Für Eilige:
Der Kammertermin ist die zweite Verhandlung im Kündigungsschutzprozess. Jetzt entscheidet eine Kammer (1 Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter). Es geht um Beweise, rechtliche Bewertung und häufig erneut um Vergleichsverhandlungen. Typische Zeit bis zum Kammertermin: 3–8 Monate nach Klageeinreichung (abhängig vom Gericht). In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Ein gerichtlicher Vergleich ist jederzeit möglich und senkt regelmäßig Gerichtskosten. Hinweis fürs Lokale: Die Grundsätze gelten in München und bundesweit identisch. Die Terminlage (Dauer) variiert je nach Gerichtsbelegung.

Weiterführend:

Der Kammertermin ist weniger “Showdown” als strukturierte Sachaufklärung. Nach der kurzen Güteverhandlung wird jetzt präziser gefragt: Was ist wann passiert, wer hat es gesehen, welche Dokumente belegen das? Die/der Vorsitzende gibt rechtliche Hinweise, die ehrenamtlichen Richter bringen Praxissicht ein. Sie merken schnell, wo das Gericht Chancen und Schwächen sieht, genau dort entstehen oft realistische Vergleichsfenster. Wer Unterlagen, Zeugen und Ziele (z. B. Freistellung, Zeugnisnote, Fälligkeiten) vorbereitet hat, erlebt den Termin deutlich entspannter.

Was ist der Kammertermin und worin unterscheidet er sich vom Gütetermin?

Der Gütetermin findet oft früh im Verfahren statt, ist kurz und reine Einigungs-/Vergleichsverhandlung vor dem Vorsitzenden. Näheres zu diesem Termin: Gütetermin am Arbeitsgericht 🔗

Der Kammertermin findet hingegen zeitlich gesehen später statt und ist in voller Besetzung (Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter). Jetzt geht es um Sachaufklärung, Beweisaufnahme (z. B. Zeugen) und ggf. um ein Urteil oder einen Vergleich mit belastbaren Regelungen (Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Fälligkeiten).

Informationen zur Kündigungsschutzklage finden sie hier: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste) 🔗

Kammertermin: Ablauf Schritt für Schritt

Der Kammertermin folgt in der Regel einem konkreten Ablaufmuster:

  1. Aufruf & Anwesenheitskontrolle – oft mit Pflicht zum persönlichen Erscheinen (Details stehen in der Ladung).

  2. Sachstand & Anträge – Gericht fasst Prozessstoff zusammen; Parteien präzisieren Anträge (z. B. Weiterbeschäftigung).

  3. Vergleichs-Sondierung – das Gericht prüft früh, ob sich ein Vergleich abzeichnet (auch ratenweise/terminiert).

  4. Rechtliche Hinweise – der Vorsitzende gibt Hinweise zu Erfolgsaussichten (z. B. Sozialauswahl, Pflichtverletzungen).

  5. BeweisaufnahmeZeugenvernehmung, Urkunden, Parteianhörung; ggf. Beweisbeschluss und weitere Termine.

  6. Schlussvorträge / letzte Vergleichsrunde – häufig letzter Einigungsversuch mit präzisem protokolliertem Vergleichstext.

  7. EntscheidungUrteil, Zwischenbeschluss oder neuer Termin (z. B. für weitere Beweise).

Dauer & Zeitplan: „Wie lange bis zum Kammertermin?“

  • Richtwerte (keine Garantie, abhängig vom Gericht):

    • Der Gütetermin findet in der Regel 2–6 Wochen nach Klage statt.

    • Der Kammertermin findet in der Regel 3–8 Monate nach Klage statt. Die Terminfindung kann in Großstädten aufgrund Kapazitätsengpässen oft auch länger dauern.

  • Für die gesamte Prozessdauer kommen vom Zugang der Kündigung bis hin zum Urteil 4–12 Monate zusammen. Eine komplexer Beweisaufnahme oder Beweislage verlängert oft die Gesamtdauer.

  • Praxis-Tipp: Wer frühe Vergleichsfähigkeit signalisiert und Beweismittel sauber vorbereitet, verkürzt regelmäßig die Dauer.

