet unnötige Netto-Mehrkosten.

  9. Realistische Abfindungsrange
    Mit marktüblichen Bandbreiten (z. B. 0,25–0,75 Monatsgehälter pro Jahr, häufig 0,5/Jahr als Start) steigen Vergleichschancen. Vertiefende Informationen zu Abfindungen: Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag🔗

Honorare & Transparenz in meiner Kanzlei

Erstberatung: klar & kalkulierbar
Sie erhalten eine strukturierte Erstberatung Arbeitsrecht (Kosten transparent) inklusive Fristen-Check (siehe auch Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen🔗), realistische Kostenkalkulation auf Basis Ihres Gehalts (Kündigungsschutzklage Kosten berechnen) und einer Strategie-Empfehlung.

Abwicklung: ohne Kostenüberraschung

  • Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie. Wir klären Wartezeit und Umfang der Kostenübernahme.

  • Ohne RSV können wir eine wir PKH im rechtlich Zulässigen Rahmen prüfen.

  • Vor jedem Schritt erhalten Sie eine klare Nutzen-vs-Kosten-Einschätzung.

  • Ich berate Sie gerne vor Ort (Anwalt: Kosten Kündigungsschutzklage München 🔗) oder vollständig digital.

Sie erhalten Auskunft über transparente Anwaltskosten am Arbeitsgericht, Beispiele nach RVG-Gebühren im Arbeitsrecht, Gerichtsgebühren Kündigungsschutzklage, Optionen Vergleich im Gütetermin.

Häufige Kosten-Fehleinschätzungen (und wie Sie sie vermeiden)

  • „Wenn ich gewinne, zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt.“Nicht in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht.

  • „Vergleich ist immer teurer, weil eine Einigungsgebühr anfällt.“ – Ein Vergleich spart regelmäßig Gerichtskosten und reduziert Verfahrensdauer/Risiken.

  • „Ich warte erst mal ab. Kosten spare ich mir.“ – Nach 3 Wochen ist die Klagefrist vorbei. Damit entfallen oft alle Hebel (auch Abfindungsdruck).

  • „Die Rechtsschutzversicherung zahlt immer ohne Weiteres.“Wartezeit, Selbstbeteiligung und Deckungszusage prüfen. 

  • „Streitwert = Abfindung.“ – Nein. Streitwert in Kündigungssachen bildet v. a. den Bestandsstreit ab (typisch 3 Monatsgehälter), nicht die Abfindung.

Checkliste: Diese Infos beschleunigen Ihre Kostenschätzung

  • Datum des Kündigungszugangs (für die Frist, aber auch die Taktik).

  • Bruttomonatsgehalt, variable Vergütungsbestandteile, offene Ansprüche.

  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, relevante E-Mails.

  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja: Versicherer, Police, SB.

  • Gewünschte Ziele: Weiterbeschäftigung, Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Boni.

Sie haben eine arbeitsrechtliche Angelegenheit oder haben Fragen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt neben der 3-Wochen-Frist vor allem eines: Planbarkeit. Mit den obigen, gerundeten Richtwerten wissen Sie, welche Größenordnung realistisch ist, mit oder ohne Vergleich. Den Rest klären wir gern individuell und transparent.

So kann ich Ihnen sofort weiterhelfen:

  • Kurz-Check: Wir prüfen Frist, Chancen und das passende Vorgehen.

  • Deckungsanfrage: Wir übernehmen auf Wunsch die Rechtsschutz-Klärung für Sie.

  • Klarer Fahrplan: Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Risiken, Kosten und nächsten Schritten.

Kontakt: Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Sie können auch das Kontaktformular nutzen 🔗.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

FAQs - Kosten der Kündigungsschutzklage

  • Wer zahlt die Kosten im Gütetermin?

    Sie tragen Ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten fallen regelmäßig nicht an, wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird.

  • Wie hoch sind die Anwaltskosten in der 1. Instanz?

    Sie richten sich nach dem Streitwert und den RVG-Gebühren (1,3 + 1,2, ggf. + 1,0). Typisch ist ein niedriger bis mittlerer vierstelliger Betrag je nach Gehaltsband und Verfahrensstand.

  • Welche Rolle spielt der Streitwert?

    Er ist die Basis zur Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten. In Kündigungssachen werden 3 Monatsgehälter angesetzt (zuzüglich Nebenforderungen).

  • Fallen Gerichtskosten immer an?

    Nein. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen sie regelmäßig. Kommt es zum Urteil, fallen Gerichtskosten an.

  • Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

    Oft ja, nach Deckungszusage. Prüfen Sie Wartezeit und Selbstbeteiligung; wir holen die Deckungsanfrage für Sie ein.


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