Kurze Zusammenfassung

  • Frist: Sie haben 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Fällt das Ende vom 21. Tag auf das Wochenende oder einen Feiertag gilt der nächster Werktag.

  • Ablauf: Erst findet ein Gütetermin (Kurzziel: Einigung), dann ggf. der Kammertermin (Beweise/Zeugen) statt.

  • Abfindung: Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Praxisorientierung oft 0,25–0,75 Bruttomonate pro Beschäftigungsjahr, abhängig vom Prozessrisiko und Ihrer Verhandlungsposition.

  • Kosten 1. Instanz: Jede Seite trägt eigene Anwaltskosten. Rechtsschutzversicherung (RSV)/Prozesskostenhilfe (PKH) können helfen.

  • „Zu spät?“ Nachträgliche Zulassung ist nur ausnahmsweise möglich. Hierbei gelten jedoch hohe Hürden

  • Schnell handeln: Schnelles handeln ist erforderlich. Sichten Sie Unterlagen, legen Sie Ziele fest und sichern Sie Beweise.

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Sie bedeutet nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam. Wer seine Rechte kennt, kann mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen und oft bessere Bedingungen oder sogar eine Abfindung erreichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft, welche Fristen gelten, welche Erfolgsaussichten es gibt und wie Sie Ihre Chancen bestmöglich nutzen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer die Wirksamkeit ihrer Kündigung prüfen lassen. Diese Klage ist das zentrale rechtliche Mittel, um eine Kündigung anzufechten und sich gegen unfaire Entlassungen zu wehren. Sie richtet sich gegen den Arbeitgeber und wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Ziel ist es, entweder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine faire Abfindung 🔗  auszuhandeln.

Weiterführende Informationen:

Wer hat Anspruch auf Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten und deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§1 KSchG).

Aber: Auch in kleineren Betrieben oder bei besonderen Umständen kann es sich lohnen, eine Kündigung prüfen zu lassen. Etwa etwa bei Formfehlern, falscher Frist, fehlender Betriebsratsanhörung oder besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat).

Weiterführende Informationen: Sozialauswahl, Abfindung & Sozialplan 🔗 

Kündigungsschutzklage Frist berechnen (3-Wochen-Frist)

Der entscheidender Punkt: Die Klage gegen Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft ist. Daher ist es wichtig, sofort aktiv zu werden und nicht auf Zeit zu spielen.

Frist versäumt? Eine nachträgliche Zulassung ist nur bei unverschuldetem Versäumen möglich (z. B. schwere Krankheit). Antrag innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Hindernis wegfällt. Die Hürden sind hierbei sehr hoch. Lassen Sie das im konkreten Fall sofort prüfen.

Details im Beitrag: Frist richtig berechnen (3-Wochen-Frist)🔗

Ablauf Kündigungsschutzklage: Gütetermin, Kammertermin, Dauer

Sobald Sie oder Ihr Anwalt die Klage eingereicht haben, lädt das Arbeitsgericht zunächst zu einem Gütetermin ein. Dort versucht das Gericht, eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Oft lassen sich in diesem Termin Abfindungen oder andere vorteilhafte Regelungen aushandeln.

Scheitert eine Einigung, folgt der Kammertermin. Hier werden Beweise geprüft, Zeugen geladen und die Erfolgsaussichten der Klage sorgfältig abgewogen. Das Gericht entscheidet anschließend, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Weiterführende Informationen: Gütetermin: Dauer & Ablauf 🔗

Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten & Abfindung (realistische Höhe)

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab. War die Kündigung sozial gerechtfertigt ?🔗 Wurde die Sozialauswahl richtig durchgeführt? Hat der Arbeitgeber die formalen Anforderungen und Fristen eingehalten? Oder liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, wie etwa für Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Schwerbehinderte?

Viele Arbeitgeber wollen langwierige Prozesse vermeiden und sind zu einem Vergleich bereit.

Besonders dann, wenn für den Arbeitgeber das Risiko einer gerichtlichen Niederlage besteht, bestehen gute Chancen für eine Abfindung.

Eine Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wichtige Hebel, die eine Erfolgsaussicht steigern können, sind dabei:

  • Kündigungsgrund: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt – ist er beweisbar? Gibt es mildere Mittel (Abmahnung, Versetzung)?

  • Form & Frist: Wurde die Schriftform gewahrt? Ist die richtige Kündigungsfrist herangezogen worden? Waren die unterschreibenden Personen bevollmächtigt?

  • Betriebsratsanhörung: Wurde die BR-Anhörung ordnungsgemäß durchgeführt? (falls BR vorhanden)

  • Sozialauswahl (betriebsbedingt): Sind die Faktoren Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung   in der Sozialauswahl richtig gewichtet worden?

  • Besonderer Schutz: Wurde die besondere Schutzbedürftigkeit von Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Pflegezeit, Betriebsrat gewahrt?

  • Dokumente/Beweise: Gibt es Beweise wie Abmahnungen, Zielvereinbarungen, Leistungsdaten, E-Mails, Protokolle?

Abfindung bei Kündigung: Formel, Beispiele, Vergleichs-Bausteine

Eine Abfindung ist kein Automatismus, sie wird verhandelt. Orientierung in der Praxis (abhängig vom Risiko): ca. 0,25–0,75 Bruttomonate pro Beschäftigungsjahr. Ihre Position verbessern u. a.: Formfehler, schwache Kündigungsgründe, falsche Sozialauswahl, Zeitdruck beim Arbeitgeber, gute Beweislage.