Urteil oder Vergleich: Woran mache ich’s fest? (eine Entscheidungshilfe)

Ob Sie bis zum Urteil gehen sollten oder einen Vergleich anstreben sollten, hängt von Risiko, Zeit und Ziel ab:

  • Besitzen sie starke Beweise oder liegen klare Formfehler des Arbeitgebers vor, kann ein Urteil sinnvoll sein.

  • Bei einer unklaren Beweislage oder langen zu erwartenden Prozessdauer spart der Vergleich Nerven, Zeit und oft Gerichtskosten.

  • Karriereziel: Streben sie einen schnellen Wechsel an, wollen ein gutes Arbeitszeugnis oder Garden Leave lohnt es sich oft einen Vergleich sauber zu strukturieren (Abfindung, Fälligkeit, Urlaub/Überstunden, Zeugnistext).

  • Gute Faustregel: Erst die juristische Erfolgsaussicht prüfen, dann die ökonomische und persönliche

Beweise im Kammertermin: Was zählt wirklich?

  • Dokumente wie in der Regel Arbeitsvertrag, Nachträge, Richtlinien, Zielvereinbarungen, Abmahnungen, E-Mails oder Leistungsdaten.

  • Zeugen können Vorgesetzte, Kollegen, Betriebsrat oder beispielsweise HR sein. Wichtig ist hierbei Wahrnehmungen (wer/was/wann/wo), keine Mutmaßungen.

  • Parteianhörung: Gericht kann Sie anhören, sachlich, konsistent, ohne Spekulation.

  • Beweisbeschluss: Legt fest, welche Tatsachen mit welchen Beweismitteln zu klären sind.

  • Neuheiten: Späte Beweismittel können zugelassen werden. Es besteht aber das Risiko für Verzögerung und Skepsis des Gerichts.

  • Strategie: Prüfen Sie, ob eine Weiterbeschäftigungsantrag oder Annahmeverzugslohn (Einkommenssicherung) sinnvoll sind.

Vorbereitung: Checkliste für den Kammertermin

  • Unterlagen: Kündigungsschreiben, Verträge/Anhänge, Abmahnungen, E-Mails, Leistungs-/Zielunterlagen, Zeugniskorrespondenz.

  • Zeugen: Namen, Erreichbarkeit, Beweisthema je Person (kurz notiert).

  • Ziele: Bandbreite für Vergleich (Abfindung, Freistellung/Garden Leave, Bonus/Provision, Urlaub/Überstunden, Zeugnisnote mit Formulierung, Fälligkeiten).

  • Verfügbarkeit: Falls nötig Verlegungsgründe belegen (Attest, bereits gebuchte OP, unverschiebbare Ladung etc.).

  • Rechtsschutzversicherung (RSV)/Prozesskostenhilfe (PKH): Deckungszusage/PKH prüfen, Selbstbeteiligung kennen.

  • Persönliches Erscheinen: Ladung genau lesen; bei Verhinderung früh begründet Antrag stellen.

Vergleich im Kammertermin: Inhalte, die den Unterschied machen

  • Abfindung & Zeitachse: Fälligkeit (z. B. 14 Tage nach Rechtskraft), Raten, Steuerhinweis.

  • Freistellung (Garden Leave): widerruflich/unwiderruflich, Urlaubsanrechnung, Herausgabe-Themen.

  • Geldthemen: Boni/Prämien, Zielerreichung, variable Vergütung; Abgeltungsklausel sauber formulieren.

  • Zeugnis: Note + Textkern ins Protokoll (z. B. „wohlwollend, sehr gut/gut, Dank-/Bedauernsformel“).

  • Beendigungsdatum: zum Ende der Kündigungsfrist / zu vereinbartem Datum.

  • Kostenregelung: Gerichtskosten gegeneinander aufgehoben; jede Seite eigene Anwaltskosten (1. Instanz).

Wie lange dauert es wirklich? (Timing-Erwartung)

Viele fragen: Wie lange dauert es bis zum Kammertermin?

Realistisch sind je nach Gericht 3–8 Monate nach Klageeinreichung. Komplexe Beweisaufnahmen verlängern. Wer früh vergleichsbereit ist und Belege/Zeugen sauber anbietet, beschleunigt das Verfahren spürbar.

