Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht werden viele Kündigungsschutzverfahren durch einen Vergleich beendet. Eine zentrale Frage für Arbeitnehmer lautet dabei: Gibt es im Gütetermin einen Anspruch auf Abfindung und wie hoch fällt sie in der Praxis aus?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es auch im Gütetermin nicht. Die Abfindung ist vielmehr das Ergebnis einer Verhandlung und hängt maßgeblich von der rechtlichen Angreifbarkeit der Kündigung, dem Prozessrisiko des Arbeitgebers und der konkreten Situation im Termin ab.

Gerade weil der Gütetermin sehr früh im Kündigungsschutzverfahren stattfindet, ist er häufig der erste und oft wichtigste Hebel für eine Abfindung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der Gütetermin eine besondere Rolle bei Abfindungsverhandlungen spielt, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wann ein Vergleich sinnvoll ist und wann nicht.

Kurzantwort (für Eilige): Abfindung im Gütetermin

Anspruch? Nein. Auch im Gütetermin besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen kommen hier regelmäßig nur durch Verhandlungen oder einen gerichtlichen Vergleich zustande.

Höhe? In der Praxis bewegen sich Abfindungen im Gütetermin häufig im Bereich von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Ausschlaggebend sind insbesondere die rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung, das Prozessrisiko und die Verhandlungsposition der Parteien.

Warum gerade im Gütetermin? Der Gütetermin ist der erste offizielle Verhandlungstermin im Kündigungsschutzverfahren. Arbeitgeber versuchen hier oft, Unsicherheiten, Zeitaufwand und Kosten durch einen frühen Vergleich zu begrenzen.

Wichtig: Abfindungsangebote sollten nicht isoliert betrachtet werden. Häufig sind auch Freistellung, Arbeitszeugnis, variable Vergütungsbestandteile sowie arbeitslosengeldrechtliche Folgen zu berücksichtigen.

Praxis-Hinweis: Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten vor dem Gütetermin verbessert die Verhandlungsposition erheblich.

Was ist der Gütetermin?

Der Gütetermin ist der erste Termin im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht, etwa dem Arbeitsgericht München. Er findet in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage statt und wird von einem einzelnen Berufsrichter geleitet. Ziel des Gütetermins ist es nicht, ein Urteil zu fällen, sondern eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Vergleich einigen können, häufig in Form einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Verfahren fortgesetzt und später im Kammertermin verhandelt.

Ausführliche Informationen zum Ablauf finden Sie hier: Gütetermin am Arbeitsgericht: Ablauf, Taktik & Kosten 🔗

Warum werden Abfindungen häufig im Gütetermin gezahlt?

Der Gütetermin ist für beide Seiten ein strategischer Wendepunkt. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt werden die Erfolgsaussichten der Kündigung sichtbar, und genau hier entstehen häufig Abfindungsangebote.

Für Arbeitgeber besteht ein erhebliches Interesse daran, Rechts- und Prozessrisiken frühzeitig zu begrenzen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zahlungsansprüche aus Annahmeverzugslohn während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens 🔗. Dazu zählen nicht nur das Risiko einer unwirksamen Kündigung, sondern auch der zeitliche Aufwand, interne Ressourcen und die Kosten einer Kündigungsschutzklage 🔗. Ein Vergleich im Gütetermin schafft Planungssicherheit und beendet das Verfahren schnell.

Auch für Arbeitnehmer kann der Gütetermin attraktiv sein. Eine frühe Einigung vermeidet lange Verfahrensdauern und schafft Klarheit über die berufliche und finanzielle Zukunft. Entscheidend ist jedoch, die eigene Verhandlungsposition realistisch einzuschätzen und nicht vorschnell ein Angebot zu akzeptieren.

Der Gütetermin ist Teil des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Einen Überblick zu Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten finden Sie im Beitrag Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste) 🔗 

Ob und in welcher Höhe im Gütetermin eine Abfindung gezahlt wird, hängt stark von der rechtlichen Angreifbarkeit der Kündigung und der Prozesssituation ab. Eine realistische Einschätzung vor dem Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein frühes Angebot sinnvoll ist, oder ob bessere Ergebnisse später erreichbar sind.

Welche Faktoren bestimmen die Abfindung im Gütetermin?

Die Höhe einer Abfindung im Gütetermin hängt nicht von einer festen Formel ab, sondern von einer Gesamtabwägung rechtlicher und taktischer Faktoren. Entscheidend ist vor allem, wie hoch das Risiko für den Arbeitgeber ist, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren oder zumindest mit erheblichen Nachteilen fortführen zu müssen.

