Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Zugang der Kündigung (z. B. Einwurf in den Briefkasten), nicht das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht.
In der Praxis scheitern Kündigungsschutzklagen häufig an Fehlern bei Zugang und Fristberechnung. Dieser Leitfaden erklärt die 3-Wochen-Frist verständlich, zeigt typische Sonderfälle (z. B. Urlaub, Krankheit, Einschreiben), enthält einen Fristenrechner sowie einen 48-Stunden-Fahrplan und ordnet ein, wann eine nachträgliche Zulassung bei Fristversäumnis in Betracht kommt.
Kurzantwort (für Eilige): 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage & Zugang
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist der rechtliche Zugang, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und endet mit Ablauf des 21. Tages; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Fristwahrend ist ausschließlich die Klage beim Arbeitsgericht. Ein Widerspruch, eine E-Mail oder ein Gespräch mit dem Arbeitgeber wahrt die Frist nicht.
Zugang liegt vor, sobald die Kündigung in Ihren Machtbereich gelangt (z. B. Einwurf in den Briefkasten zur üblichen Leerzeit, persönliche Übergabe, Einwurf-Einschreiben). Bei unklarer Zustellung gilt: vorsorglich klagen und den Zugang im Verfahren klären.
Frist versäumt? Eine nachträgliche Zulassung ist möglich (§ 5 KSchG), wenn Sie ohne eigenes Verschulden gehindert waren (z. B. stationäre Behandlung). Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses zu stellen und muss mit der Klage verbunden werden.
Praxis-Tipp (48 Stunden): Zugangsdatum sichern (Umschlag/Fotos), Frist sofort berechnen, Unterlagen bündeln (Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Nachweise) und unverzüglich fristwahrend klagen.
Die 3-Wochen-Frist im Überblick verständlich erklärt
Kernregel: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
Maßgeblich ist der rechtliche Zugang, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben.
Warum das häufig schiefgeht:
In der Praxis entscheidet nicht, wann die Kündigung datiert ist, sondern wann sie rechtlich zugeht. Ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang vorliegt, hängt von der Zustellungsart und den konkreten Umständen ab – genau hier entstehen die meisten Fristfehler.
Was „Zugang“ bedeutet (praxisnah erklärt)
- Briefkasten: Zugang, sobald das Schreiben so eingeworfen ist, dass mit einer üblichen Leerung zu rechnen war.
Beispiel: Einwurf spät abends → Zugang regelmäßig am nächsten Tag. - Persönliche Übergabe: Zugang im Moment der Übergabe.
- Einwurf-Einschreiben: Zugang mit dem Einwurf in den Briefkasten.
- Übergabe-Einschreiben / Benachrichtigung: Zugang nicht automatisch. Entscheidend sind die Umstände, z. B. Abholung, Benachrichtigung, Leerungszeiten.
Fristlogik in drei Schritten
- Fristbeginn: Der Tag nach dem Zugang ist Tag 1 (§ 187 BGB).
- Fristlauf: 21 Tage (drei Wochen).
- Fristende: Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Wichtig: Auch offensichtlich fehlerhafte Kündigungen (z. B. wegen Formmängeln) müssen innerhalb der Drei-Wochen-Frist angegriffen werden.
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollte im Zweifel immer fristwahrend Klage erhoben werden.
Praxis-Hinweis: Wenn unklar ist, wann der Zugang wirklich war oder wie die Frist im Einzelfall läuft, lohnt sich eine kurze arbeitsrechtliche Prüfung, vor allem, wenn der 21. Tag nahe ist.
Mehr zur inhaltlichen Prüfung finden Sie hier: Schock Kündigung: Ist meine Kündigung wirksam? 🔗
So berechnen Sie die 3-Wochen-Frist richtig
Beispiele (ohne Jahresbezug):
Zugang 10.03. → Fristende 31.03. (21 Tage später).
Zugang 28.02. (kein Schaltjahr) → Fristende 20.03.
Zugang 24.12. → Fristende 14.01. (fällt das Ende auf So/Feiertag, gilt der nächste Werktag).
Merksatz: Der Zugangstag zählt nicht mit. Gezählt wird ab dem nächsten Tag.

