Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage Frist: 3-Wochen-Frist richtig berechnen
Wer eine Kündigung erhalten hat, muss schnell handeln: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Entscheidend ist dabei nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung rechtlich zugeht, etwa durch persönliche Übergabe, Einwurf in den Weiterlesen…
