In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Sozialauswahl-Punkte berechnet werden, wie Sie Ihre Sozialplan-Abfindung richtig berechnen und welche Fehler Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung deutlich erhöhen können.
Kurzantwort (für Eilige): Sozialplan & Sozialauswahl - Punkte, Abfindung, Fehler
Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen entscheidet ein Punktesystem nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung, wer gekündigt wird. Rechenfehler oder falsche Vergleichsgruppen sind ein starker Hebel für die Kündigungsschutzklage.
Sozialplan-Abfindung: Die Abfindung wird meist mit einer Formel wie Monatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre berechnet, häufig mit Sockelbeträgen und Zuschlägen (z. B. Kinder, Schwerbehinderung, Rentennähe). Auch wenn der Sozialplan „fertig“ wirkt, ist die individuelle Abfindungshöhe oft verhandelbar.
Typische Fehler: Falsche Stichtage, nicht berücksichtigte Kinder oder Schwerbehinderung, unklare Härtefallregeln oder Fehler bei der Massenentlassungsanzeige können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist, mit Chancen auf Weiterbeschäftigung oder deutlich höhere Abfindung.
Vorgehen: Kündigung und Frist (3 Wochen) sichern, Sozialplan und Punkteliste anfordern, Berechnung prüfen lassen und frühzeitig anwaltliche Beratung zur Abfindungshöhe und zu den Prozesschancen einholen.
Wann Sozialplan & Sozialauswahl greifen
Ein Sozialplan wird verhandelt, wenn ein Arbeitgeber größere Umstrukturierungen durchführt: Standortschließung, Abteilungsabbau, Outsourcing oder Rationalisierungen. Er gleicht wirtschaftliche Nachteile aus und enthält meist eine feste Abfindungsformel.
Die Sozialauswahl entscheidet dagegen, wen die Kündigung trifft. Dafür müssen Arbeitgeber die Betroffenen nach einem Punktesystem bewerten. Fehler in dieser Punkteberechnung oder in der Einordnung der Mitarbeiter sind einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungen später unwirksam sind.
➡️ Ausführlicher Überblick zur Sozialauswahl: Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung: Abfindung, Sozialplan, Tipps 🔗
➡️ Fehler in Anzeige/Konsultation: Fehler bei Massenentlassung: Wann Kündigungen unwirksam sind & wie Sie Ihre Rechte sichern 🔗
Was ist ein Sozialplan?
Ein Sozialplan ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 BetrVG), die wirtschaftliche Nachteile ausgleicht. Typischer Inhalt: Abfindungsformel, Zuschläge, Transfergesellschaft, Turboklauseln.
Sozialauswahl Punktesystem: Wie Arbeitgeber Ihre Punkte berechnen
Die Sozialauswahl folgt einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Gesetzlich festgelegt sind die Kriterien, die berücksichtigt werden müssen:
Alter
Betriebszugehörigkeit
Unterhaltspflichten
Schwerbehinderung
Was jedoch nicht im Gesetz steht:
Wie viele Punkte jedes Kriterium „wert“ ist.
Die konkrete Bepunktung wird meist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgestimmt und ist nicht gesetzlich fix, sie muss aber einheitlich, sachgerecht und gerichtlich überprüfbar sein. Damit die Bewertung transparent ist, verwenden viele Betriebe ein allgemein anerkanntes Punktemodell, das sich über Jahre als fair und praxistauglich etabliert hat.
Auf dieser Grundlage entsteht die Sozialauswahl-Punktetabelle, die für jeden Arbeitnehmer eine Gesamtpunktzahl ausweist.
Diese Zahl entscheidet maßgeblich darüber, wen die Kündigung trifft und ob die Auswahl rechtmäßig war.

Sozialauswahl Punktetabelle: So sieht eine transparente Bewertung aus
| Kriterium | Typische Bewertung | Beispiel |
|---|---|---|
| Betriebszugehörigkeit | 1 Punkt pro Jahr | 10 Jahre = 10 Punkte |
| Alter | 1 Punkt pro Lebensjahr | 45 Jahre = 45 Punkte |
| Unterhaltspflichten | 2 Punkte pro Kind | 2 Kinder = 4 Punkte |
| Schwerbehinderung / Gleichstellung | 5 Punkte | GdB 50 = 5 Punkte |
Diese Tabelle zeigt, wie Arbeitgeber in der Praxis die Sozialauswahl-Punkte berechnen.
