Der Gütetermin am Arbeitsgericht ist der erste Termin im Kündigungsschutzverfahren. Ziel ist eine schnelle gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, häufig in Form eines Vergleichs. Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht in der Regel einen Kammertermin an. Der Gütetermin dauert meist 10–30 Minuten

Kurzantwort (für Eilige): Gütetermin beim Arbeitsgericht

Der Gütetermin ist der erste Termin im Kündigungsschutzverfahren. Ziel ist eine schnelle Einigung (Vergleich). Kommt kein Vergleich zustande, setzt das Gericht das Verfahren regelmäßig mit einem Kammertermin fort.

  • Dauer: häufig 10–30 Minuten (zuzüglich Wartezeit).
  • Abfindung: kein gesetzlicher Automatismus, sondern Verhandlungssache. Als grobe Orientierung werden oft 0,25–0,75 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr genannt – je nach Prozessrisiko und Verhandlungsposition.
  • Kosten (1. Instanz): Jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten; eine Kostenerstattung findet in der Regel nicht statt (§ 12a ArbGG). Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung können die Kosten abfedern.
  • Praxis-Hinweis: Ziele, Minimalziele und die wichtigsten Unterlagen vorab festhalten (Kündigung, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, relevante Mails/Abmahnungen).

Rechtsgrundlage: § 12a ArbGG (Kosten in der 1. Instanz).

Was ist der Gütetermin?

Der Gütetermin ist die erste, kurze Verhandlung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht (z. B. Arbeitsgericht München). Das Gericht prüft mit beiden Seiten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Meist als Vergleich (z. B. Beendigung gegen Abfindung, Zeugnis, Freistellung). Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht einen Kammertermin 🔗 an, in dem der Fall vertieft und ggf. Beweise erhoben werden.

Generelle Informationen zur Kündigungsschutzklage lesen Sie in unserem Beitrag: Kündigungsschutzklage – Ablauf, Erfolgschancen und wichtige Tipps 🔗

Ablauf in 6 Schritten

Damit Sie im Termin und der Verhandlung nicht überrascht werden, hier der typische Ablauf des Gütetermins, kompakt in 6 Schritten:

Ablauf im Gütetermin beim Arbeitsgericht – Schritt für Schritt

Der typische Ablauf des ersten Termins im Kündigungsschutzverfahren, kompakt und verständlich.

1
Ladung und Vorbereitung
Mit der Ladung erhalten die Parteien Termin, Uhrzeit, Saal und Aktenzeichen. Eine frühzeitige Anreise ist empfehlenswert, da Wartezeiten üblich sind.
2
Aufruf der Sache
Der Richter ruft die Sache auf und erläutert kurz den Zweck des Gütetermins: die Prüfung einer gütlichen Einigung.
3
Kurze Darstellung der Positionen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schildern knapp ihre Sicht: Kündigungsgrund, Fristen und die jeweiligen Ziele im Verfahren.
4
Gütegespräch
Das Gericht sondiert eine Einigung, häufig zu Themen wie Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Beendigungsdatum. Eigene Vergleichsvorschläge des Gerichts sind üblich.
5
Vergleich oder Vertagung
Kommt eine Einigung zustande, wird der Vergleich protokolliert. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Kammertermin.
6
Nachbereitung
Nach dem Termin sind Fristen, Zahlungen und Vereinbarungen zu prüfen. Bei Vertagung erfolgt die Vorbereitung auf den Kammertermin.
Hinweis: Der Gütetermin ist in der Regel auf 10–30 Minuten angelegt und dient primär der schnellen Einigung, nicht der Beweisaufnahme.

Für eine strukturierte Vorbereitung auf den Gütetermin kann eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein, um die eigenen Verhandlungsoptionen realistisch einzuschätzen.

Dauer & Timing

Auch der zeitliche Ablauf rund um den Gütetermin folgt bestimmten Mustern. Wer diese kennt, kann Fristen wahren und den Termin strategisch besser nutzen.

Dauer & Timing: Was ist realistisch?

Die wichtigsten Zeitpunkte, kurz als Orientierung.