Typische Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden
Oft gibt es Gründe, die dazu führen, dass die Post mit der Kündigung nicht entgegen genommen werden kann. Hier eine Übersicht der üblichen Fälle und wie Sie damit umgehen:
Urlaub / Krankheit / Krankenhaus
- Die Frist läuft trotzdem, wenn die Kündigung in Ihren Machtbereich gelangt (Briefkasten!).
- Lösung: sofort die Frist notieren. Wenn es objektiv unmöglich war zu handeln, sollte die Zulassung einer verspäteten Klage (§ 5 KSchG) geprüft werden.
Einschreiben & Zustellvarianten
- Einwurf-Einschreiben: Das Einschreiben gilt mit Einwurf als zugegangen.
- Übergabe-Einschreiben/Benachrichtigung: Hier gilt “kein sicherer Zugang ohne Abholung”. In Zweifelsfällen: vorsorglich Klage erheben und Zugangsthema im Verfahren klären.
Arbeitgeber verschickt mehrere Kündigungen
Jede Kündigung löst eine eigene Frist aus (z. B. zunächst außerordentlich, später hilfsweise ordentlich). Hier ist es wichtig alle Fristen getrennt berechnen.
Kündigungsarten
- Für die drei Arten “ordentlich“, “außerordentlich” und “Änderungskündigung” gilt regelmäßig die 3-Wochen-Frist.
- Bei Betriebsratsanhörung und Sonderkündigungsschutz gilt: Selbst wenn Fehler vorliegen, läuft die Klagefrist ganz normal.
Best Practice (Mini-Check):
- Zugangsdatum schriftlich festhalten (Umschlag, Foto).
- Fristende kalendarisch bestimmen (oder Fristrechner nutzen).
- „Unklare“ Zustellung? Vorsorglich klagen. Lesen Sie auch unseren Beitrag zu: Kündigungsschutzklage – Ablauf, Erfolgschancen und wichtige Tipps 🔗
Frist verpasst? Nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG. So gehen Sie vor!
Eine Kündigungsschutzklage kann ausnahmsweise auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist zugelassen werden, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde (§ 5 KSchG). Maßgeblich ist, dass dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Klageerhebung objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Voraussetzungen
Eine nachträgliche Zulassung kommt insbesondere in Betracht, wenn eine unerwartete und belegbare Handlungsunfähigkeit vorlag, etwa durch
- eine plötzliche schwere Erkrankung,
- eine stationäre Krankenhausaufnahme oder
- unverschuldete Zustellprobleme (z. B. objektive Fehlleitung der Post).
- Nicht ausreichend sind dagegen bloße Unkenntnis der Frist, organisatorische Versäumnisse oder eine verspätete Rechtsberatung.
Frist für den Zulassungsantrag
Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (z. B. ab Entlassung aus dem Krankenhaus oder Kenntnis vom Kündigungszugang).
Vorgehen vor Gericht
Der Antragsteller muss zwei Schritte gleichzeitig vornehmen:
- den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage und
- die Kündigungsschutzklage selbst.
Beides ist gemeinsam beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Belege und Glaubhaftmachung
Erforderlich ist eine plausible und nachvollziehbare Darstellung, warum die Fristversäumnis unverschuldet war. In der Praxis gehören dazu:
- ärztliche Atteste oder Krankenhausberichte (mit Zeitraum der Handlungsunfähigkeit),
- Nachweise zu Zustellproblemen,
- ggf. Zeugen oder sonstige Belege.
Hilfreich ist eine kurze chronologische Darstellung, aus der hervorgeht,
wann das Hindernis bestand und wann es weggefallen ist.
Was Gerichte regelmäßig nicht akzeptieren
Nicht ausreichend für eine nachträgliche Zulassung sind nach der Rechtsprechung insbesondere:
- der Irrtum, ein bloßer Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber wahre die Klagefrist,
- ein Urlaub ohne angemessene Vorsorge für den Posteingang (z. B. keine Bevollmächtigung, kein Nachsendeauftrag),
- ein längeres Zuwarten, obwohl das Hindernis (z. B. Krankheit oder Abwesenheit) bereits entfallen ist.
In diesen Fällen gehen die Arbeitsgerichte regelmäßig von einem eigenen Verschulden aus, sodass eine nachträgliche Zulassung ausscheidet.
