Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht? Verzug & Anspruch auf Zinsen einfach erklärt

Viele Arbeitnehmer erleben es: Der Monatslohn bleibt aus, die Mahnung hilft nichts und der Arbeitgeber reagiert nicht.Was viele nicht wissen: Bei Lohnrückstand steht Ihnen nicht nur der Nettolohn zu, sondern zusätzlich gesetzliche Zinsen (§ 288 BGB). Die 40-€-Verzugskostenpauschale beim Verzug von Arbeitslohn kann hingegen seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Weiterlesen…

Mann sitzt mit leerer Brieftasche auf Bank weil er seinen Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber nicht gezahlt bekommen hat.

Arbeitgeber zahlt den Lohn oder das Gehalt nicht? So holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Ein „Lohnrückstand“ ist mehr als nur ein Zahlendreher in der Buchhaltung: Er gefährdet Ihre Miete, Ihren Lebensunterhalt und oft auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Kommt das Gehalt wiederholt zu spät oder bleibt ganz aus, hilft weder Abwarten noch Schulterzucken. Jetzt heißt es, den Gehalts­anspruch systematisch sichern: Von der Mahnung Lohnzahlung Weiterlesen…