  • Zeit bis zum Gütetermin: oft wenige Wochen (Gerichtsauslastung/Komplexität kann verlängern).
  • Am Termintag: Wartezeiten vor dem Aufruf einplanen (Raum/Etage in der Ladung prüfen).
  • Im Saal: häufig ca. 10–30 Minuten – prägnante Argumente & klare Ziele helfen.
  • Wichtig: Die 3-Wochen-Frist läuft unabhängig vom Gütetermin, entscheidend ist die fristgerechte Klage. Frist & Verspätung richtig einschätzen
  • Taktik: Wer erst im Kammertermin „nachholt“, hat oft weniger Hebel – Vorbereitung ist der Unterschied.
Hinweis München: Wartebereiche sind oft gut gefüllt, planen Sie frühe Anreise & Sicherheitskontrolle ein.

Diese zeitlichen Eckpunkte bilden den Rahmen für Ihre Verhandlungsstrategie, entscheidend bleibt jedoch, wie gut Sie Ihre rechtliche Ausgangslage und Ziele vorbereitet haben.

Vorbereitung: An diese Sachen sollten Sie denken (die Checkliste)

Checkliste: Vorbereitung

  • Dokumente: Kündigung (vollständig), Arbeitsvertrag/Nebenabreden, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, variable Vergütung, relevante E-Mails/Protokolle, ggf. BR-/Schwerbehindertenstatus.
  • Daten & Zahlen: Eintrittsdatum, Bruttomonatsverdienst, Ø Bonus/Tantieme, Resturlaub/Überstunden.
  • Ziele: Weiterbeschäftigung oder Beendigung; Abfindungs-Korridor, Zeugnisnote, Freistellung, Enddatum.
  • Minimalziele & rote Linien: Vorher festlegen – und einhalten.
  • Organisation: Vollmacht, RSV-Deckung/PKH-Unterlagen vorbereiten.
Checkliste für den Gütetermin beim Arbeitsgericht – Unterlagen und Vorbereitung

Vergleich und Abfindung: Wie kommen Sie bei einem Gütetermin zustande?

Realistische Abfindungsspannen

Für eine realistische Orientierung in der Praxis dient meist die Spanne 0,25–1,00 Bruttomonate pro Beschäftigungsjahr. Mehr Details finden Sie im übergeordneten Beitrag: Abfindung im Gütetermin: Wie viel ist realistisch und wann lohnt sich Warten? 🔗

Es gibt auch Hebel, die Ihre Spanne verschieben also erhöhen oder gar reduzieren können:

  • Prozessrisiko der Arbeitgeberseite (Formfehler, BR-Anhörung, Sozialauswahl, Kündigungsgrund und Annahmeverzugslohn 🔗): Je größer das Risiko für den Erfolg einer Kündigungsschutzklage ist, desto größer ist die Chance, eine höhere Abfindung aushandeln zu können. 
  • Betriebsgröße: Verfügt ein Unternehmen über eine gewisse Größe und somit über mehr Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist die Chance auf eine höhere Abfindung für Sie generell größer. 
  • Beweise (Zeug*innen, Dokumente, Protokolle): Belege und Beweise können Ihre Verhandlungsposition stärken und generell die Chance einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage erhöhen. Unternehmen zahlen daher häufig eine höhere Abfindung.
  • Zeitdruck (Projekte, Übergaben) und Kommunikationsverhalten der Gegenseite: Bei bestehendem Zeitdruck über eine Einigung steigen tendenziell Ihre Chancen für eine höhere Abfindung.
  • Verhandlungsführung: Setzen Sie einen klaren Anker (Ziel/Mindest). Schnüren Sie ein Paket aus Forderungen statt Einzelforderungen.

    Vergleich ist mehr als nur eine Zahl

    In der Praxis wird im Gütetermin nicht nur über die Abfindungssumme verhandelt. Entscheidend ist vielmehr, welche weiteren Punkte Teil des Vergleichs sind und wie sie miteinander verzahnt werden. Starke Vergleiche bündeln mehrere Bausteine. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen welche Elemente Sie im Kopf haben sollten, wenn Sie ein Paket verhandeln:

    Vergleich = Paket: Diese Bausteine sollten geregelt sein

    Oft bringt ein gutes Gesamtpaket mehr als „nur“ ein paar Euro mehr Abfindung.

