Der Gütetermin am Arbeitsgericht ist der erste Termin im Kündigungsschutzverfahren. Ziel ist eine schnelle gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, häufig in Form eines Vergleichs. Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht in der Regel einen Kammertermin an. Der Gütetermin dauert meist 10–30 Minuten.
Kurzantwort (für Eilige): Gütetermin beim Arbeitsgericht
Der Gütetermin ist der erste Termin im Kündigungsschutzverfahren. Ziel ist eine schnelle Einigung (Vergleich). Kommt kein Vergleich zustande, setzt das Gericht das Verfahren regelmäßig mit einem Kammertermin fort.
- Dauer: häufig 10–30 Minuten (zuzüglich Wartezeit).
- Abfindung: kein gesetzlicher Automatismus, sondern Verhandlungssache. Als grobe Orientierung werden oft 0,25–0,75 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr genannt – je nach Prozessrisiko und Verhandlungsposition.
- Kosten (1. Instanz): Jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten; eine Kostenerstattung findet in der Regel nicht statt (§ 12a ArbGG). Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung können die Kosten abfedern.
- Praxis-Hinweis: Ziele, Minimalziele und die wichtigsten Unterlagen vorab festhalten (Kündigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, relevante Mails/Abmahnungen).
Rechtsgrundlage: § 12a ArbGG (Kosten in der 1. Instanz).
Was ist der Gütetermin?
Der Gütetermin ist die erste, kurze Verhandlung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht (z. B. Arbeitsgericht München). Das Gericht prüft mit beiden Seiten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Meist als Vergleich (z. B. Beendigung gegen Abfindung, Zeugnis, Freistellung). Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht einen Kammertermin 🔗 an, in dem der Fall vertieft und ggf. Beweise erhoben werden.
Generelle Informationen zur Kündigungsschutzklage lesen Sie in unserem Beitrag: Kündigungsschutzklage – Ablauf, Erfolgschancen und wichtige Tipps 🔗
Ablauf in 6 Schritten
Damit Sie im Termin und der Verhandlung nicht überrascht werden, hier der typische Ablauf des Gütetermins, kompakt in 6 Schritten:
Ablauf im Gütetermin beim Arbeitsgericht – Schritt für Schritt
Der typische Ablauf des ersten Termins im Kündigungsschutzverfahren, kompakt und verständlich.
Für eine strukturierte Vorbereitung auf den Gütetermin kann eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein, um die eigenen Verhandlungsoptionen realistisch einzuschätzen.
Dauer & Timing
Auch der zeitliche Ablauf rund um den Gütetermin folgt bestimmten Mustern. Wer diese kennt, kann Fristen wahren und den Termin strategisch besser nutzen.
Dauer & Timing: Was ist realistisch?
Die wichtigsten Zeitpunkte, kurz als Orientierung.
- Zeit bis zum Gütetermin: oft wenige Wochen (Gerichtsauslastung/Komplexität kann verlängern).
- Am Termintag: Wartezeiten vor dem Aufruf einplanen (Raum/Etage in der Ladung prüfen).
- Im Saal: häufig ca. 10–30 Minuten – prägnante Argumente & klare Ziele helfen.
- Wichtig: Die 3-Wochen-Frist läuft unabhängig vom Gütetermin, entscheidend ist die fristgerechte Klage. Frist & Verspätung richtig einschätzen
- Taktik: Wer erst im Kammertermin „nachholt“, hat oft weniger Hebel – Vorbereitung ist der Unterschied.
Diese zeitlichen Eckpunkte bilden den Rahmen für Ihre Verhandlungsstrategie, entscheidend bleibt jedoch, wie gut Sie Ihre rechtliche Ausgangslage und Ziele vorbereitet haben.
Vorbereitung: An diese Sachen sollten Sie denken (die Checkliste)
Checkliste: Vorbereitung
- Dokumente: Kündigung (vollständig), Arbeitsvertrag/Nebenabreden, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, variable Vergütung, relevante E-Mails/Protokolle, ggf. BR-/Schwerbehindertenstatus.
- Daten & Zahlen: Eintrittsdatum, Bruttomonatsverdienst, Ø Bonus/Tantieme, Resturlaub/Überstunden.
- Ziele: Weiterbeschäftigung oder Beendigung; Abfindungs-Korridor, Zeugnisnote, Freistellung, Enddatum.
- Minimalziele & rote Linien: Vorher festlegen – und einhalten.
- Organisation: Vollmacht, RSV-Deckung/PKH-Unterlagen vorbereiten.

Vergleich und Abfindung: Wie kommen Sie bei einem Gütetermin zustande?