Entscheidend ist immer der richtige Stichtag (Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Kinder, GdB). Schon kleine Fehler können die gesamte Kündigung angreifbar machen.
Sozialauswahl Punktesystem Beispiel: drei reale Profile im Vergleich
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wie stark sich Alter, Kinder oder ein anerkannter Grad der Behinderung auf die Gesamtwertung auswirken.
Damit Sie nachvollziehen können, wie Ihre eigenen Punkte zustande kommen, hier drei typische Beispiele aus der Praxis.
Profil A: 38 Jahre, 6 Jahre Betriebszugehörigkeit, 1 Kind
Profil B: 52 Jahre, 18 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder
Profil C: 29 Jahre, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung (GdB 50)
Sozialauswahl: die drei Beispielprofile im direkten Vergleich
| Kriterium | Profil A | Profil B | Profil C |
|---|---|---|---|
| Alter | 38 Punkte | 52 Punkte | 29 Punkte |
| Betriebszugehörigkeit | 6 Punkte | 18 Punkte | 3 Punkte |
| Unterhaltspflichten | 2 Punkte | 4 Punkte | 0 Punkte |
| Schwerbehinderung | 0 Punkte | 0 Punkte | 5 Punkte |
| Gesamtpunktzahl | 46 Punkte | 74 Punkte | 37 Punkte |
Warum das wichtig ist:
Diese Beispiele zeigen, wie Arbeitgeber die Sozialauswahl Punktzahl berechnen und warum Ihre individuelle Situation entscheidend ist.
Gerade Fehler bei Stichtagen (z. B. falsches Geburtsdatum), fehlende Kinder oder nicht berücksichtigte Schwerbehinderung kommen häufig vor und bieten enorme Angriffspunkte in der Kündigungsschutzklage.
Näheres zur Kündigungsschutzklage im Guide: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste) 🔗
Sozialplan-Abfindung: Wie wird die Abfindung im Sozialplan berechnet?
Während die Sozialauswahl darüber entscheidet, wen die Kündigung trifft, regelt der Sozialplan wie wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden. In nahezu allen Sozialplänen gibt es eine feste Formel.
Die Sozialplan-Abfindung Formel, einfach erklärt
Der Kern jedes Sozialplans ist eine Berechnungsformel, die aus drei Bausteinen besteht:
Monatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre
Damit spiegelt der Sozialplan sowohl die bisherige Betriebstreue als auch das individuelle Einkommen wider. Der Faktor zeigt, wie großzügig ein Unternehmen zahlt. Er variiert je nach Branche, wirtschaftlicher Lage und Verhandlungsergebnis mit dem Betriebsrat.
In vielen Betrieben liegt der Faktor bei 0,5, was als absoluter Mindeststandard gilt.
In Industrieunternehmen und Konzernen sind 0,7 bis 1,0 üblich, bei besonderen Programmen oder rentennahen Jahrgängen kann der Faktor sogar 1,2 oder höher betragen.
Häufig enthält der Sozialplan außerdem Zusatzkomponenten, die die Formel abrunden:
Sockelbeträge (z. B. 2.000–5.000 € bei kurzer Betriebszugehörigkeit),
Kinderzuschläge,
Zuschläge für Schwerbehinderte
oder, zum Schutz der Unternehmen, Kappungsgrenzen von z. B. maximal 12 Monatsgehältern.
Damit entsteht ein System, das nachvollziehbar und gerichtsfest sein soll und dennoch genügend Spielraum für individuelle Verhandlungen bietet.

Sozialplan Abfindung berechnen: drei Beispiele aus der Praxis
4.000 € × 0,5 × 10 Jahre
= 20.000 € Sozialplan-Abfindung
4.500 € × 1,2 × 15 Jahre
= 81.000 € Abfindung
Mit dem Faktor 1,2 bewegen wir uns im Bereich typischer „Rentnerprogramme“, die Arbeitgeber einsetzen, um hohe Risiken in der Kündigung zu vermeiden.
