Ein „Lohnrückstand“ ist mehr als nur ein Zahlendreher in der Buchhaltung: Er gefährdet Ihre Miete, Ihren Lebensunterhalt und oft auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Kommt das Gehalt wiederholt zu spät oder bleibt ganz aus, hilft weder Abwarten noch Schulterzucken. Jetzt heißt es, den Gehalts­anspruch systematisch sichern: Von der Mahnung Lohnzahlung bis zur Klage auf Verzugslohn. Fällt der Arbeitgeber sogar in die Insolvenz, müssen Sie schnell die richtigen Schritte für Insolvenzgeld einleiten.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie das in der Praxis funktioniert und wo ein Anwalt für Lohnklagen in München Ihre Chancen deutlich erhöht.

Überblick verschaffen & Belege sichern

  • Bankkonto prüfen: Seit wann fehlen Zahlungen? Halten Sie jede offene Netto-Summe fest.

  • Arbeits­vertrag & Lohn­abrechnungen bereitlegen. Daraus ergeben sich Anspruchs­höhe, Fälligkeits­termin und mögliche Ausschluss­fristen.

  • E-Mails oder Chat-Nachrichten des Arbeitgebers sichern. Schon ein Satz wie „Wir überweisen erst nächsten Monat“ kann später wichtig sein.

Tipp: Notieren Sie das exakte Datum, an dem Ihnen der Lohn hätte zufließen müssen. Darauf baut die weitere Frist­setzung auf.

Schriftliche Lohnforderung mit Fristsetzung (§ 286 BGB)

Bleibt das Geld trotz Rückfrage aus, verfassen Sie eine Mahnung Lohnzahlung:

  1. Forderung beziffern – netto & brutto, Monate auflisten.

  2. Frist setzen – in der Regel 14 Kalender­tage („… bitte ich Sie, die Lohn­forderung bis spätestens … zu begleichen“).

  3. Rechtsfolgen ankündigen – Verzugs­zinsen, Gerichts­kosten, ggf. Anwalt.

Eine einschlägige Formulierung könnte lauten:

„Gemäß § 286 Abs. 1 BGB setze ich Sie mit meiner Lohn­forderung in Verzug und erwarte Zahlung bis …“

Schicken Sie das Schreiben per Ein­wurfeinschreiben oder persönlich gegen Empfangs­bestätigung. Schon ab Verzug können Verzugs­zinsen (§ 288 BGB) und pauschal 40 € Verzugspauschale fällig werden.

Tipp: Sollten Sie unsicher bei der Verfassung der Mahnung sein, kann Ihnen hier bereits ein Anwalt für Arbeitsrecht behilflich sein und dabei Fehler vermeiden.

Anwalt einschalten & Klage auf Lohnzahlung erheben

Reagiert der Arbeitgeber nicht, führt der Weg zum Arbeitsgericht:

  • Beratung einholen: Ein Anwalt für Lohnklage prüft a) tarifliche Verfall­fristen, b) Beweis­lage, c) Prozess­kosten­hilfe oder Rechtsschutz.

  • Klage einreichen: Beim Arbeitsgericht (bzw. örtlich zuständig) wird eine Leistungs­klage auf Zahlung der rückständigen Netto­beträge erhoben.

  • Güte­termin: Das Gericht lädt binnen weniger Wochen. Häufig zahlt der Arbeitgeber spätestens hier, sonst folgt der Kammer­termin.

Kosten

  • Streitwert = offene Brutto­summe.

  • Gerichts­gebühren trägt im Erfolgsfall der Arbeitgeber.

  • Anwalts­gebühren: Wer rechtsschutz­versichert ist, zahlt nur die Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung lohnt sich oft Prozess­kosten­hilfe. Ihr Anwalt stellt den Antrag.

Weitere Ansprüche: Verzugszinsen, Lohnfortzahlung, Ausschlussfristen

  • Verzugs­zinsen & 40-€-Pauschale können zusätzlich geltend gemacht werden

  • Kein Lohn trotz Krankmeldung? Dann greift die Lohnfortzahlung nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Bleibt auch sie aus, gelten dieselben Schritte wie oben.

  • Ausschluss- oder Verfall­fristen im Tarif- oder Arbeits­vertrag können Ansprüche binnen 3–6 Monaten erlöschen lassen. Jede Frist wird durch die Mahnung bzw. Klage gewahrt.

Sonderfall: Arbeitgeber insolvent – was nun?

Schritt

Begründung?

Frist

Insolvenzgeld beantragenDie Agentur für Arbeit ersetzt Ihr Netto­gehalt der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung.Unverzüglich, max. 2 Monate nach Insolvenzeröffnung
Forderung zur Tabelle anmeldenNur so nehmen Sie am Insolvenz­verfahren teil.Vom vorläufigen Insolvenz­verwalter gesetzte Frist (meist 2–3 Monate)
Anwalt einschaltenPrüft, ob Geschäftsführer­haftung oder Bürgschaften greifen.möglichst früh

Selbst wenn Insolvenzgeld fließt, können Urlaubs­abgeltung, Über­stunden­vergütung oder variable Vergütung offenbleiben. Hier lohnt sich anwaltliche Prüfung.

Fazit & Handlungs­empfehlung

Ein Lohnrückstand oder Gehaltsrückstand ist kein Kavaliersdelikt. Mahnen Sie schriftlich, wahren Sie Fristen und ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu, sobald die Gegenseite mauert. Je schneller Sie handeln, desto größer die Chance, den vollständigen Lohn samt Zinsen zu erhalten. Dies selbst bei Insolvenz.

Hilfe gesucht?
Als Anwältin für Arbeitsrecht & Lohnklagen in München prüfe ich Ihre Lohn­forderung, setze Fristen und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Unkomplizierte Erst­einschätzung innerhalb von 24 Stunden.

FAQs - Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt nicht

  • Wie lange muss ich warten, bis ich mahnen darf?

    Schon einen Tag nach dem vereinbarten Zahltag dürfen Sie mahnen.

  • Kann ich die Arbeit verweigern, wenn kein Geld kommt?

    Erst nach angemessener Fristsetzung. Holen Sie anwaltlichen Rat, sonst droht eine Abmahnung.

  • Verliere ich Ansprüche, wenn ich kündige?

    Nein. Offene Lohnrückstände bleiben bestehen und können weiter eingeklagt werden.

  • Gilt die Ausschlussfrist auch, wenn der Arbeitgeber absichtlich nicht zahlt?

    Ja, außer sie ist sittenwidrig kurz (< 3 Monate) oder der Tarifvertrag schließt Vorsatz aus.

  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung meine Lohnklage?

    In den meisten Policen sind Arbeits­recht und „Streit um Lohnrückstände“ gedeckt (Selbstbehalt beachten).

  • Was ist, wenn ich befristet angestellt war?

    Befristete Arbeitnehmer können Lohn­rückstände genauso einklagen; Befristung ändert nichts am Zahlungs­anspruch.

  • Wie hoch sind Verzugszinsen?

    5 Prozentpunkte über dem derzeitig gültigen Basis­zins (§ 288 Abs. 1 BGB), Stand Juni 2025 also 9,12 % p. a.


Diana B. Haidari

Diana B. Haidari ist Rechtsanwältin in München mit Spezialisierung im Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Sie vertritt ihre Mandanten engagiert, individuell und lösungsorientiert – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

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