Abfindung im Gütetermin: Diese Faktoren bestimmen die Höhe

Keine feste Formel, aber klare Einflussfaktoren, die Ihre Verhandlungsposition prägen.

1
Angreifbarkeit der Kündigung
Formfehler, fehlende soziale Rechtfertigung oder eine fehlerhafte Sozialauswahl erhöhen das Prozessrisiko des Arbeitgebers und damit die Abfindungschancen.
2
Art der Kündigung
Bei betriebsbedingten Kündigungen spielen Sozialauswahl und betriebliche Gründe eine große Rolle, bei verhaltensbedingten Kündigungen häufig Abmahnungen und Dokumentation.
3
Verfahrensstand & Zeitdruck
Im frühen Stadium will der Arbeitgeber oft Kosten, Zeit und Unsicherheit vermeiden. Je höher der interne Druck, desto größer der Vergleichsspielraum.
4
Sozialdaten des Arbeitnehmers
Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten oder eine Schwerbehinderung beeinflussen die Risikoabwägung im Gütetermin.
5
Gesamtpaket statt nur Geld
Freistellung, Zeugnis, Boni oder Zahlungszeitpunkt erhöhen oft den wirtschaftlichen Wert des Vergleichs, auch ohne höhere Abfindungssumme.
Praxis-Tipp: Schon ein einziger starker Angriffspunkt kann im Gütetermin den Ausschlag für eine deutlich bessere Abfindung geben.

Der Gütetermin ist damit kein „Abfindungstermin nach Schema“, sondern ein strategischer Moment, in dem sich rechtliche Schwächen und wirtschaftliche Interessen bündeln.

Wie hoch ist eine typische Abfindung im Gütetermin?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. In der Praxis bewegen sich Abfindungen im Gütetermin jedoch häufig in einer Bandbreite von etwa 0,5 bis 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Diese Spanne dient lediglich als grobe Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. 

Abweichungen nach oben oder unten sind jederzeit möglich. Bei einem hohen Prozessrisiko, etwa bei klaren formalen Fehlern oder einer fehlerhaften Sozialauswahl, können auch höhere Abfindungen vereinbart werden. Umgekehrt fallen Abfindungen geringer aus oder entfallen ganz, wenn die Kündigung voraussichtlich wirksam ist und der Arbeitgeber wenig Vergleichsbereitschaft zeigt.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sich die Abfindung im Gütetermin berechnen lässt oder ob es eine feste Faustformel gibt. Tatsächlich gibt es keine starre Berechnung, sondern nur Erfahrungswerte und Verhandlungsspielräume.

Wichtig ist: Die im Gütetermin erzielte Abfindung unterscheidet sich häufig von Abfindungen, die erst später im Verfahren vereinbart werden. Je früher der Arbeitgeber Planungssicherheit möchte, desto größer kann der Spielraum sein, aber nur, wenn die rechtliche Ausgangslage dies trägt.

Einen umfassenden Überblick zu Abfindungen bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag, einschließlich rechtlicher Grundlagen und typischer Bandbreiten, finden Sie hier: Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Rechte, Chancen und Risiken 🔗

Rechner als Symbolbild zur Berechnung der Abfindung für den Gütetermin

Typische Fehler im Gütetermin und wie Sie sie vermeiden

Im Gütetermin werden viele Vergleiche unter Zeitdruck geschlossen. Gerade deshalb führen typische taktische Fehler häufig dazu, dass Abfindungen deutlich unter den tatsächlichen Möglichkeiten bleiben oder unnötige Risiken entstehen.

Typische Fehler im Gütetermin und wie sie Ihre Abfindung schmälern

Diese Fehler führen häufig dazu, dass Abfindungen zu niedrig ausfallen oder unnötige Risiken entstehen.

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Vergleich zu früh akzeptieren
Viele Arbeitnehmer stimmen bereits im ersten Gütetermin einem Vergleich zu, ohne die Angreifbarkeit der Kündigung geprüft zu haben. Das führt häufig zu deutlich zu niedrigen Abfindungen.
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Fokus nur auf die Abfindungssumme
Wird ausschließlich über die Höhe der Abfindung verhandelt, bleiben wichtige Punkte wie Freistellung, Zeugnis, Boni oder Zahlungszeitpunkt unberücksichtigt, oft mit wirtschaftlichen Nachteilen.
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ALG-Risiken nicht mitdenken
Unklare oder falsche Regelungen können eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) oder ein Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III) auslösen und den wirtschaftlichen Wert der Abfindung erheblich reduzieren.
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Unvorbereitet in den Gütetermin gehen
Wer Fristen, Vertragsdetails oder mögliche Angriffspunkte nicht kennt, gerät im Termin schnell in eine defensive Position und verliert Verhandlungsspielraum.
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Vergleich ohne Gesamtstrategie
Ein Vergleich im Gütetermin sollte Teil einer klaren Strategie sein. Ohne Zielbild (Weiterbeschäftigung vs. Trennung) wird häufig Potenzial verschenkt.
Achtung: Ein einmal geschlossener Vergleich ist in der Regel endgültig. Fehler im Gütetermin lassen sich später meist nicht mehr korrigieren.

