Ein Mahnbescheid mit falscher Forderung sorgt häufig für Verunsicherung: Die Forderung wirkt unberechtigt, längst bezahlt oder völlig unbekannt und dennoch stammt das Schreiben vom Amtsgericht. Wichtig zu wissen: Ein Mahnbescheid bedeutet keine gerichtliche Prüfung der Forderung, sondern ist ein rein formales Verfahren.

Gerade bei unberechtigten Mahnbescheiden setzen Inkasso- oder Gläubiger häufig auf Zeitdruck und Unsicherheit. Wer nicht reagiert, riskiert jedoch einen Vollstreckungsbescheid, selbst bei offensichtlich falschen Forderungen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie bei einem Mahnbescheid mit falscher oder bereits beglichener Forderung richtig vorgehen, welche Fristen zwingend einzuhalten sind, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.

Kurzantwort (für Eilige): Mahnbescheid mit falscher Forderung

Frist: Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden (§ 692 ZPO).

Wie widersprechen? Der Widerspruch erfolgt durch Ankreuzen von „Ich widerspreche der gesamten Forderung“ auf dem amtlichen Formular und Rücksendung an das Mahngericht (z. B. per Post oder Fax).

Wichtig: Ein Widerspruch muss nicht begründet werden. Belege (z. B. Kontoauszüge, Quittungen, Schriftverkehr) sollten jedoch gesichert werden, falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Achtung: Zahlungen oder Erklärungen gegenüber Inkasso- oder Gläubigerseite sollten erst nach rechtlicher Prüfung erfolgen.

Lesen Sie zuerst:

Erste generelle Informationen zum Mahnbescheid

Warum unberechtigte Mahnbescheide mit falscher Forderung kein Einzelfall sind

Viele Mahnbescheide beruhen nicht auf überprüften Forderungen, sondern werden automatisch aus Inkassosystemen erstellt. Das Mahngericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist. Es schaut nur, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde.

Deshalb ist der Satz „vom Gericht bestätigt“ kein Schuldeingeständnis, sondern nur ein technischer Zwischenschritt.

Finden Sie eine erste allgemeine Übersicht zum Mahnbescheid in unserem Beitrag: Mahnbescheid erhalten? Frist, Widerspruch, Vollstreckungs­bescheid & Kosten im Überblick 🔗

Anwältin prüft fehlerhafte Forderung in Mahnbescheid

Häufige Fehlerquellen für falsche oder unberechtigte Forderungen

Mahnbescheid erhalten? Ihre 5-Schritte-Checkliste bei falscher Forderung

So reagieren Sie richtig bei unberechtigten, falschen oder bereits bezahlten Forderungen.

1
Zustellung prüfen: Ist der Mahnbescheid echt?
Prüfen Sie, ob das Schreiben tatsächlich vom zuständigen Amtsgericht stammt (Gericht, Aktenzeichen, Barcode, Fristangabe). Vorsicht bei Fake-Inkasso oder gefälschten Schreiben.
2
Forderung inhaltlich prüfen
Vergleichen Sie die Forderung mit Ihren Unterlagen: Rechnungen, Kontoauszüge, Kündigungen, Verträge. Häufige Fehler: bereits bezahlt, falsche Person, doppelte Forderung oder Verjährung.
3
Widerspruch einlegen (voll oder teilweise)
Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch beim Gericht einlegen (§ 692 ZPO). Kreuzen Sie an, ob Sie der Forderung vollständig oder teilweise widersprechen.
4
Beweise sichern
Sammeln Sie alle Nachweise: Quittungen, Kontoauszüge, Schriftwechsel, E-Mails, Zeugen. Diese Unterlagen werden wichtig, falls das Verfahren in ein Klageverfahren übergeht.
5
SCHUFA- und Inkassofolgen beachten
Unberechtigte Forderungen dürfen nicht automatisch zu SCHUFA-Einträgen führen. Prüfen Sie Inkassoschreiben kritisch und reagieren Sie nur über den gerichtlichen Weg.
Wichtig: Ohne fristgerechten Widerspruch wird der Mahnbescheid rechtskräftig, auch bei falscher Forderung.
§§ 692, 694 ZPO: Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Sie möchten nähere Informationen darüber, wie man gegen einen SCHUFA-Eintrag vorgeht. Finden Sie hier unseren Guide: SCHUFA Eintrag bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid verhindern oder löschen 🔗

Was tun bei falschem Mahnbescheid? So legen Sie Widerspruch gegen Mahnbescheid ein.