Kosten im Kammertermin (1. Instanz)

Generell gilt der Kostengrundsatz: Jede Partei trägt eigene Anwaltskosten (§ 12a ArbGG), egal wer gewinnt.

Die Gerichtskosten fallen bei einem Urteil an, entfallen aber regelmäßig beim gerichtlichen Vergleich.

Für die Anwaltsgebühren gilt RVG (typisch Verfahrensgebühr 1,3 + Terminsgebühr 1,2; bei Vergleich zusätzlich Einigungsgebühr 1,0) zzgl. Auslagen/MwSt.

Genaueres dazu in Kosten der Kündigungsschutzklage (mit Rechenbeispielen und Tabellen) 🔗

Terminverschiebung (Verlegungsantrag): Geht das?

Ja, bei einem wichtigem Grund ist eine Terminverlegung möglich.

Wichtige Gründe können eine plötzliche Krankheit mit Attest, unverschiebbare Ladung, bereits gebuchte OP, Verfügbarkeit eines Zeugen sein

So stellen Sie den Antrag richtig:

  • So früh wie möglich schriftlich über einen Anwalt stellen.

  • Grund durch Attest, Tickets, Ladungen, Verfügbarkeiten der Zeugen belegen.

  • Alternativtermine anbieten.
    Wichtig: Gewähr ist eine Verschiebung nicht. Gerichte entscheiden einzelfallbezogen.

Häufige Fallstricke und wie Sie sie vermeiden

  • Unvorbereitet in die Beweisaufnahme gehen: Fehler können hierbei fehlende Beweisthemen oder ungebriefte Zeugen sein. Es besteht dann die Gefahr widersprüchlicher Aussagen.

  • Zeugen auf Verdacht bestimmt: Benennen Sie nur Zeugen, wenn sie relevante Tatsachen aus eigener Wahrnehmung schildern können.

  • Vergleich ohne Feinschliff: Zeugnisnote, Freistellung, Boni, Fälligkeiten, Rückgabe. Lassen Sie alles konkret regeln.

  • Zu späte Verlegungsanträge schwächen die Erfolgsaussichten.

  • Fehlende Kostenfehleinschätzung: Denken Sie an eigene Anwaltskosten. Bei einem Vergleich fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an.

Kurz & konkret: So kann ich Sie unterstützen

  • Kurz-Check (5–10 Min.): Fristen, Chancen, nächster sinnvoller Schritt.

  • Deckungsanfrage: Ich kläre die Rechtsschutz-Kostenübernahme für Sie.

  • Strategie & Vergleich: Realistische Range, saubere Vergleichstexte (Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Fälligkeiten).
    Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, E-Mail oder WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular.

FAQs - Kammertermin am Arbeitsgericht

  • Was passiert im Kammertermin am Arbeitsgericht?

    Beweisaufnahme (Zeugen, Dokumente, Parteianhörung), rechtliche Hinweise und oft ein letzter Vergleichsversuch. Am Ende Urteil, Zwischenbeschluss oder neuer Termin.

  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage bis zum Kammertermin?

    Typisch 3–8 Monate nach Klage (je nach Gericht). Die Gesamtdauer bis Urteil liegt häufig zwischen 4–12 Monaten.

  • Muss ich persönlich zum Kammertermin erscheinen?

    Steht „persönliches Erscheinen angeordnet“ in der Ladung, ja. Ansonsten klärt das Ihre Anwältin/Ihr Anwalt mit dem Gericht.

  • Kommt es im Kammertermin noch zum Vergleich?

    Ja, ist jederzeit möglich. Ein Vergleich beendet das Verfahren und senkt regelmäßig die Gerichtskosten.

  • Welche Kosten entstehen im Kammertermin?

    In der 1. Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten fallen bei Urteil an, beim Vergleich meist nicht.

  • Kann ich den Kammertermin verschieben lassen?

    Nur bei wichtigem Grund (Attest, unaufschiebbare Termine etc.). Antrag früh und belegt stellen.


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WhatsApp
Mail
WhatsApp
Mail