Arbeitnehmerin berechnet ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2026

Mindestlohn 2026: Höhe (13,90 €), Berechnung, Sonderfälle und was bei Unterzahlung gilt

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt sind. Der Mindestlohn gilt auch während der Probezeit und im Kleinbetrieb. Entscheidend ist der tatsächliche Stundenverdienst. Weiterlesen…

Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Rechte bei Lohnrückstand und Verzug

Bleibt der Lohn oder das Gehalt ganz oder teilweise aus, sollten Arbeitnehmer nicht zu lange abwarten. Entscheidend ist zunächst, welcher Betrag für welchen Zeitraum offen ist, wann die Zahlung fällig war und ob im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kurze Ausschlussfristen gelten. Zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, können Arbeitnehmer den offenen Lohn Weiterlesen…