In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Sozialauswahl-Punkte berechnet werden, wie Sie Ihre Sozialplan-Abfindung richtig berechnen und welche Fehler Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung deutlich erhöhen können.

Kurzantwort (für Eilige): Sozialplan & Sozialauswahl - Punkte, Abfindung, Fehler

Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen entscheidet ein Punktesystem nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung, wer gekündigt wird. Rechenfehler oder falsche Vergleichsgruppen sind ein starker Hebel für die Kündigungsschutzklage.

Sozialplan-Abfindung: Die Abfindung wird meist mit einer Formel wie Monatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre berechnet, häufig mit Sockelbeträgen und Zuschlägen (z. B. Kinder, Schwerbehinderung, Rentennähe). Auch wenn der Sozialplan „fertig“ wirkt, ist die individuelle Abfindungshöhe oft verhandelbar.

Typische Fehler: Falsche Stichtage, nicht berücksichtigte Kinder oder Schwerbehinderung, unklare Härtefallregeln oder Fehler bei der Massenentlassungsanzeige können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist, mit Chancen auf Weiterbeschäftigung oder deutlich höhere Abfindung.

Vorgehen: Kündigung und Frist (3 Wochen) sichern, Sozialplan und Punkteliste anfordern, Berechnung prüfen lassen und frühzeitig anwaltliche Beratung zur Abfindungshöhe und zu den Prozesschancen einholen.

Zur ausführlichen Erklärung von Sozialauswahl & Sozialplan

Kündigung & Abfindung prüfen lassen

Wann Sozialplan & Sozialauswahl greifen

Ein Sozialplan wird verhandelt, wenn ein Arbeitgeber größere Umstrukturierungen durchführt: Standortschließung, Abteilungsabbau, Outsourcing oder Rationalisierungen. Er gleicht wirtschaftliche Nachteile aus und enthält meist eine feste Abfindungsformel.

Die Sozialauswahl entscheidet dagegen, wen die Kündigung trifft. Dafür müssen Arbeitgeber die Betroffenen nach einem Punktesystem bewerten. Fehler in dieser Punkteberechnung oder in der Einordnung der Mitarbeiter sind einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungen später unwirksam sind.

➡️ Ausführlicher Überblick zur Sozialauswahl: Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung: Abfindung, Sozialplan, Tipps 🔗
➡️ Fehler in Anzeige/Konsultation: Fehler bei Massenentlassung: Wann Kündigungen unwirksam sind & wie Sie Ihre Rechte sichern 🔗

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 BetrVG), die wirtschaftliche Nachteile ausgleicht. Typischer Inhalt: Abfindungsformel, Zuschläge, Transfergesellschaft, Turboklauseln.

Sozialauswahl Punktesystem: Wie Arbeitgeber Ihre Punkte berechnen

Die Sozialauswahl folgt einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Gesetzlich festgelegt sind die Kriterien, die berücksichtigt werden müssen:

  • Alter

  • Betriebszugehörigkeit

  • Unterhaltspflichten

  • Schwerbehinderung

Was jedoch nicht im Gesetz steht:
Wie viele Punkte jedes Kriterium „wert“ ist.

Die konkrete Bepunktung wird meist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgestimmt und ist nicht gesetzlich fix, sie muss aber einheitlich, sachgerecht und gerichtlich überprüfbar sein. Damit die Bewertung transparent ist, verwenden viele Betriebe ein allgemein anerkanntes Punktemodell, das sich über Jahre als fair und praxistauglich etabliert hat.

Auf dieser Grundlage entsteht die Sozialauswahl-Punktetabelle, die für jeden Arbeitnehmer eine Gesamtpunktzahl ausweist.
Diese Zahl entscheidet maßgeblich darüber, wen die Kündigung trifft und ob die Auswahl rechtmäßig war.

