Hände eines Mitarbeiters halten Kündigungsschreiben und Sozialplan-Dokumente vor neutralem Hintergrund

Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung: Abfindung, Sozialplan, Tipps

Was bedeutet „betriebsbedingte Kündigung“? Der Arbeitgeber darf kündigen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Typische Gründe: Standortschließung, Outsourcing, Auftragsrückgang. Wichtig: Arbeitsplätze, nicht Personen, werden abgebaut. Erst danach wählt der Arbeitgeber, wen es trifft. Interessenausgleich & Sozialplan: Warum Sie beides kennen sollten. Weiterlesen…

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