Realistische Abfindungsspannen
Für eine realistische Orientierung in der Praxis dient meist die Spanne 0,25–1,00 Bruttomonate pro Beschäftigungsjahr. Mehr Details finden Sie im übergeordneten Beitrag: Abfindung im Gütetermin: Wie viel ist realistisch und wann lohnt sich Warten? 🔗
Es gibt auch Hebel, die Ihre Spanne verschieben also erhöhen oder gar reduzieren können:
- Prozessrisiko der Arbeitgeberseite (Formfehler, BR-Anhörung, Sozialauswahl, Kündigungsgrund und Annahmeverzugslohn 🔗): Je größer das Risiko für den Erfolg einer Kündigungsschutzklage ist, desto größer ist die Chance, eine höhere Abfindung aushandeln zu können.
- Betriebsgröße: Verfügt ein Unternehmen über eine gewisse Größe und somit über mehr Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist die Chance auf eine höhere Abfindung für Sie generell größer.
- Beweise (Zeug*innen, Dokumente, Protokolle): Belege und Beweise können Ihre Verhandlungsposition stärken und generell die Chance einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage erhöhen. Unternehmen zahlen daher häufig eine höhere Abfindung.
- Zeitdruck (Projekte, Übergaben) und Kommunikationsverhalten der Gegenseite: Bei bestehendem Zeitdruck über eine Einigung steigen tendenziell Ihre Chancen für eine höhere Abfindung.
- Verhandlungsführung: Setzen Sie einen klaren Anker (Ziel/Mindest). Schnüren Sie ein Paket aus Forderungen statt Einzelforderungen.
Vergleich ist mehr als nur eine Zahl
In der Praxis wird im Gütetermin nicht nur über die Abfindungssumme verhandelt. Entscheidend ist vielmehr, welche weiteren Punkte Teil des Vergleichs sind und wie sie miteinander verzahnt werden. Starke Vergleiche bündeln mehrere Bausteine. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen welche Elemente Sie im Kopf haben sollten, wenn Sie ein Paket verhandeln:
Vergleich = Paket: Diese Bausteine sollten geregelt sein
Oft bringt ein gutes Gesamtpaket mehr als „nur“ ein paar Euro mehr Abfindung.
Erst die Kombination dieser Bausteine bestimmt, ob ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob es strategisch klüger ist, die Verhandlungen fortzusetzen.
Steuer & Sozialversicherung (Kurzüberblick)
Es ist wichtig auch die steuerliche Komponente und Sozialversicherung bei einem Gütetermin zu beachten, denn:
Abfindungen sind steuerpflichtig, aber i. d. R. sozialversicherungsfrei (sofern es echte Abfindungen sind, nicht „ersetztes Gehalt“).
Die Fünftelregelung kann steuerlich entlasten, wenn die Voraussetzungen vorliegen (außerordentliche Zusammenballung). Klären Sie das vorab mit Steuerberatung.
Sperrzeit ALG: Ein gerichtlicher Vergleich im laufenden Kündigungsschutzprozess kann Sperrzeit-Risiken mindern, wenn keine eigenständige „freiwillige“ Beendigung vorliegt. Bitte vorher mit der Agentur für Arbeit bzw. anwaltlich prüfen lassen.
Praxis-Tipp: Verhandeln Sie ein Gesamtpaket. Fixieren Sie Fälligkeitstermine, Zahlweg und Zinsen bei Verzug. Halten Sie Rechtsschutzversicherung (RSV)/Prozesskostenhilfe (PKH) im Blick.
Nach dem Termin: Protokoll, Fälligkeiten
Auch nach einer Einigung im Gütetermin ist das Verfahren noch nicht vollständig „erledigt“. Entscheidend ist, dass der Vergleich korrekt protokolliert wird und die vereinbarten Punkte anschließend auch tatsächlich umgesetzt werden.
Nach dem Gütetermin: Was Sie sofort prüfen sollten
Checkliste nach dem Termin, damit Protokoll, Fristen und Umsetzung sauber passen.
- Abfindung: Betrag, Fälligkeit/Datum, Bankverbindung, Verzugsfolgen.
- Zeugnis: Frist, Inhalt/Note, Schlussformel, Unterschrift, Zustellung.
- Freistellung: widerruflich/unwiderruflich, Anrechnung von Urlaub/Überstunden.
- Rückgaben: Schlüssel, IT, Dienstwagen, Unterlagen (Zeitpunkt/Ort).
- Abrechnung: letzte Gehaltsabrechnung, offene Boni/Provisionen, SV-Meldungen.
Gerade in dieser Phase entstehen in der Praxis viele Fehler, eine strukturierte Nachbereitung schützt vor Verzögerungen, Missverständnissen und unnötigen Folgeproblemen.
