Warum Sie jetzt keine Zeit verlieren dürfen

Wenn der Postbote oder der E-Mail-Ping die fristlose Kündigung bringt, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Gehalt, betriebliche Krankenversicherung und Zugang zum Firmenserver sind von einer Minute auf die andere Geschichte. Gleichzeitig tickt eine unsichtbare Uhr: Drei Wochen bleiben, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach gilt die Kündigung, selbst wenn sie rechtswidrig wäre, als wirksam.

Die ersten zwei Tage – Schritt für Schritt

Erste Stunde – Sortieren, sichern

  • Öffnen Sie das Kuvert oder die PDF, prüfen Sie das Datum, heften Sie alles ab oder speichern Sie einen Screenshot.

  • Notieren Sie, wann Sie das Schreiben tatsächlich in den Händen hatten, das kann im Prozess entscheidend sein. 

Bis zum ersten Abend – Basis absichern

  • Arbeitslosengeld online beantragenSperrzeit vermeiden: Wer sich innerhalb von drei Tagen arbeits­suchend meldet, verhindert bereits die längste ALG-Sperre. Wichtig: In der Meldung „fristlose Kündigung bestritten“ ankreuzen. Das signalisiert, dass kein Arbeits­vertrags­bruch eingestanden wird. Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert bis zu 12 Wochen Leistungskürzung (§ 159 SGB III)

  • Sichern Sie Beweise: Dienst-E-Mails, WhatsApp-Chats, Schichtpläne. Sie sollten Beweise sichern solange diese noch für Sie verfügbar sind.

Am Morgen des zweiten Tages – Rechtliche Weichen stellen

  • Greifen Sie zum Telefon: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in München. Je früher das Mandat, desto mehr Handlungsspielraum.

  • Das sollten sie unbedingt zum Termin mitnehmen: Kündigung, Arbeitsvertrag, ggf. Abmahnungen, Lohnabrechnungen, eventuelle Zeugenlisten und Beweise.

Spätestens übermorgen – Vorbereitung der Kündigungsschutzklage

  • Je nach Lage und Ausgabgssituation reicht Ihr Anwalt eine Kündigungsschutzklage wegen fristloser Kündigung ein oder verhandelt vorab eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber. Dies kann beispielsweise die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung samt wohlwollendem Arbeitszeugnis sein.

Rechtsgrundlagen, auf die Sie und Ihr Anwalt sich stützen können

👉  § 626 BGBverlangt einen „wichtigen Grund“ und zwingt den Arbeitgeber, die Kündigung binnen zwei Wochen nach Kenntnis auszusprechen.

👉  § 4 KSchG – Ihre Drei-Wochen-Frist für die Klage.

👉  § 102 BetrVGBetriebsrat muss angehört werden. Geschieht das nicht, ist die Kündigung anfechtbar.

👉  Sonderkündigungsschutz:  Unter anderem genießen Schwangere (§ 14 MuSchG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX) und Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) besonderen Kündigungsschutz.

Typische Vorwürfe – und wie Sie ausgehebelt werden könnten

Vorwurf des ArbeitgebersSchwachstelle, die wir prüfenErklärung
Arbeitszeitbetrug („Stempeln lassen“)keine Zeugen oder nicht nachweisbar, unklare Zeiterfassung, jahrelange DuldungFristlose Kündigung Arbeitszeitbetrug: Den Arbeitszeitbetrug anfechten zu lassen, kann ein Weg dazu sein, den wichtigen Grund der Kündigung auszuhebeln.
Diebstahl geringwertiger SachenBagatellgrenze, kein Nachweis (beispielsweise Zeugen, Kamerabilder), VerhältnismäßigkeitFristlose Kündigung wegen Diebstahl: Diebstähle im geringfügigen Bereich (fristlose Kündigung Bagatelle) oder nicht nachweisbare Diebstahle können ein Weg zur Anfechtung der fristlosen Kündigung sein. 
Beleidigung des ChefsSituationskontext, Provokation, bisher beanstandungsfreie TätigkeitFristlose Kündigung wegen Beleidigung, fristlose Kündigung verhaltensbedingt: Mit einer guten Argumentation oder dem Aufzeigen des Kontextes, lassen sich Beleidigungen etwas relativieren.   
DatenschutzverstoßFehlende Schulungen, unpräzise IT-RichtlinieFristlose Kündigung Datenschutz: Generell kann sich der Arbeitgeber nicht auf Datenschutz berufen, wenn die geübte Praxis im Unternehmen einen anderen Umgang mit Daten pflegt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es grobes Fehlverhalten staatgefunden hat. 

Diese Ergebnisse kann die Kündigungsschutzklage mit sich bringen

Viele Arbeitgeber schrecken vor einem langwierigen Prozess zurück, gerade wenn der notwendige „wichtige Grund“ nicht ohne Weiteres klar ist. Ergebnis ist häufig:

  • Vergleich beim Güte­termin – Weiterbeschäftigung bis zum ordentlichen Kündigungstermin, Abfindung, sauberes Zeugnis.

  • Rücknahme der Kündigung – seltener, aber möglich, wenn der Vorwurf zur fristlosen Kündigung nicht haltbar ist.

  • Abwicklungsvertrag – besseres Ende als kompletter Jobverlust, klar geregelter Austritt, keine Überraschungen mehr.

Soforthilfe fristlose Kündigung

Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten und benötigen arbeitsrechtliche Hilfe? Kontaktieren Sie mich gerne jederzeit per WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail. Ich helfe Ihnen dabei die nächsten notwendigen Schritte einzuleiten, um für sie das Beste aus dieser Situation herauszuholen. 

FAQs -Fristlose Kündigung

  • Brauche ich vor der fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung?

    Nein, der Arbeitgeber darf bei „schweren Pflicht­verletzungen“ (§ 626 BGB) sofort kündigen, muss aber im Prozess darlegen, warum eine Abmahnung offensichtlich erfolglos gewesen wäre.

  • Verliere ich zwölf Wochen Arbeits­losengeld?

    Nur wenn die Agentur von einem groben Fehl­verhalten ausgeht. Mit Kündigungsschutz­klage und glaub­hafter Einlassung kann die Sperrzeit entfallen oder verkürzt werden.

  • Wie hoch ist die Abfindung nach fristloser Kündigung?

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Vergleichs­werte liegen meist bei 0,5 bis 1 Brutto-Monats­gehält pro Beschäftigungs­jahr, wenn der „wichtige Grund“ wackelt.

  • Darf ich sofort woanders anfangen?

    Vertraglich ja, arbeits­rechtlich aber riskant: Bei nachträglicher Rücknahme der Kündigung droht Annahme­verzugs­lohn & Doppelvergütung. Lieber mit Anwalt klären.

  • Gilt der Sonder­kündigungs­schutz auch fristlos?

    Ja. Für Schwangere (§ 17 MuSchG) und Schwer­behinderte (§ 168 SGB IX) braucht der Arbeitgeber vorherige Zustim­mung der Behörde, sonst ist die Kündigung nichtig.


Diana B. Haidari

Diana B. Haidari ist Rechtsanwältin in München mit Spezialisierung im Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Sie vertritt ihre Mandanten engagiert, individuell und lösungsorientiert – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

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