3.500 € × 0,7 × 3 Jahre = 7.350 €
+ Sockelbetrag 2.000 €
+ Kinderzuschläge (400 €)
= 9.750 € Gesamt-Abfindung
Sie interessieren sich generell für das Thema Abfindungen? Sehen Sie auch unseren Beitrag: Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag – Ihre Rechte, Risiken und Chancen 🔗
Typische Fehler in Sozialplan & Sozialauswahl: Ihr Hebel für eine höhere Abfindung (Infografik)
Viele Kündigungen sind angreifbar, weil Arbeitgeber diese Fehler machen:
Sozialplan & Sozialauswahl: Die häufigsten Fehler und warum sie Ihre Kündigung kippen können
Infografik mit Beispielen, typischen Arbeitgeberfehlern & strategischen Ansatzpunkten
- „Mit Sozialplan kann man nicht mehr klagen.“ ❌ Doch und oft lohnt es sich
- „Der Arbeitgeber muss mir die Punkteliste nicht geben.“ ❌ Muss er, Auskunftsanspruch.
- „Sozialplan-Abfindungen sind fix.“ ❌ Nein, bei Fehlern sind Nachverhandlungen üblich.
- „Vergleichsgruppen sind Interpretationssache.“ ❌ Falsch, sie sind gerichtlich.
- Punkte korrekt berechnet (Alter, Zugehörigkeit, Kinder, GdB)?
- Vergleichsgruppe nachvollziehbar?
- Sozialplan auf Zuschläge & Härtefälle geprüft?
- Massenentlassungsanzeige korrekt und vollständig?
- Punkteliste vollständig erhalten?
Sie vermuten einen Fehler in der Sozialauswahl oder im Sozialplan? Ich prüfe Punktelisten, Abfindungsformeln und Massenentlassungsunterlagen, schnell, diskret und bundesweit.
Klage trotz Sozialplan: Wann lohnt sich das?
Viele Arbeitnehmer glauben, ein Sozialplan schließe die Kündigungsschutzklage aus. Das stimmt nicht.
Eine Klage lohnt sich, wenn:
Punkte falsch berechnet wurden
die Vergleichsgruppe falsch ist
der Sozialplan ungerecht verteilt
die Abfindung zu niedrig erscheint
die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist
Besonders in großen Unternehmen sind Nachverhandlungen von 10.000 € bis 50.000 € keine Seltenheit. Es lohnt sich, die Situation mit einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
Transfergesellschaft, Sprinterprämie, Turboklauseln: Chancen & Risiken
Viele Sozialpläne beinhalten zudem besondere Regelungen wie:
Transfergesellschaft (bis 80 % Netto): Bietet eine befristete Weiterbeschäftigung mit Qualifizierung und Transferkurzarbeitergeld, führt aber meist zum Verzicht auf die Kündigungsschutzklage.
Sprinterprämien: Ein zusätzlicher Abfindungsbetrag für Arbeitnehmer, die früher aus dem Unternehmen ausscheiden. Attraktiv bei sicherem Anschlussjob.
Turboklauseln: Erhöhung der Abfindung bei sehr schneller Zustimmung, allerdings oft mit hohem Entscheidungsdruck und Risiko, wirksame Klagechancen zu verschenken.
Ob sich das lohnt, hängt immer vom Einzelfall und vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab.
Ihre 48-Stunden-Checkliste (Infografik)
Sollten Sie eine Kündigung nach Sozialplan und Sozialauswahl erhalten haben, lesen Sie in der folgenden Infografik, welche Schritte Sie in den ersten 48 Stunden durchführen sollten.
Sozialplan & Sozialauswahl: Ihre 48-Stunden-Checkliste
Die wichtigsten Schritte direkt nach Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung
Sie benötigen Hilfe?
Sie haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Unterlagen prüfen und sichern Sie Beweise, am besten innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis. Als Anwältin für Arbeitsrecht in München setze ich mich mit Nachdruck für Sie ein!
FAQ: Sozialplan & Sozialauswahl
Wie berechnet man die Sozialauswahl-Punkte?
Nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Anhand einer Punktetabelle.
Wie funktioniert die Sozialplan-Abfindungformel?
Monatsgehalt × Faktor × Jahre der Betriebszugehörigkeit, oft mit Zuschlägen.
Was tun bei falscher Vergleichsgruppe?
Die Kündigung ist häufig unwirksam. Eine Klage lohnt sich.
Muss ich trotz Sozialplan klagen?
Ja, oft ist die Abfindung zu niedrig oder die Sozialauswahl fehlerhaft.
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