Diskussion als Symbolbild für Entscheidung zur Sozialauswahl Sozialplan Vergleichsgruppen und Bepunktung

Sozialauswahl Punktetabelle: So sieht eine transparente Bewertung aus

KriteriumTypische BewertungBeispiel
Betriebszugehörigkeit1 Punkt pro Jahr10 Jahre = 10 Punkte
Alter1 Punkt pro Lebensjahr45 Jahre = 45 Punkte
Unterhaltspflichten2 Punkte pro Kind2 Kinder = 4 Punkte
Schwerbehinderung / Gleichstellung5 PunkteGdB 50 = 5 Punkte

Diese Tabelle zeigt, wie Arbeitgeber in der Praxis die Sozialauswahl-Punkte berechnen.
Entscheidend ist immer der richtige Stichtag (Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Kinder, GdB). Schon kleine Fehler können die gesamte Kündigung angreifbar machen.

Sozialauswahl Punktesystem Beispiel: drei reale Profile im Vergleich

Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wie stark sich Alter, Kinder oder ein anerkannter Grad der Behinderung auf die Gesamtwertung auswirken.

Damit Sie nachvollziehen können, wie Ihre eigenen Punkte zustande kommen, hier drei typische Beispiele aus der Praxis.

Profil A: 38 Jahre, 6 Jahre Betriebszugehörigkeit, 1 Kind

Profil B: 52 Jahre, 18 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder

Profil C: 29 Jahre, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung (GdB 50)

Sozialauswahl: die drei Beispielprofile im direkten Vergleich

KriteriumProfil AProfil BProfil C
Alter38 Punkte52 Punkte29 Punkte
Betriebszugehörigkeit6 Punkte18 Punkte3 Punkte
Unterhaltspflichten2 Punkte4 Punkte0 Punkte
Schwerbehinderung0 Punkte0 Punkte5 Punkte
Gesamtpunktzahl46 Punkte74 Punkte37 Punkte

Warum das wichtig ist:
Diese Beispiele zeigen, wie Arbeitgeber die Sozialauswahl Punktzahl berechnen und warum Ihre individuelle Situation entscheidend ist.

Gerade Fehler bei Stichtagen (z. B. falsches Geburtsdatum), fehlende Kinder oder nicht berücksichtigte Schwerbehinderung kommen häufig vor und bieten enorme Angriffspunkte in der Kündigungsschutzklage.

Näheres zur Kündigungsschutzklage im Guide: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste) 🔗

Sozialplan-Abfindung: Wie wird die Abfindung im Sozialplan berechnet?

Während die Sozialauswahl darüber entscheidet, wen die Kündigung trifft, regelt der Sozialplan wie wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden. In nahezu allen Sozialplänen gibt es eine feste Formel.

Die Sozialplan-Abfindung Formel, einfach erklärt

Der Kern jedes Sozialplans ist eine Berechnungsformel, die aus drei Bausteinen besteht:

Monatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre

Damit spiegelt der Sozialplan sowohl die bisherige Betriebstreue als auch das individuelle Einkommen wider. Der Faktor zeigt, wie großzügig ein Unternehmen zahlt. Er variiert je nach Branche, wirtschaftlicher Lage und Verhandlungsergebnis mit dem Betriebsrat.

In vielen Betrieben liegt der Faktor bei 0,5, was als absoluter Mindeststandard gilt.
In Industrieunternehmen und Konzernen sind 0,7 bis 1,0 üblich, bei besonderen Programmen oder rentennahen Jahrgängen kann der Faktor sogar 1,2 oder höher betragen.

Häufig enthält der Sozialplan außerdem Zusatzkomponenten, die die Formel abrunden:
Sockelbeträge (z. B. 2.000–5.000 € bei kurzer Betriebszugehörigkeit),
Kinderzuschläge,
Zuschläge für Schwerbehinderte
oder, zum Schutz der Unternehmen, Kappungsgrenzen von z. B. maximal 12 Monatsgehältern.

Damit entsteht ein System, das nachvollziehbar und gerichtsfest sein soll und dennoch genügend Spielraum für individuelle Verhandlungen bietet.