Wer diese Punkte kennt und vorbereitet in den Gütetermin geht, verbessert seine Verhandlungsposition erheblich und vermeidet Entscheidungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Wann ist ein Vergleich im Gütetermin nicht sinnvoll?

So attraktiv eine schnelle Einigung erscheinen mag, nicht jeder Vergleich im Gütetermin ist automatisch die beste Lösung. Ein Vergleich kann insbesondere dann ungünstig sein, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist und eine sehr gute Chance auf Weiterbeschäftigung oder eine deutlich höhere Abfindung besteht.

Auch wenn der Arbeitgeber keinerlei ernsthafte Vergleichsbereitschaft zeigt oder lediglich symbolische Beträge anbietet, kann es sinnvoll sein, das Verfahren fortzuführen. In solchen Fällen erhöht sich der Druck häufig erst im weiteren Verlauf, insbesondere vor oder im Kammertermin.

Ein Verzicht auf einen frühen Vergleich ist daher keine Niederlage, sondern kann Teil einer bewussten Verhandlungsstrategie sein.

Ob eine Einigung bereits im Gütetermin oder erst im späteren Kammertermin sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Ausgangslage und der Verhandlungsstrategie ab. Die folgende Übersicht stellt beide Optionen gegenüber.

Einigung im Gütetermin oder erst im Kammertermin?

Beide Wege können sinnvoll sein, je nach Prozessrisiko, Angebot und Ziel. Die Übersicht zeigt, wann ein früher Vergleich im Gütetermin meist vorteilhaft ist und wann es sinnvoll sein kann, den Druck bis zum Kammertermin aufzubauen.

✅ Wann eine Einigung im Gütetermin oft sinnvoll ist

  • Es liegt bereits ein brauchbares Vergleichsangebot vor, das Ihr Risiko realistisch abbildet.
  • Sie möchten schnell Klarheit (Planungssicherheit, neuer Job, private Situation).
  • Das Prozessrisiko ist vorhanden, aber nicht eindeutig (Abwägungsfälle).
  • Sie wollen vor allem eine saubere Beendigung (Zeugnis, Freistellung, Boni, Fälligkeit) regeln.
  • Der Arbeitgeber zeigt echte Vergleichsbereitschaft und will das Verfahren zügig beenden.

Ein früher Vergleich kann sinnvoll sein, wenn er Ihr Risiko angemessen abdeckt und das Gesamtpaket stimmt.

⚠️ Wann es sinnvoll sein kann, auf den Kammertermin zu setzen

  • Die Kündigung wirkt klar angreifbar (starke Fehler, hohe Erfolgsaussichten).
  • Das Angebot im Gütetermin ist offensichtlich zu niedrig oder rein symbolisch.
  • Der Arbeitgeber spielt auf Zeit oder ist nicht ernsthaft kompromissbereit.
  • Sie wollen den Verhandlungsdruck erhöhen, weil mit fortschreitendem Verfahren oft mehr Risiko entsteht.
  • Ihr Ziel ist nicht nur Geld, sondern ggf. Weiterbeschäftigung oder eine deutlich bessere Gesamtlösung.

In solchen Fällen kann es strategisch sinnvoll sein, die Einigung nicht zu früh zu schließen – sondern den Druck aufzubauen.

Tipp: Ob ein Vergleich im Gütetermin sinnvoll ist, hängt von Ihrer rechtlichen Ausgangslage und dem konkreten Angebot ab. Lassen Sie vor einer Einigung prüfen, ob das Angebot Ihr Risiko realistisch abbildet, oder ob ein späterer Termin bessere Chancen eröffnet. Vergleich/Abfindung prüfen lassen

Einigung im Gütetermin oder erst im Kammertermin?

Beide Wege können sinnvoll sein, je nach Prozessrisiko, Angebot und Ziel. Die Übersicht zeigt, wann ein früher Vergleich im Gütetermin oft passt und wann es strategisch sinnvoll sein kann, den Druck bis zum Kammertermin aufzubauen.