    Enddatum
    Kündigungsfrist einhalten oder verkürzen, ggf. mit Sprinterklausel.
    Freistellung
    Widerruflich oder unwiderruflich mit oder ohne Urlaubs-/Überstundenanrechnung.
    Zeugnis
    Note, Schlussformel und Projekterfolge verbindlich festhalten.
    Variable Vergütung
    Bonus/Tantieme/Zielerreichung: Stichtage und anteilige Ansprüche klären.
    Sachleistungen
    Dienstwagen, Handy, Laptop: Rückgabe, Datum, Zustand, Kilometer/Tank.
    Outplacement / Weiterbildung
    Unterstützung bei Neuorientierung oder Qualifizierung als Zusatzleistung.
    Wettbewerbsverbot
    Verzicht oder klare Karenzentschädigung (mind. 50 % der letzten Bezüge).
    Abfindung (Brutto, Fälligkeit, Verzug)
    Fixes Datum, Bankverbindung und Verzugszinsen – kein „bei Gelegenheit“.
    Merksatz: Verhandeln Sie ein Gesamtpaket statt isolierter Einzelpunkte, das erhöht Abschlussquote und wirtschaftlichen Nutzen.

    Erst die Kombination dieser Bausteine bestimmt, ob ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob es strategisch klüger ist, die Verhandlungen fortzusetzen.

    Steuer & Sozialversicherung (Kurzüberblick)

    Es ist wichtig auch die steuerliche Komponente und Sozialversicherung bei einem Gütetermin zu beachten, denn:

    • Abfindungen sind steuerpflichtig, aber i. d. R. sozialversicherungsfrei (sofern es echte Abfindungen sind, nicht „ersetztes Gehalt“).

    • Die Fünftelregelung kann steuerlich entlasten, wenn die Voraussetzungen vorliegen (außerordentliche Zusammenballung). Klären Sie das vorab mit Steuerberatung.

    • Sperrzeit ALG: Ein gerichtlicher Vergleich im laufenden Kündigungsschutzprozess kann Sperrzeit-Risiken mindern, wenn keine eigenständige „freiwillige“ Beendigung vorliegt. Bitte vorher mit der Agentur für Arbeit bzw. anwaltlich prüfen lassen.

    Praxis-Tipp: Verhandeln Sie ein Gesamtpaket. Fixieren Sie Fälligkeitstermine, Zahlweg und Zinsen bei Verzug. Halten Sie Rechtsschutzversicherung (RSV)/Prozesskostenhilfe (PKH) im Blick.

    Nach dem Termin: Protokoll, Fälligkeiten

    Auch nach einer Einigung im Gütetermin ist das Verfahren noch nicht vollständig „erledigt“. Entscheidend ist, dass der Vergleich korrekt protokolliert wird und die vereinbarten Punkte anschließend auch tatsächlich umgesetzt werden.

    Nach dem Gütetermin: Was Sie sofort prüfen sollten

    Checkliste nach dem Termin, damit Protokoll, Fristen und Umsetzung sauber passen.

    1
    Protokoll und Vergleichstext
    Prüfen Sie, ob der Vergleich vollständig und eindeutig protokolliert ist (Enddatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, offene Ansprüche).
    2
    Rechtswirkung
    Ein gerichtlicher Vergleich ist in der Regel verbindlich und kann bei Nichterfüllung grundsätzlich als Vollstreckungstitel genutzt werden.
    3
    Widerrufsvorbehalt (falls vereinbart)
    Enthält der Vergleich eine Widerrufsfrist, notieren Sie Enddatum und Uhrzeit. Nach Ablauf ist der Vergleich in der Regel endgültig.
    4
    Fälligkeiten und konkrete To-dos
    • Abfindung: Betrag, Fälligkeit/Datum, Bankverbindung, Verzugsfolgen.
    • Zeugnis: Frist, Inhalt/Note, Schlussformel, Unterschrift, Zustellung.
    • Freistellung: widerruflich/unwiderruflich, Anrechnung von Urlaub/Überstunden.
    • Rückgaben: Schlüssel, IT, Dienstwagen, Unterlagen (Zeitpunkt/Ort).
    • Abrechnung: letzte Gehaltsabrechnung, offene Boni/Provisionen, SV-Meldungen.
    5
    Umsetzung und Nachhalten
    Legen Sie alle Termine als Erinnerung ab (Zahlungseingang, Zeugnis, Rückgabe). Wenn Fristen verstreichen, sollte die Umsetzung zeitnah eingefordert werden.
    Hinweis: Speichern Sie Protokoll und Vergleich sofort ab und dokumentieren Sie alle Fristen (Kalender + Screenshot/Download). Das verhindert Missverständnisse bei Zahlung, Zeugnis und Rückgaben.