Taschenrechner als Symbolbild für die Berechnung der Sozialplan-Abfindung

Sozialplan Abfindung berechnen: drei Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Standardfall

4.000 € × 0,5 × 10 Jahre

= 20.000 € Sozialplan-Abfindung

Beispiel 2: rentennah mit Zuschlag (Faktor 1,2 für ältere Jahrgänge)

4.500 € × 1,2 × 15 Jahre

= 81.000 € Abfindung

Mit dem Faktor 1,2 bewegen wir uns im Bereich typischer „Rentnerprogramme“, die Arbeitgeber einsetzen, um hohe Risiken in der Kündigung zu vermeiden.

Beispiel 3: Industriekonzern (Faktor 0,7) mit Sockelbetrag + Kinderzuschlag

3.500 € × 0,7 × 3 Jahre = 7.350 €

+ Sockelbetrag 2.000 €

+ Kinderzuschläge (400 €)

= 9.750 € Gesamt-Abfindung

Sie interessieren sich generell für das Thema Abfindungen? Sehen Sie auch unseren Beitrag: Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag – Ihre Rechte, Risiken und Chancen 🔗

Typische Fehler in Sozialplan & Sozialauswahl: Ihr Hebel für eine höhere Abfindung (Infografik)

Viele Kündigungen sind angreifbar, weil Arbeitgeber diese Fehler machen:

Sozialplan & Sozialauswahl: Die häufigsten Fehler und warum sie Ihre Kündigung kippen können

Infografik mit Beispielen, typischen Arbeitgeberfehlern & strategischen Ansatzpunkten

1
Fehlerhafte Punktelisten
Sozialauswahl-Punkte werden oft falsch berechnet: Stichtage falsch gewählt, Kinder vergessen, Teilzeitjahre nicht berücksichtigt oder Schwerbehinderung übersehen. Folge: Die gesamte Kündigung kann unwirksam sein.
2
Falsche Vergleichsgruppen
Arbeitgeber mischen Tätigkeiten, die nicht vergleichbar sind (z. B. IT & Verwaltung). Das führt zu einer objektiv fehlerhaften Sozialauswahl, einer der stärksten Angriffspunkte vor Gericht.
3
Ungerechte oder lückenhafte Sozialplan-Regelungen
Häufige Probleme: Kinderzuschläge fehlen, Härtefälle werden ignoriert, Teilzeitkräfte benachteiligt oder Rentennähe falsch bewertet. Eine unfaire Verteilung kann Nachverhandlungen erzwingen.
4
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
Wird die Anzeige nach § 17 KSchG falsch oder verspätet abgegeben, sind sämtliche Kündigungen nichtig. Passiert häufig in hektischen Restrukturierungen – und ist ein sehr starker Verhandlungspunkt.
Typische Mythen & Irrtümer
  • „Mit Sozialplan kann man nicht mehr klagen.“ ❌ Doch und oft lohnt es sich
  • „Der Arbeitgeber muss mir die Punkteliste nicht geben.“ ❌ Muss er, Auskunftsanspruch.
  • „Sozialplan-Abfindungen sind fix.“ ❌ Nein, bei Fehlern sind Nachverhandlungen üblich.
  • „Vergleichsgruppen sind Interpretationssache.“ ❌ Falsch, sie sind gerichtlich.
Mini-Check: Liegt ein Fehler vor?
  1. Punkte korrekt berechnet (Alter, Zugehörigkeit, Kinder, GdB)?
  2. Vergleichsgruppe nachvollziehbar?
  3. Sozialplan auf Zuschläge & Härtefälle geprüft?
  4. Massenentlassungsanzeige korrekt und vollständig?
  5. Punkteliste vollständig erhalten?
Tipp: Ein einziger Fehler genügt, um die Kündigung zu Fall zu bringen, oder eine deutlich höhere Abfindung zu erreichen.
Kurz-CTA

Sie vermuten einen Fehler in der Sozialauswahl oder im Sozialplan? Ich prüfe Punktelisten, Abfindungsformeln und Massenentlassungsunterlagen, schnell, diskret und bundesweit.

