Kurz zusammengefasst:
Der Gütetermin ist die erste, kurze Verhandlung im Kündigungsschutzprozess und dient einer schnellen Einigung (Vergleich).
Typische Dauer des Termins sind 10–30 Minuten (zzgl. Wartezeit).
Abfindungen sind Verhandlungssache. Eine Orientierung ist häufig 0,5 Bruttomonate je Beschäftigungsjahr abhängig von Risiko und Verhandlungsposition.
Kosten 1. Instanz: Jede Seite trägt die eigenen Anwaltskosten. Prozesskostenhilfe (PKH) oder Rechtsschutzversicherung (RSV) können helfen die eigenen Kosten zu decken.
Wird sich nicht auf einen Vergleich geeinigt, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme.
Praxis-Tipp: Klare Ziele/Minimalziele inklusive geordneten Unterlagen steigern Ihre Chancen.
Was ist der Gütetermin?
Der Gütetermin ist die erste, kurze Verhandlung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Das Gericht prüft mit beiden Seiten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Meist als Vergleich (z. B. Beendigung gegen Abfindung, Zeugnis, Freistellung). Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht einen Kammertermin an, in dem der Fall vertieft und ggf. Beweise erhoben werden.
Generelle Informationen zur Kündigungsschutzklage lesen sie in unserem Beitrag: Kündigungsschutzklage – Ablauf, Erfolgschancen und wichtige Tipps 🔗
Ablauf in 6 Schritten
Ladung & Anreise: Achten Sie auf den Termin, Saal und das Aktenzeichen. Planen Sie genug Pufferzeit für Einlass und Warten im Wartebereich ein.
Aufruf & Einführung: Der Vorsitz erläutert Ihnen den Zweck des Termins (meist die Sondierung ob eine Einigung möglich ist).
Kurzvortrag: Jede Seite skizziert Kernpunkte wie beispielsweise Kündigungsgrund, Fristen, Sozialdaten, Ziele.
Gütegespräch: Das Gericht sondiert anschließend Vergleichsoptionen, stellt Fragen und macht ggf. Vorschläge.
Vergleich oder Vertagung: Anschließend folgt die Formulierung und Protokollierung des Vergleichs oder Verweis in den Kammertermin.
Nach dem Termin: Folgt die Erfüllung des Vergleichs (Zahlung, Zeugnis) oder Schriftsatzfristen/Beweisangebote für den Kammertermin.
Dauer & Timing
Zeit bis zum Gütetermin: Von der Klageeinreichung bis zur Güteverhandlung vergehen häufig wenige Wochen. Auslastung des Gerichts und Komplexität können die Spanne verlängern.
Am Termintag: Rechnen Sie mit Wartezeiten vor dem Aufruf. Prüfen Sie Raum/Etage in der Ladung, führen Sie Ausweis & Ladung mit.
Im Saal: 10–30 Minuten sind üblich. Das Gericht erwartet prägnante Argumente und konkrete Ziele.
Fristen: Die 3-Wochen-Frist zur Klagewahrung läuft unabhängig vom Gütetermin. Entscheidend ist, dass die Klage fristgerecht eingereicht wurde. Weitere Informationen zur Frist inkl. Fristrechner finden Sie hier: Frist Kündigungsschutzklage 🔗
Taktischer Zeitpunkt: Gute Vorbereitung ermöglicht es, bereits im Gütefenster optimale Konditionen zu verhandeln (Zeugnis, Freistellung, Abfindung, Enddatum). Wer erst im Kammertermin „nachholt“, hat oft weniger Hebel. Ein Anwalt im Arbeitsrecht hilft Ihnen die richtige Strategie zu wählen und das Optimum auszuhandeln 🔗
Hinweis für München: Am Arbeitsgericht München sind Wartebereiche regelmäßig gut gefüllt. Planen Sie frühzeitige Anreise und Sicherheitskontrolle ein. Telefon-/Video-Gütetermine sind möglich, maßgeblich ist Ihre Ladung.
Vorbereitung: An diese Sachen sollten Sie denken (die Checkliste)
Dokumente: Denken Sie an die Vollständigkeit der Dokumente wie Kündigung (vollständig), Arbeitsvertrag/Nebenabreden, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, variable Vergütung, E-Mails/Protokolle, ggf. BR-/Schwerbehindertenstatus.
Daten & Zahlen: Bereiten Sie wichtige Daten und Zahnlen auf wie Eintrittsdatum, Bruttomonatsverdienst, Boni/Tantiemen-Ø, Resturlaub/Überstunden.
Ziele: Definieren Sie im Vorfeld für sich Ihre Ziele des Termins. Möchten Sie die Weiterbeschäftigung oder Beendigung zu bestimmten Bedingungen wie Abfindungs-Spanne, Zeugnisnote, Freistellung, Enddatum.
Minimalziele & rote Linien: Definieren Sie im Vorfeld, was ihr minimales Ziel ist, das Sie akzeptieren würden?
Organisation: Denken Sie daran ggf. Vollmacht,
Rentenversicherungs-Schadennummer bzw. Prozesskostenhilfen-Unterlagen vorzubereiten.