    Gerade in dieser Phase entstehen in der Praxis viele Fehler, eine strukturierte Nachbereitung schützt vor Verzögerungen, Missverständnissen und unnötigen Folgeproblemen.

    Kosten, Prozesskostenhilfe (PKH) & Rechtsschutz (1. Instanz)

    Kosten spielen im Kündigungsschutzverfahren eine zentrale Rolle insbesondere im Gütetermin.
    Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Themen hierbei zu unterscheiden sind. 

    Kosten, Prozesskostenhilfe (PKH) & Rechtsschutz (1. Instanz)
    ThemaKernpunkt
    Gerichtskosten
    Gütetermin
    Für die Güteverhandlung fallen typischerweise keine Gerichtskosten an.
    Anwaltskosten In der 1. Instanz trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten, auch bei Obsiegen. Näheres: Kündigungsschutzklage Kosten: verständlich erklärt (mit Rechenbeispielen)
    Rechtsschutz
    Versicherung (RSV)
    Vorab die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen (Selbstbehalt beachten). Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen.
    Prozesskostenhilfe
    (PKH)
    Möglich bei Bedürftigkeit.
    Vergleich Beendet das Verfahren, schafft Rechtssicherheit und kann Vergleichsgebühren auslösen.

    Gerade im Vergleich werden Kostenfragen oft unterschätzt.
    Eine frühzeitige Klärung von Anwaltskosten, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe kann entscheidend sein, um finanzielle Risiken realistisch einzuordnen.

    Typische Fallstricke (und wie Sie sie vermeiden)

    Im Gütetermin oder Vergleich werden oft “Nebensätze” übersehen, genau dort stecken aber die teuersten Fallstricke. Die Checkliste zeigt die häufigsten Punkte, die Sie aktiv regeln sollten.

    Typische Fallstricke im Gütetermin und wie Sie sie vermeiden

    Diese Punkte entscheiden oft über Netto-Ergebnis, Planungssicherheit und spätere Streitigkeiten.

    !
    3-Wochen-Frist übersehen
    Widerspruch beim Arbeitgeber reicht nicht. Wer die Klagefrist versäumt, verliert oft den stärksten Hebel. Fristen richtig berechnen
    !
    Zeugnis ohne klare Note
    „Wohlwollend“ klingt gut, führt aber später zu Streit. Note (z. B. „gut“), Schlüsselprojekte und ggf. Ausstellungsdatum fixieren.
    !
    Freistellung falsch geregelt
    Widerruflich vs. unwiderruflich entscheidet über Urlaubsverrechnung, Planungssicherheit und ob Sie wirklich “frei” sind.
    !
    Abfindung: Brutto und Fälligkeit offen
    Abfindungen sind regelmäßig brutto. Fälligkeit, Bankverbindung und Verzugszinsen festhalten – vermeiden Sie „Zahlung bei Gelegenheit“.
    !
    Variable Vergütung vergessen
    Boni/Tantiemen haben oft Stichtage. Anspruch, anteilige Auszahlung und Zielerreichung sollten ausdrücklich geregelt werden.
    !
    Sachleistungen nicht sauber beendet
    Dienstwagen/Handy/Laptop: Rückgabedatum, Zustand, Kilometer, Tankregelung – sonst drohen Abzüge oder Streit.
    !
    Wettbewerbsverbot „versteckt“ akzeptiert
    Vermeiden Sie überraschende Klauseln. Falls Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung (regelmäßig mind. 50 % der letzten Bezüge) klar regeln.
    !
    ALG-Risiken (Sperrzeit/Ruhen) nicht mitgedacht
    Problematisch sind Formulierungen, die eine Eigenbeendigung nahelegen. Im Vergleich sauber begründen (z. B. dass ohnehin eine Arbeitgeberkündigung im Raum stand), und Enddatum/Kündigungsfrist im Blick behalten.
    !
    „Netto-Abfindung“ & Steuerfallen
    Klingt attraktiv, ist aber oft steuerlich/abrechnungstechnisch heikel. In der Praxis meist besser: Brutto-Abfindung + klare Steuer-/Abrechnungsklausel.
    !
    ESOP/VSOP/LTI nicht geprüft
    Vesting, Good-Leaver/Bad-Leaver, Stichtage: Wer das nicht rechtzeitig klärt, verliert schnell erhebliche Werte.
    !
    Datenschutz & Know-how nicht geregelt
    Vertraulichkeit, Erfindungen, Datenlöschung: ggf. kurze Regelungen aufnehmen, damit später keine Nebenstreitigkeiten entstehen.
    Achtung: Ein Vergleich ist meist endgültig. Was hier nicht geregelt ist, wird später oft teuer, oder nur noch schwer nachverhandelbar.