§§: 1 Abs. 3 KSchG · 17 KSchG · 112 BetrVG
Fall prüfen lassen

Klage trotz Sozialplan: Wann lohnt sich das?

Viele Arbeitnehmer glauben, ein Sozialplan schließe die Kündigungsschutzklage aus. Das stimmt nicht.

Eine Klage lohnt sich, wenn:

  • Punkte falsch berechnet wurden

  • die Vergleichsgruppe falsch ist

  • der Sozialplan ungerecht verteilt

  • die Abfindung zu niedrig erscheint

  • die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist

Besonders in großen Unternehmen sind Nachverhandlungen von 10.000 € bis 50.000 € keine Seltenheit. Es lohnt sich, die Situation mit einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. 

Transfergesellschaft, Sprinterprämie, Turboklauseln: Chancen & Risiken

Viele Sozialpläne beinhalten zudem besondere Regelungen wie:

  • Transfergesellschaft (bis 80 % Netto): Bietet eine befristete Weiterbeschäftigung mit Qualifizierung und Transferkurzarbeitergeld, führt aber meist zum Verzicht auf die Kündigungsschutzklage.

  • Sprinterprämien: Ein zusätzlicher Abfindungsbetrag für Arbeitnehmer, die früher aus dem Unternehmen ausscheiden. Attraktiv bei sicherem Anschlussjob.

  • Turboklauseln: Erhöhung der Abfindung bei sehr schneller Zustimmung, allerdings oft mit hohem Entscheidungsdruck und Risiko, wirksame Klagechancen zu verschenken.

Ob sich das lohnt, hängt immer vom Einzelfall und vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab.

Ihre 48-Stunden-Checkliste (Infografik)

Sollten Sie eine Kündigung nach Sozialplan und Sozialauswahl erhalten haben, lesen Sie in der folgenden Infografik, welche Schritte Sie in den ersten 48 Stunden durchführen sollten. 

Sozialplan & Sozialauswahl: Ihre 48-Stunden-Checkliste

Die wichtigsten Schritte direkt nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung

1
Kündigung sichern & Zugang dokumentieren
Umschlag aufheben, Foto vom Briefkasten machen, Zustellzeit notieren. Der korrekte Zugang bestimmt die 3-Wochen-Frist.
2
Sozialplan & Punkteliste anfordern
Fordern Sie Sozialplan, Interessenausgleich und Punkteliste an. Sie haben einen Anspruch auf Einsicht (§ 1 Abs. 3 KSchG).
3
Punkte überprüfen (Alter, Zugehörigkeit, Kinder, GdB)
Stimmt der Stichtag? Sind alle Kinder aufgeführt? Wurde eine Schwerbehinderung/Gleichstellung berücksichtigt?
4
Sozialplan-Abfindung berechnen
Formel prüfen: Monatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre. Denken Sie an Sockelbeträge, Kinderzuschläge, Härtefälle und mögliche Kappungen.
5
Klageoption prüfen & Frist notieren
Viele Kündigungen scheitern an Fehlern in Sozialauswahl, Vergleichsgruppen oder Massenentlassungsanzeige. 3-Wochen-Frist unbedingt einhalten.
§§: 1 Abs. 3 KSchG · 17 KSchG · 112 BetrVG
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Sie haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Unterlagen prüfen und sichern Sie Beweise, am besten innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis. Als Anwältin für Arbeitsrecht in München setze ich mich mit Nachdruck für Sie ein!

FAQ: Sozialplan & Sozialauswahl

  • Wie berechnet man die Sozialauswahl-Punkte?

    Nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Anhand einer Punktetabelle.

  • Wie funktioniert die Sozialplan-Abfindungformel?

    Monatsgehalt × Faktor × Jahre der Betriebszugehörigkeit, oft mit Zuschlägen.

  • Was tun bei falscher Vergleichsgruppe?

    Die Kündigung ist häufig unwirksam. Eine Klage lohnt sich.

  • Muss ich trotz Sozialplan klagen?

    Ja, oft ist die Abfindung zu niedrig oder die Sozialauswahl fehlerhaft.


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