Hinweis für zeitkritische Fälle
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und die 3-Wochen-Frist bereits knapp ist oder überschritten zu werden droht, kann es sinnvoll sein, kurzfristig zu prüfen,
- ob eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG in Betracht kommt und
- wie fristwahrend reagiert werden kann.
Gerade in zeitkritischen Konstellationen ist entscheidend, die richtigen Schritte ohne Verzögerung einzuleiten.
Weiterführend dazu: Kündigungsschutzklage Frist versäumt: nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG 🔗

Ihr 48-Stunden-Fahrplan ab Zugang: pragmatisch & schnell
Nach Zugang einer Kündigung laufen Fristen unabhängig davon, ob bereits Klarheit über die Erfolgsaussichten besteht. Die folgenden Schritte geben eine strukturierte Orientierung, wie die ersten 48 Stunden genutzt werden können, um Fristen zu sichern und Handlungsspielräume zu erhalten.
48-Stunden-Fahrplan nach Kündigung: Frist sichern, Unterlagen bündeln, Vorgehen strukturieren
Kompakte Orientierung für die ersten 0–48 Stunden (Kündigungsschutzklage / 3-Wochen-Frist / § 5 KSchG)
- Zugang fixieren: Umschlag sichern, Uhrzeit notieren, ggf. Foto/Zeuge.
- Fristende berechnen: Kalender/Fristenrechner nutzen und Termin eintragen.
- Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Anhänge, Abmahnungen, BR-Infos, Sonderstatus (z. B. Schwerbehinderung/Elternzeit/Schwangerschaft).
- Kurzberatung: Erfolgsaussichten, Taktik, Abfindungsoptionen einordnen.
- Vorgehen entscheiden: Kündigungsschutzklage fristwahrend vorbereiten (Stichpunkte genügen).
- Beweise sichern: E-Mails, Protokolle, Zeugen, relevante Dokumente bündeln.
- Klage einreichen: beim zuständigen Arbeitsgericht (schriftlich/elektronisch/zu Protokoll).
- Bei Fristkritik: nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG prüfen und vorbereiten.
- Kommunikation: mit Arbeitgeber nur strategisch – keine Fristgefährdung.
Der Fahrplan dient als Orientierung für typische Abläufe. Je nach Einzelfall (z. B. Zugangssituation, Krankheit, Sonderkündigungsschutz) können zusätzliche Schritte erforderlich sein. Entscheidend ist, dass die 3-Wochen-Frist im Blick bleibt und rechtzeitig gewahrt wird.
Infografik: Kündigungsschutzklage - Frist richtig berechnen & was bei Verspätung gilt
Die Fristen der Kündigungsschutzklage gehören zu den zentralen Weichenstellungen im Kündigungsschutzverfahren. Ob eine Kündigung rechtzeitig angegriffen wird, hängt nicht nur vom Zugang der Kündigung ab, sondern auch von der korrekten Fristberechnung und der richtigen Form der Klageerhebung.
Die folgende Infografik zeigt Schritt für Schritt, wie die Drei-Wochen-Frist nach dem Kündigungsschutzgesetz berechnet wird, welche typischen Fehler auftreten und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Frist bereits versäumt wurde.
Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen & was bei Verspätung gilt
Infografik mit Beispielen, Fristenlogik und 48-Stunden-Fahrplan
- 0–12 h: Zugang dokumentieren (Foto/Umschlag).
- 12–24 h: Unterlagen sammeln & Vorgehen strukturieren.
- 24–48 h: Klage vorbereiten & einreichen (schriftlich oder zu Protokoll).
- „Ich war im Urlaub, die Frist läuft nicht.“ ❌ Doch, wenn Brief im Briefkasten lag.
- „Widerspruch an den Arbeitgeber reicht.“ ❌ Nur Klage wahrt Frist.
- „Fristlose Kündigung = keine Frist nötig.“ ❌ Auch hier 3-Wochen-Frist beachten.
- Zugangsdatum festgehalten?
- Fristende richtig berechnet?
- Klage vorbereitet oder eingereicht?
- Nachträgliche Zulassung geprüft (bei Krankheit o.ä.)?
- Unterlagen & Belege gebündelt?
Für die Fristwahrung ist allein die rechtzeitige Klageerhebung maßgeblich. Bei Unsicherheiten (Zugang, Krankheit, Fristberechnung) sollte frühzeitig geprüft werden, welche Schritte zur Sicherung der Frist erforderlich sind.
