Viele Kündigungsschutzklagen scheitern nicht am Recht, sondern an falsch berechneten Fristen. Entscheidend ist, wann die Kündigung rechtlich „zugegangen“ ist und wie Sie die 3-Wochen-Frist sauber berechnen. In diesem Leitfaden mit enthaltendem Fristenrechner zeige ich Ihnen die Regel in einem Satz, typische Sonderfälle (Urlaub, Krankenhaus, Einschreiben), einen 48-Stunden-Fahrplan und was Sie tun können, wenn es scheinbar zu spät ist (§ 5 KSchG nachträgliche Zulassung).

Kurzantwort (für Eilige): Fristen bei der Kündigungsschutzklage

Die 3-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet mit Ablauf des 21. Tages. Fällt das Ende auf Samstag/Sonntag/Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Nur die Klage beim Arbeitsgericht wahrt die Frist (§ 4 KSchG). Widerspruch oder „Einspruch“ beim Arbeitgeber genügt nicht.

Zugang bedeutet: Die Kündigung gelangt in deinen Machtbereich (z. B. Briefkasten zu üblicher Leerzeit, persönliche Übergabe, Einwurf-Einschreiben). Unklare Zustellung? Vorsorglich klagen und Zugang im Verfahren klären.

Versäumt? Prüfen Sie die nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG): innerhalb von 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses beantragen (z. B. stationäre Behandlung), mit Belegen und Klage gleichzeitig einreichen.

Praxis-Tipp (48-Std.): Zugangsdatum sichern (Umschlag/Fotos), Frist im Kalender, Unterlagen bündeln (Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Nachweise), sofort Kurzberatung & fristwahrende Klage veranlassen.

Die 3-Wochen-Frist im Überblick verständlich erklärt

Kernregel: Gegen eine Kündigung muss binnen 3 Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (maßgeblich ist der Zugang, nicht das Ausstellungsdatum).

Was „Zugang“ bedeutet (Praxisnah):

  • Briefkasten: Zugang, sobald der Brief so eingeworfen ist, dass mit üblicher Leerung zu rechnen war (z. B. abends eingeworfen → meist nächster Tag Zugang).

  • Persönliche Übergabe: Zugang im Moment der Übergabe.

  • Einwurf-Einschreiben: Zugang mit Einwurf.

  • Übergabe-Einschreiben/Abholschein: Zugang nicht automatisch. Hier kommt es auf die Umstände an (Abholung, übliche Leerungszeiten etc.).

Fristlogik in 3 Schritten:

  1. Start: Der Tag nach dem Zugang ist Tag 1.

  2. Laufzeit: 21 Tage (3 Wochen).

  3. Ende: Fällt das Fristende auf Sa/So/Feiertag, läuft sie am nächsten Werktag ab.

Wichtig: Auch offensichtlich fehlerhafte Kündigungen (z. B. Formmangel) müssen innerhalb von 3 Wochen angegriffen werden. Es ist daher ratsam sicherheitshalber immer fristwahrend  zu klagen.

Mehr zur Wirksamkeit von Kündigungen finden Sie im Beitrag: Ist meine Kündigung wirksam? 🔗

So berechnen Sie die 3-Wochen-Frist richtig

Beispiele (ohne Jahresbezug):

  • Zugang 10.03. → Fristende 31.03. (21 Tage später).

  • Zugang 28.02. (kein Schaltjahr) → Fristende 20.03.

  • Zugang 24.12. → Fristende 14.01. (fällt das Ende auf So/Feiertag, gilt der nächste Werktag).

Merksatz: Der Zugangstag zählt nicht mit. Gezählt wird ab dem nächsten Tag.

Typische Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden

Oft gibt es Gründe, die dazu führen, dass die Post mit der Kündigung nicht entgegen genommen werden kann. Hier eine Übersicht der üblichen Fälle und wie Sie damit umgehen:

Urlaub / Krankheit / Krankenhaus

Einschreiben & Zustellvarianten

  • Einwurf-Einschreiben: Das Einschreiben gilt mit Einwurf als zugegangen.

  • Übergabe-Einschreiben/Benachrichtigung: Hier gilt “kein sicherer Zugang ohne Abholung”. In Zweifelsfällen: vorsorglich Klage erheben und Zugangsthema im Verfahren klären.

Arbeitgeber verschickt mehrere Kündigungen

  • Jede Kündigung löst eine eigene Frist aus (z. B. zunächst außerordentlich, später hilfsweise ordentlich). Hier ist es wichtig alle Fristen getrennt berechnen.

Kündigungsarten

  • Für die drei Arten “ordentlich“, “außerordentlich” und “Änderungskündigung” gilt regelmäßig die 3-Wochen-Frist.

  • Bei Betriebsratsanhörung und Sonderkündigungsschutz gilt: Selbst wenn Fehler vorliegen, läuft die Klagefrist ganz normal.

Best Practice (Mini-Check):

Frist verpasst? Nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG. So gehen Sie vor!

Wann ist eine verspätete Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach Ablauf der 3-Wochen-Frist möglich?

Hierbei ist wichtig, dass die Versäumung ohne eigenes Verschulden passierte (keine grobe Fahrlässigkeit).

Klassische Beispiele sind eine plötzliche schwere Erkrankung mit Handlungsunfähigkeit, stationäre Aufnahme ins Krankenhaus oder auch eine objektive Fehlleitung der Post. Trifft dies bei Ihnen zu, haben Sie die Möglichkeit auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist zu klagen. Wichtig ist hierbei dennoch wiederum gewisse Fristen und eine Form zu wahren:

  • Antragsfrist: 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses (z. B. Entlassung aus dem Krankenhaus).