Vergleichs-Bausteine:

  • Enddatum (Frist wahren/verkürzen, ggf. Sprinterklausel)

  • Freistellung (widerruflich/unwiderruflich; Urlaub/Überstundenverrechnung)

  • Zeugnis (Note + Projekterfolge + Schlussformel)

  • Variable Vergütung (Bonus/Tantieme, Stichtage, anteilig)

  • Wettbewerbsverbot (entweder Verzicht oder klare Karenzentschädigung)

  • Sachleistungen (Dienstwagen/Handy/Laptop; Rückgabe/Weiternutzung)

  • Abfindung (Brutto, Fälligkeit, Verzug, Steuerklausel/Fünftelregel)

Tipp: Verhandeln Sie ein Paket, nicht nur die Zahl. Fixieren Sie Fälligkeiten & Zinsen, dann ist der Vergleich vollstreckbar.

Weitere Informationen: Abfindung bei Kündigung: realistische Höhe & Beispiele🔗

Welche Verhandlungsoptionen haben Sie noch?

Neben der Abfindung gibt es weitere Optionen, die Beschäftigte bei einer Kündigung zu ihrem Vorteil verhandeln können. Besonders attraktiv ist das sogenannte Garden Leave: eine bezahlte Freistellung bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses. Dieser Zeitraum, der durchaus mehrere Monate umfassen kann und oft selbst Gegenstand der Verhandlung ist, lässt sich frei nutzen: etwa um in Ruhe nach einer neuen Stelle zu suchen, sich weiterzubilden oder die nächste Karrierephase vorzubereiten.

Weitere Beispiele für Verhandlungsoptionen sind noch nicht gezahlte Boni, Auszahlungspläne oder Verschwiegenheitsvereinbarungen. Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es viele. Lassen Sie sich auch hier gerne von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten . 

Kosten, Rechtsschutz & PKH

  • 1. Instanz: Jede Seite trägt eigene Anwaltskosten (auch bei Sieg).

  • Gerichtskosten: Für den Gütetermin typischerweise keine Gerichtskosten.

  • Rechtsschutzversicherung (RSV): Vorab Deckungsanfrage (Selbstbeteiligung beachten).

  • Prozesskostenhilfe (PKH): Möglich bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht (Formblatt + Belege).

Ihre Rechte aktiv nutzen: Tipps für Arbeitnehmer

  • Schnell handeln! Warten Sie nicht zu lange, sondern lassen Sie Ihre Kündigung unverzüglich prüfen.
  • Keine Aufhebungsverträge unterschreiben, ohne sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Es besteht das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Beweise sichern – E-Mails, Abmahnungen oder Zeugenaussagen können entscheidend sein.
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht: Beauftragen Sie ein Anwalt 🔗. Dieser kennt die besten Argumente, kann gezielt die Erfolgsaussichten prüfen und mehr für Sie herausholen.
  • Kosten im Blick behalten – viele Arbeitnehmer fragen sich, was eine Kündigungsschutzklage kostet. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Checkliste für die Vorbereitung

  • Dokumente: Kündigung (alle Seiten/Anlagen), Arbeitsvertrag + Nachträge, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Bonusregelungen, BR-Unterlagen (falls vorhanden).

  • Daten: Eintrittsdatum, Bruttomonatsverdienst, variable Vergütung Ø, Resturlaub/Überstunden.

  • Beweise: E-Mails, Gesprächsnotizen, Zielvereinbarungen, Leistungsdaten, Zeug*innen.

  • Ziele/Minimalziele: Weiterbeschäftigung oder Beendigung zu Bedingungen X.

  • Organisation: RSV-Schadennummer / PKH-Unterlagen, Vollmacht.

Fazit: Kündigungsschutz aktiv nutzen!

Eine Kündigung muss nicht das Ende Ihrer Perspektiven sein. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen unfaire Kündigungen wehren und sich entweder Ihre Weiterbeschäftigung sichern, eine Abfindung oder weitere vorteilhafte Regelungen aushandeln. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wer frühzeitig handelt, hat die besten Chancen.

Unterstützung gesucht?

Sie benötigen arbeitsrechtliche Beratung 🔗? Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, Ihre Kündigung zu prüfen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Nehmen Sie gerne Kontakt auf! Telefonisch, per E-Mail oder auch gerne per WhatsApp.

FAQs - Kündigungsschutzklage: Ablauf, Erfolgschancen und wichtige Tipps

  • Bis wann muss ich Kündigungsschutzklage erheben?

    Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.

  • Was passiert im Gütetermin?

    Kurzvorträge beider Seiten. Gericht lotet Einigung aus. Häufig werden Vergleiche geschlossen.

  • Wie hoch ist eine Abfindung?

    Das ist Verhandlungssache. Praxisorientierung oft 0,25–0,75 Bruttomonate je Beschäftigungsjahr, je nach Risiko.

  • Wer trägt die Kosten?

    In der 1. Instanz trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten; Rechtsschutzversicherung/Prozesskostenhilfe können helfen.

  • Ich bin in einem Kleinbetrieb tätig, lohnt sich Klage?

    Kommt auf den Einzelfall an (Formfehler, Frist, besonderer Schutz). Eine Prüfung lohnt oft trotzdem.


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WhatsApp
Mail
WhatsApp
Mail