  1. Frist notieren: 14 Tage ab Zustellung.

  2. Formular verwenden: Das liegt dem Bescheid bei oder online über www.online-mahnantrag.de

  3. Ankreuzen: „Ich widerspreche der gesamten Forderung“.

  4. Versand: Einschreiben oder Fax an das im Bescheid genannte Mahngericht.

  5. Kopie behalten: Für eigene Unterlagen und spätere Nachweise.

💡 Tipp: Eine kurze Notiz auf dem Widerspruch („Forderung bereits bezahlt, Nachweis beigefügt“) erhöht die Glaubhaftigkeit.

Was nach Ihrem Widerspruch passiert

  • Option 1: Der Gläubiger unternimmt nichts → Verfahren ist endet. Sie müssen die Forderung nicht begleichen.

  • Option 2: Der Gläubiger beantragt die Abgabe an das Prozessgericht → Sie erhalten eine Klageschrift. Dann beginnt das eigentliche Verfahren, in dem Beweise geprüft werden. Viele Inkassofirmen verzichten in dieser Phase auf Klage, weil sie genau wissen, dass ihre Forderung wackelig ist und die Weiterverfolgung Folgekosten bedeutet. 

Beispiele aus der Praxis

Fall A: doppelt abgebucht
Ein Mandant hatte die Stromrechnung bereits bezahlt, erhielt aber trotzdem einen Mahnbescheid vom Inkasso.
→ Nachweis der Zahlung beigefügt, Widerspruch eingelegt → Verfahren beendet.

Fall B: verjährte Fitnessstudioforderung
Eine Kundin hatte ihren Vertrag 2019 beendet.
→ Mahnbescheid 2025 → Verjährung eingewandt → Inkasso zog Antrag zurück.

Sie benötigen Hilfe?

Ein Mahnbescheid bedeutet noch lange nicht, dass Sie zahlen müssen, besonders wenn die Forderung zweifelhaft oder längst beglichen ist.
Wichtig ist, dass Sie innerhalb von 14 Tagen aktiv werden und Beweise sichern.

Gerne prüfe ich Ihren Fall, bevor es zu einem Vollstreckungsbescheid oder SCHUFA-Eintrag kommt.

FAQs: Mahnbescheid mit falscher Forderung

  • Was passiert, wenn ich einem unberechtigten Mahnbescheid nicht widerspreche?

    Dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird nach 14 Tagen rechtskräftig, egal, ob die Forderung stimmt oder nicht. Sie riskieren damit einen Titel mit 30 Jahren Laufzeit (§ 794 ZPO). Selbst unbegründete Forderungen können so vollstreckbar werden.

  • Kann ich auch nur einem Teil der Forderung widersprechen?

    Ja. Wenn zum Beispiel nur die Inkassogebühren oder Zinsen falsch sind, können Sie Teilwiderspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie im Formular genau angeben, welchen Betrag Sie bestreiten. Alles, was Sie nicht ankreuzen, gilt als anerkannt.

  • Was ist, wenn die Forderung bereits bezahlt oder verjährt ist?

    Dann sollten Sie im Widerspruch vermerken: „Forderung bereits erfüllt / verjährt“. Fügen Sie Nachweise bei (z. B. Kontoauszug, Zahlungsbeleg). Typische Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 195 BGB).

  • Ich habe widersprochen. Warum meldet sich das Gericht nicht mehr?

    Das ist normal. Nach Ihrem Widerspruch muss der Gläubiger entscheiden, ob er Klage beim Amtsgericht einreicht. Wenn innerhalb von 6 Monaten keine Klage folgt, ist das Verfahren beendet, der Mahnbescheid verfällt automatisch (§ 701 ZPO).

  • Kann ein falscher Mahnbescheid zu einem SCHUFA-Eintrag führen?

    Nur, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt oder Sie die Forderung nicht bestritten haben. Wer rechtzeitig widerspricht, verhindert in der Regel jeden SCHUFA-Eintrag.


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