  • Sie müssen in diesem Fall zwei Schritte gleichzeitig durchführen:

    • zum einen den Antrag auf nachträgliche Zulassung

    • plus die eigentliche Kündigungsschutzklage.

  • Belege beifügen: Die Zulassung einer späteren Kündigungsschutzklage erfordert grundsätzliche Belege wie ein Attest oder Arztbericht (mit Zeitraum der Handlungsunfähigkeit), Tickets, Zeugen oder Postnachweis etc.

  • Glaubhaftmachung: Erstellen Sie eine kurze und stimmige Chronologie darüber wann Sie wie gehindert waren und wann das Hindernis sich auflöste.

Was Gerichte im Regelfall eher akzeptieren sind:

  • Unerwartete und belegte Handlungsunfähigkeit.

  • Unverschuldete Zustellprobleme.

Was selten durch das Gericht akzeptiert wird sind:

  • „Ich dachte, ein Widerspruch reicht“, Urlaub ohne Vorsorge der Post, längeres Zuwarten nach Genesung/Rückkehr.

Sie haben eine Kündigung erhalten und sind bereits knapp dran, die Frist zu überschreiten? In München klären wir innerhalb 24h ob die nachträgliche Zulassung bei Ihnen möglich wäre und reagieren schnell mit einer vorsorglichen Kündigungsschutzklage. 

Ihr 48-Stunden-Fahrplan ab Zugang: pragmatisch & schnell

0–12 Stunden

  • Zugang fixieren: Umschlag sichern, Uhrzeit notieren, ggf. Foto/Zeuge.

  • Fristende berechnen (Kalender/Fristrechner) und in den Kalender legen.

  • Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Anhänge, Abmahnungen, BR-Infos, Schwerbehinderung/Elternzeit/Schwangerschaft etc.

12–24 Stunden

  • Kurzberatung einholen (Aussichten, Taktik, Abfindungsoptionen).

  • Taktik entscheiden: Kündigungsschutzklage fristwahrend vorbereiten (Sachverhalt in Stichpunkten reicht für den Start).

  • Beweise sichern: E-Mails, Protokolle, Zeugen.

24–48 Stunden

  • Klage einreichen beim zuständigen Arbeitsgericht (schriftlich/elektronisch/zu Protokoll der Geschäftsstelle – je nach Möglichkeit).

  • Wenn Fristkritik: Parallel § 5 KSchG prüfen und vorbereiten.

  • Kommunikation mit Arbeitgeber nur strategisch und ohne Fristgefährdung.

Nice-to-have (lokal München):

  • Wir sitzen Türkenstraße 103 (Nähe Arbeitsgericht). Sameday-Einreichung oft möglich, wenn die Basics vorliegen.

Der 3-Wochen-„Fristrechner“

Bitte beachten Sie, dass die Feiertage je nach Bundesland unterscheiden. Der Rechner berücksichtigt Wochenenden. Feiertage bitte zusätzlich prüfen oder kurz anrufen. Der Rechner dient einer ersten Indikation. Für eine genaue Aussage bitte das persönliche Gespräch suchen

Jetzt beraten lassen!

FAQs - Frist der Kündigungsschutzklage

  • Zählt der Samstag als Fristende?

    Nur, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

  • Ich war im Urlaub/krank. Kann ich die Frist nachholen?

    Nur bei fehlendem Verschulden kommt eine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage (§ 5 KSchG) in Betracht. Der Antrag muss binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Unterlagen müssen beigefügt werden.

  • Gilt die 3-Wochen-Frist auch bei fristloser oder Änderungskündigung?

    Regelmäßig ja: Maßgeblich ist der Zugang der jeweiligen Kündigung.

  • Reicht ein Widerspruch an den Arbeitgeber aus?

    Nein. Die Frist wird ausschließlich durch Klage beim Arbeitsgericht gewahrt.

  • Ich habe mehrere Kündigungen erhalten. Gilt jetzt eine oder mehrere Fristen?

    Mehrere: Jede Kündigung hat ihre eigene Frist.

  • Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?

    Bewahren Sie Umschlag und Schreiben auf, notieren Sie Datum/Uhrzeit, machen Sie Fotos vom Briefkasten/Umschlag und sichere mögliche Zeugen (z. B. Mitbewohner). Bei Einwurf-Einschreiben: Sendungsverlauf herunterladen/ausdrucken. Diese Belege helfen Ihnen, Streit über den Zugang zu vermeiden.

  • Ist eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp wirksam?

    Grundsätzlich nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). Fehlt die Schriftform, ist sie in der Regel unwirksam. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch, vorsorglich Klage zu erheben, um Rechtsklarheit zu schaffen, insbesondere wenn später noch ein unterschriebenes Original folgt oder bereits weitere Fristen laufen.

  • Zugang am späten Abend, ab wann läuft die Frist?

    Wird der Brief erst nach der üblichen Leerungszeit eingeworfen (z. B. spät abends), gilt der Zugang regelmäßig am nächsten Tag. Die 3-Wochen-Frist startet dann am Folgetag (Tag 1) und endet 21 Tage später. Fällt das Ende auf Samstag/Sonntag/Feiertag, läuft sie am nächsten Werktag ab.


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