Die Übersicht verdeutlicht, dass es bei der Kündigungsschutzklage weniger auf formale Einwände gegenüber dem Arbeitgeber ankommt, sondern auf die fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht. Bereits kleine Fehler bei der Fristberechnung oder beim Zugang der Kündigung können darüber entscheiden, ob eine Kündigung als wirksam gilt.
Gerade bei unklaren Zugangssituationen, Krankheit oder sonstigen Hindernissen ist es entscheidend, frühzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine nachträgliche Zulassung der Klage vorliegen und welche Nachweise erforderlich sind.
Der 3-Wochen-„Fristrechner“
Die Berechnung der Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist fehleranfällig, insbesondere wenn der Zugang der Kündigung auf ein Wochenende, einen Feiertag oder in die Abendstunden fällt. Schon kleine Rechenfehler können dazu führen, dass eine Kündigungsschutzklage als verspätet gilt.
Der folgende Fristenrechner unterstützt dabei, das maßgebliche Fristende korrekt zu ermitteln. Er berücksichtigt die gesetzlichen Regeln zur Fristberechnung und hilft dabei, schnell einzuschätzen, bis zu welchem Datum die Kündigungsschutzklage spätestens beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.
Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Feiertage je nach Bundesland unterschiedlich sind. Der Rechner berücksichtigt Wochenenden. Feiertage bitte zusätzlich prüfen. Der Rechner dient als erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Kündigung erhalten? So gehen Sie jetzt rechtssicher vor
Bei Kündigungen entscheidet oft nicht die materielle Rechtslage, sondern die rechtzeitige und korrekte Reaktion innerhalb der Drei-Wochen-Frist. Gerade bei unklaren Zugangssituationen, Krankheit, Urlaub oder mehreren Kündigungen ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, welche Schritte erforderlich sind, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Eine kurze arbeitsrechtliche Einschätzung kann dabei helfen,
- den maßgeblichen Fristbeginn korrekt zu bestimmen,
- das richtige Vorgehen zur Fristwahrung festzulegen und
- einzuschätzen, ob eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG in Betracht kommt.
Bei zeitkritischen Fällen ist es entscheidend, die Frist zu sichern und erst danach die inhaltliche Prüfung der Kündigung vorzunehmen.
FAQs - Frist der Kündigungsschutzklage
Zählt der Samstag als Fristende?
Nur, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Ich war im Urlaub/krank. Kann ich die Frist nachholen?
Nur bei fehlendem Verschulden kommt eine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage (§ 5 KSchG) in Betracht. Der Antrag muss binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Unterlagen müssen beigefügt werden.
Gilt die 3-Wochen-Frist auch bei fristloser oder Änderungskündigung?
Regelmäßig ja: Maßgeblich ist der Zugang der jeweiligen Kündigung.
Reicht ein Widerspruch an den Arbeitgeber aus?
Nein. Die Frist wird ausschließlich durch Klage beim Arbeitsgericht gewahrt.
Ich habe mehrere Kündigungen erhalten. Gilt jetzt eine oder mehrere Fristen?
Mehrere: Jede Kündigung hat ihre eigene Frist.
Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?
Bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf, notieren Sie Datum/Uhrzeit, machen Sie Fotos vom Briefkasten/Umschlag und sichere mögliche Zeugen (z. B. Mitbewohner). Bei Einwurf-Einschreiben: Sendungsverlauf herunterladen/ausdrucken. Diese Belege helfen Ihnen, Streit über den Zugang zu vermeiden.
Ist eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp wirksam?
Grundsätzlich nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Fehlt die Schriftform, ist sie in der Regel unwirksam. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch, vorsorglich Klage zu erheben, um Rechtsklarheit zu schaffen, insbesondere wenn später noch ein unterschriebenes Original folgt oder bereits weitere Fristen laufen.
Zugang am späten Abend, ab wann läuft die Frist?
Wird der Brief erst nach der üblichen Leerungszeit eingeworfen (z. B. spät abends), gilt der Zugang regelmäßig am nächsten Tag. Die 3-Wochen-Frist startet dann am Folgetag (Tag 1) und endet 21 Tage später. Fällt das Ende auf Samstag/Sonntag/Feiertag, läuft sie am nächsten Werktag ab.
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