✅ Wann eine Einigung im Gütetermin oft sinnvoll ist

  • Es liegt bereits ein tragfähiges Vergleichsangebot vor, das das Prozessrisiko realistisch abbildet.
  • Sie möchten schnell Klarheit (Planungssicherheit, Wechsel, persönliche Situation).
  • Das Prozessrisiko ist vorhanden, aber nicht eindeutig (Abwägungsfälle).
  • Sie wollen ein sauberes Gesamtpaket regeln (Zeugnis, Freistellung, Boni, Fälligkeit).
  • Der Arbeitgeber zeigt ernsthafte Vergleichsbereitschaft und will das Verfahren beenden.

Ein früher Vergleich ist oft sinnvoll, wenn Angebot und Gesamtpaket Ihr Risiko angemessen abdecken.

⚠️ Wann es sinnvoll sein kann, auf den Kammertermin zu setzen

  • Die Kündigung ist klar angreifbar (starke Fehler, gute Erfolgsaussichten).
  • Das Angebot im Gütetermin ist offensichtlich zu niedrig oder nur symbolisch.
  • Der Arbeitgeber ist nicht ernsthaft kompromissbereit oder spielt auf Zeit.
  • Mit fortschreitendem Verfahren steigt oft das Risikogefühl, das kann Druck erzeugen.
  • Ihr Ziel ist ggf. Weiterbeschäftigung oder eine deutlich bessere Gesamtlösung.

Dann kann es strategisch sinnvoll sein, nicht zu früh zu schließen, sondern den Druck aufzubauen.

Hinweis: Entscheidend sind die rechtliche Ausgangslage und das konkrete Angebot. Prüfen Sie vor einer Einigung, ob Abfindung, Nebenpunkte (Zeugnis/Freistellung/Boni/Fälligkeit) und Risiken insgesamt stimmig sind.

Die grafische Gegenüberstellung ersetzt jedoch keine rechtliche Einordnung. Im nächsten Abschnitt wird erläutert, wie sich Gütetermin und Kammertermin rechtlich und strategisch unterscheiden.

Wann eine Einigung im Kammertermin sinnvoll ist, lesen Sie in unserem Beitrag: Abfindung im Kammertermin: Chancen, typische Höhe, Ablauf & strategische Einordnung 🔗

Abfindung im Gütetermin und Kammertermin: der Unterschied

Der Gütetermin ist auf eine schnelle, pragmatische Einigung ausgelegt. Der spätere Kammertermin hingegen dient der vertieften rechtlichen Prüfung und wird von einem Spruchkörper aus Berufsrichter und ehrenamtlichen Richtern geführt.

Während im Gütetermin häufig mit Wahrscheinlichkeiten und Risiken argumentiert wird, stehen im Kammertermin rechtliche Details stärker im Vordergrund. Dadurch kann sich auch die Abfindungshöhe verändern, sowohl nach oben als auch nach unten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag: Kammertermin am Arbeitsgericht: Ablauf, Dauer, Beweise & Kosten (mit Checkliste) 🔗

Abfindung im Gütetermin richtig einschätzen

Der Gütetermin ist oft der erste Moment, in dem sich entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Abfindung im Gütetermin ist kein Selbstläufer, kann aber bei richtiger Vorbereitung ein sinnvoller und wirtschaftlich attraktiver Abschluss sein.

Entscheidend ist, die eigene Position realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken zu erkennen und den Termin nicht unvorbereitet zu bestreiten. Gerade weil der Gütetermin früh im Verfahren stattfindet, lassen sich hier Weichen stellen, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Beratung im Arbeitsrecht München: Abfindung im Gütetermin prüfen

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Als Kanzlei für Arbeitsrecht in München prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten, bewerten realistisch Abfindungsranges und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Verhandlung im Gütetermin: schnell, transparent und rechtssicher.

Fall prüfen lassen

Ziel ist eine rechtlich saubere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, ob durch Vergleich oder durch konsequente Fortführung des Verfahrens.

FAQs: Abfindung im Gütetermin

  • Gibt es einen Anspruch auf Abfindung im Gütetermin?

    Nein. Auch im Gütetermin besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist stets Ergebnis einer Verhandlung oder eines Vergleichs.

  • Wie schnell wird im Gütetermin über eine Abfindung entschieden?

    Oft bereits im ersten Termin. Der Richter sondiert die Vergleichsbereitschaft und unterbreitet häufig einen Vorschlag.

  • Ist ein Vergleich im Gütetermin immer sinnvoll?

    Nein. Bei sehr guten Erfolgsaussichten oder fehlender Vergleichsbereitschaft des Arbeitgebers kann es sinnvoll sein, das Verfahren fortzusetzen.

  • Kann die Abfindung im Kammertermin höher ausfallen?

    Ja. Mit zunehmendem Prozessrisiko und fortschreitendem Verfahren kann sich die Verhandlungsposition verändern.


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