Kosten, Prozesskostenhilfe (PKH) & Rechtsschutz (1. Instanz)
Kosten spielen im Kündigungsschutzverfahren eine zentrale Rolle insbesondere im Gütetermin.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Themen hierbei zu unterscheiden sind.
| Kosten, Prozesskostenhilfe (PKH) & Rechtsschutz (1. Instanz) | |
|---|---|
| Thema | Kernpunkt |
| Gerichtskosten Gütetermin | Für die Güteverhandlung fallen typischerweise keine Gerichtskosten an. |
| Anwaltskosten | In der 1. Instanz trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten, auch bei Obsiegen. Näheres: Kündigungsschutzklage Kosten: verständlich erklärt (mit Rechenbeispielen) |
| Rechtsschutz Versicherung (RSV) | Vorab die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen (Selbstbehalt beachten). Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen. |
| Prozesskostenhilfe (PKH) | Möglich bei Bedürftigkeit. |
| Vergleich | Beendet das Verfahren, schafft Rechtssicherheit und kann Vergleichsgebühren auslösen. |
Gerade im Vergleich werden Kostenfragen oft unterschätzt.
Eine frühzeitige Klärung von Anwaltskosten, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe kann entscheidend sein, um finanzielle Risiken realistisch einzuordnen.
Typische Fallstricke (und wie Sie sie vermeiden)
Im Gütetermin oder Vergleich werden oft “Nebensätze” übersehen, genau dort stecken aber die teuersten Fallstricke. Die Checkliste zeigt die häufigsten Punkte, die Sie aktiv regeln sollten.
Typische Fallstricke im Gütetermin und wie Sie sie vermeiden
Diese Punkte entscheiden oft über Netto-Ergebnis, Planungssicherheit und spätere Streitigkeiten.
Wenn Sie diese Punkte vor dem Termin einmal sauber abhaken, vermeiden Sie die häufigsten “Vergleichs-Fallen” und erhöhen zugleich Ihre Chance auf ein rundes Gesamtpaket.
Wenn keine Einigung zustande kommt: Wie geht es weiter?
Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung folgt der Kammertermin. Das Gericht terminiert den Kammertermin mit Vorsitz und ehrenamtlichen Richtern. Es folgt die Beweisaufnahme bei der ggf. Zeugen geladen werden und Urkunden oder Gutachten eingesehen werden. Die Dauer der Beweisaufnahme variiert.
Hierbei sind mehrere Wochen bis Monate möglich. Vergleiche sind weiterhin möglich. Sogar oft bis kurz vor der Beweisaufnahme.

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Als Kanzlei für Arbeitsrecht in München prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten, bewerten realistisch Abfindungsranges und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Verhandlung im Gütetermin: schnell, transparent und rechtssicher.
In unserem Blog finden Sie auch weitere Artikel zum Thema Kündigung:
FAQ - Gütetermin im Arbeitsgericht
Was passiert im Gütetermin?
Kurzvorträge beider Seiten. Das Gericht sondiert Einigungsmöglichkeiten und unterbreitet Vorschläge. Ziel ist ein schneller Vergleich.
Wie lange dauert ein Gütetermin?
Meist 10–30 Minuten; Wartezeiten vor dem Aufruf sind möglich.
Muss ich persönlich erscheinen?
In der Regel ja. Alternativ Vertretung mit Vollmacht. Details stehen in der Ladung.
Brauche ich einen Anwalt?
Keine Anwaltspflicht in 1. Instanz. Fachliche Begleitung ist wegen Taktik, Fristen und Vergleichsgestaltung dennoch sinnvoll.
Gibt es im Gütetermin eine Abfindung? Falls ja, wie hoch fällt sie aus?
Abfindungen sind Verhandlungssache. Orientierungsgrößen häufig 0,25–0,75 Bruttomonate/Jahr, abhängig von Risiko und Verhandlungsposition.
Wer zahlt die Kosten?
Jede Seite trägt in 1. Instanz ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). PKH/RSV können unterstützen. Für die Güteverhandlung fallen meist keine Gerichtskosten an.
Was folgt, wenn kein Vergleich zustande kommt?
Es wird ein Kammertermin anberaumt, mit Beweisaufnahme (Zeugen, Urkunden) und ggf. Urteil.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, relevante E-Mails, Zeugnisse, Notiz mit Zielen/Minimalzielen.
Gibt es beim Gütetermin am Arbeitsgericht München Besonderheiten?
Beachten Sie Ladung, Raum und Serviceeinheiten. Planen Sie Anreise & Einlass. Telefon-/Videotermine sind möglich.
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