Wie kommt ein Vergleich und eine Abfindung bei einem Gütetermin zustande?
Realistische Abfindungsspannen
Für eine realistische Orientierung in der Praxis dient meist die Spanne 0,25–0,75 Bruttomonate pro Beschäftigungsjahr. Mehr Details finden Sie im Beitrag: Abfindung bei Kündigung 🔗
Es gibt auch Hebel, die Ihre Spanne verschieben also erhöhen oder gar reduzieren können:
- Prozessrisiko der Arbeitgeberseite (Formfehler, BR-Anhörung, Sozialauswahl, Kündigungsgrund): Je größer das Risiko für den Erfolg einer Kündigungsschutzklage ist, desto größer ist die Chance eine höhere Abfindung aushandeln zu können.
- Betriebsgröße: Verfügt ein Unternehmen über eine gewisse Größe und somit über mehr Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist die Chance auf eine höhere Abfindung für Sie generell größer.
- Beweise (Zeug*innen, Dokumente, Protokolle): Belege und Beweise können Ihre Verhandlungsposition stärken und generell die Chance einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage erhöhen. Unternehmen zahlen daher häufig eine höhere Abfindung.
- Zeitdruck (Projekte, Übergaben) und Kommunikationsverhalten der Gegenseite: Bei bestehendem Zeitdruck über eine Einigung steigen tendenziell Ihre Chancen für eine höhere Abfindung.
- Verhandlungsführung: Setzen Sie einen klaren Anker (Ziel/Mindest). Schnüren Sie ein Paket aus Forderungen statt Einzelforderungen.
Vergleich ist mehr als nur eine Zahl
Starke Vergleiche bündeln mehrere Bausteine:
Enddatum (unter Einhaltung/Verkürzung der Kündigungsfrist, ggf. Sprinterklausel).
Freistellung (widerruflich/unwiderruflich) mit oder ohne Anrechnung von Urlaub/Überstunden.
Zeugnis (Note, Schlussformel, Projekterfolge).
Variable Vergütung (Bonus/Tantieme, Zielerreichung, Stichtage).
Sachleistungen (Dienstwagen, Handy, Laptop-Nutzung bis Datum X).
Outplacement/Weiterbildung als flankierende Maßnahme.
Wettbewerbsverbote (Verzicht oder klare Karenzentschädigung).
Abfindung (Brutto, Fälligkeit, Bankverbindung, Verzug).
Steuer & Sozialversicherung (Kurzüberblick)
Abfindungen sind steuerpflichtig, aber i. d. R. sozialversicherungsfrei (sofern es echte Abfindungen sind, nicht „ersetztes Gehalt“).
Die Fünftelregelung kann steuerlich entlasten, wenn die Voraussetzungen vorliegen (außerordentliche Zusammenballung). Klären Sie das vorab mit Steuerberatung.
Sperrzeit ALG: Ein gerichtlicher Vergleich im laufenden Kündigungsschutzprozess kann Sperrzeit-Risiken mindern, wenn keine eigenständige „freiwillige“ Beendigung vorliegt. Bitte vorher mit der Agentur für Arbeit bzw. anwaltlich prüfen lassen 🔗.
Praxis-Tipp: Verhandeln Sie ein Gesamtpaket. Fixieren Sie Fälligkeitstermine, Zahlweg und Zinsen bei Verzug. Halten Sie Rechtsschutzversicherung (RSV)/Prozesskostenhilfe (PKH) im Blick.
Wenn eine Einigung zustande kommt: Was passiert konkret?
Protokollierung im Saal
Das Gericht verliest den Vergleichstext. Beide Seiten genehmigen ihn. Er wird gerichtlich protokolliert.Rechtswirkung & Vollstreckbarkeit
Der gerichtliche Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Das ist wichtig, falls z. B. eine Abfindung nicht gezahlt wird.Widerrufsvorbehalt (falls vereinbart)
Manchmal wird eine kurze Widerrufsfrist (z. B. 1 Woche) aufgenommen, etwa zur Klärung interner Freigaben oder der Rechtsschutzversicherung. Läuft die Frist ohne Widerruf ab, ist der Vergleich endgültig.Fälligkeiten & To-dos
Abfindung: Fälligkeit (z. B. „14 Tage nach Rechtskraft/vereinbartem Datum“).
Zeugnis: Frist, Note/Schlussformel, Unterschriftsrang.
Freistellung: Klar, ob Urlaub/Überstunden erfüllt/angerechnet sind.
Rückgaben: Schlüssel, IT, Car-Policy.
Bestätigungen: Entgeltabrechnung, SV-Meldungen.
Kommunikation & Umsetzung
Bitte behalten Sie Fristen im Blick (Zahlungseingang, Zeugnisabholung, Hardware-Rückgabe). Bei Verzug: anwaltlich erinnern bzw. Zwangsvollstreckung prüfen.