    Wenn Sie diese Punkte vor dem Termin einmal sauber abhaken, vermeiden Sie die häufigsten “Vergleichs-Fallen” und erhöhen zugleich Ihre Chance auf ein rundes Gesamtpaket.

    Wenn keine Einigung zustande kommt: Wie geht es weiter?

    Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung folgt der Kammertermin. Das Gericht terminiert den Kammertermin mit Vorsitz und ehrenamtlichen Richtern. Es folgt die Beweisaufnahme bei der ggf. Zeugen geladen werden und Urkunden oder Gutachten eingesehen werden. Die Dauer der Beweisaufnahme variiert.

    Hierbei sind mehrere Wochen bis Monate möglich. Vergleiche sind weiterhin möglich. Sogar oft bis kurz vor der Beweisaufnahme.

    Symbolbild Arbeitsgericht München – Gütetermin, Vergleich und Ablauf im Kündigungsschutzprozes

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    FAQ - Gütetermin im Arbeitsgericht

    • Was passiert im Gütetermin?

      Kurzvorträge beider Seiten. Das Gericht sondiert Einigungsmöglichkeiten und unterbreitet Vorschläge. Ziel ist ein schneller Vergleich.

    • Wie lange dauert ein Gütetermin?

      Meist 10–30 Minuten; Wartezeiten vor dem Aufruf sind möglich.

    • Muss ich persönlich erscheinen?

      In der Regel ja. Alternativ Vertretung mit Vollmacht. Details stehen in der Ladung.

    • Brauche ich einen Anwalt?

      Keine Anwaltspflicht in 1. Instanz. Fachliche Begleitung ist wegen Taktik, Fristen und Vergleichsgestaltung dennoch sinnvoll.

    • Gibt es im Gütetermin eine Abfindung? Falls ja, wie hoch fällt sie aus?

      Abfindungen sind Verhandlungssache. Orientierungsgrößen häufig 0,25–0,75 Bruttomonate/Jahr, abhängig von Risiko und Verhandlungsposition.

    • Wer zahlt die Kosten?

      Jede Seite trägt in 1. Instanz ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). PKH/RSV können unterstützen. Für die Güteverhandlung fallen meist keine Gerichtskosten an.

    • Was folgt, wenn kein Vergleich zustande kommt?

      Es wird ein Kammertermin anberaumt, mit Beweisaufnahme (Zeugen, Urkunden) und ggf. Urteil.

    • Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

      Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, relevante E-Mails, Zeugnisse, Notiz mit Zielen/Minimalzielen.

    • Gibt es beim Gütetermin am Arbeitsgericht München Besonderheiten?

      Beachten Sie Ladung, Raum und Serviceeinheiten. Planen Sie Anreise & Einlass. Telefon-/Videotermine sind möglich.


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