Kalender als Symbolbild für 3-Wochen-Kündigungsfrist - Kündigungsfristenrechner

Kündigungsschutzklage Frist: 3-Wochen-Frist richtig berechnen

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss schnell handeln: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Entscheidend ist dabei nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung rechtlich zugeht, etwa durch persönliche Übergabe, Einwurf in den Weiterlesen…

Kündigungsgespräch zwischen Chef und Mitarbeiter

Fristlose Kündigung erhalten? Ihr roter Faden für die ersten 48 Stunden

Warum Sie jetzt keine Zeit verlieren dürfen Wenn der Postbote oder der E-Mail-Ping die fristlose Kündigung bringt, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Gehalt, betriebliche Krankenversicherung und Zugang zum Firmenserver sind von einer Minute auf die andere Geschichte. Gleichzeitig tickt eine unsichtbare Uhr: Drei Wochen bleiben, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage Weiterlesen…