Kosten, Prozesskostenhilfe (PKH) & Rechtsschutz (1. Instanz)
Thema | Kernpunkt |
---|---|
Gerichtskosten Güte | Für die Güteverhandlung fallen typischerweise keine Gerichtskosten an. |
Anwaltskosten | In der 1. Instanz trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten, auch bei Obsiegen. |
Rechtsschutzversicherung (RSV) | Vorab die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen (Selbstbehalt beachten). Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen 🔗 |
Prozesskostenhilfe (PKH) | Möglich bei Bedürftigkeit |
Vergleich | Beendet das Verfahren, schafft Rechtssicherheit und kann aber Vergleichsgebühren auslösen. |
Typische Fallstricke (und wie Sie sie vermeiden)
3-Wochen-Frist: Versäumen Sie die Klagefrist nicht, Widerspruch beim Arbeitgeber reicht nicht. Weitere Informationen dazu hier: Fristen richtig berechnen 🔗
Zeugnis-Unschärfen: „Wohlwollendes Zeugnis“ ohne Note bringt Streit. Note (z. B. „gut“) und Schlüsselprojekte festhalten.
Freistellung: „Widerruflich“ vs. „unwiderruflich“ entscheidet über Urlaubsverrechnung und Planungssicherheit.
Abfindung = Brutto: Fälligkeit, Bankverbindung, Verzugszinsen fixieren. Vermeiden Sie „Zahlung bei Gelegenheit“.
Variable Vergütung: Boni/Tantiemen haben oft Stichtage. Regeln Sie Anspruch/Anteiligkeit ausdrücklich.
Sachleistungen: Dienstwagen/Handy/Laptop – Rückgabedatum, Zustand, Kilometer, Tankregelung festlegen.
Wettbewerbsverbot: Versteckte Klauseln vermeiden. Falls vereinbart: Karenzentschädigung (mind. 50 % der letzten Bezüge) klar regeln.
Sperrzeit ALG: Aufhebungsvertrag oder Formulierungen, die eine „Eigenbeendigung“ nahelegen, können Probleme verursachen. Im gerichtlichen Vergleich sauber begründen lassen, warum ohnehin eine Arbeitgeberkündigung vorlag.
„Netto-Abfindung“: Klingt attraktiv, ist steuerlich/abrechnungstechnisch heikel. In der Praxis Brutto-Abfindung mit Steuerklausel wählen.
Enddatum: Kündigungsfrist beachten; ein zu frühes Enddatum kann ALG-Themen triggern.
ESOP/VSOP/Long-Term-Incentives: Rechtzeitig klären, ob und wie Vesting/Stichtage betroffen sind.
Datenschutz/Know-how: Vertraulichkeit, Erfindungen, Datenlöschung – ggf. Kurzregelungen aufnehmen.
Wenn keine Einigung zustande kommt: Wie geht es weiter?
Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung folgt der Kammerntermin. Das Gericht terminiert den Kammertermin mit Vorsitz und ehrenamtlichen Richtern. Es folgt die Beweisaufnahme bei der ggf. Zeugen geladen werden und Urkunden oder Gutachten eingesehen werden. Die Dauer der Beweisaufnahme variiert. Hierbei sind mehrere Wochen bis Monate möglich. Vergleiche sind weiterhin möglich. Sogar oft bis kurz vor der Beweisaufnahme.
Benötigen Sie Hilfe oder einen Unterlagen-Kurzcheck vor dem Gütetermin?
Sie möchten eine Kündigungsschutzklage einreichen oder haben eine Kündigung erhalten? Ich berate Sie gerne zu Ihren möglichen nächsten Schritten. Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.
In Unserem Blog finden Sie auch weitere Artikel zum Thema Kündigung:
FAQ - Gütetermin im Arbeitsgericht
-
Was passiert im Gütetermin?
Kurzvorträge beider Seiten. Das Gericht sondiert Einigungsmöglichkeiten und unterbreitet Vorschläge. Ziel ist ein schneller Vergleich.
-
Wie lange dauert ein Gütetermin?
Häufig 10–30 Minuten. Wartezeiten vor dem Aufruf sind möglich.
-
Muss ich persönlich erscheinen?
In der Regel ja. Alternativ Vertretung mit Vollmacht. Details stehen in der Ladung.
-
Brauche ich einen einen Anwalt?
Wegen Taktik, Fristen, Vergleichsgestaltung empfiehlt es sich. Anwaltspflicht besteht in der 1. Instanz jedoch nicht.
-
Gibt es im Gütetermin eine Abfindung? Falls ja, wie hoch fällt sie aus?
Abfindungen sind Verhandlungssache. Orientierungsgrößen häufig 0,25–0,75 Bruttomonate/Jahr, abhängig von Risiko und Verhandlungsposition.
-
Wer zahlt die Kosten?
In der 1. Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Die Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung können helfen. Für die Güteverhandlung fallen meist keine Gerichtskosten an.
-
Was folgt bei ausbleibendem Vergleich?
Das Gericht terminiert den Kammertermin. Dort kann es zur Beweisaufnahme kommen.
-
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, relevante E-Mails, Zeugnisse, Notiz mit Zielen/Minimalzielen.
-
Gibt es beim Gütetermin am Arbeitsgericht München Besonderheiten?
Beachten Sie Ladung, Raum und Serviceeinheiten. Planen Sie Anreise & Einlass. Telefon-/Videotermine sind möglich.
0 Kommentare