Viele Betroffene fragen sich, ob man während Krankheit gekündigt werden darf oder ob eine Kündigung trotz Krankschreibung automatisch unwirksam ist. Wer eine Kündigung trotz Krankheit erhält, ist oft doppelt verunsichert: wegen der Kündigung selbst und wegen der Frage, ob eine Kündigung während einer laufenden Krankschreibung oder wegen gesundheitlicher Fehlzeiten überhaupt wirksam sein kann. Viele Arbeitnehmer gehen intuitiv davon aus, dass eine Krankschreibung vor Kündigung schützt. So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht. Entscheidend ist vor allem, aus welchem Grund gekündigt wurde und ob die Kündigung die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt.
Gerade hier ist wichtig, zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden. Nicht jede Kündigung während Krankheit ist automatisch eine Kündigung wegen Krankheit. Eine Kündigung kann auch während einer Krankschreibung ausgesprochen werden, ohne dass die Krankheit selbst der rechtliche Kündigungsgrund ist. Umgekehrt ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Genau diese Unterscheidung ist in der Praxis oft entscheidend.
Für Arbeitnehmer geht es deshalb nicht nur um die abstrakte Frage, ob eine Kündigung erlaubt ist. Es geht um sehr konkrete Folgen: Muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden? Bestehen realistische Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen? Kommt eine Abfindung, eine Weiterbeschäftigung oder ein gerichtlicher Vergleich in Betracht? Dieser Beitrag zeigt, wann eine Kündigung trotz Krankheit wirksam sein kann, was bei einer Kündigung während Krankschreibung gilt und welche Schritte Arbeitnehmer jetzt prüfen sollten.
Kurzantwort (für Eilige): Kündigung trotz Krankheit – wann sie wirksam ist und was Arbeitnehmer tun können
Worum geht es? Eine Kündigung trotz Krankheit ist nicht automatisch unwirksam. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigung während einer laufenden Krankschreibung überhaupt zulässig ist oder ob Krankheit generell vor einer Kündigung schützt.
Was ist der entscheidende Unterschied? Nicht jede Kündigung während Krankheit ist automatisch eine Kündigung wegen Krankheit. Eine Kündigung kann auch während einer Krankschreibung ausgesprochen werden, ohne dass die Krankheit selbst der rechtliche Kündigungsgrund ist. Soll die Kündigung aber gerade auf gesundheitliche Fehlzeiten gestützt werden, gelten deutlich strengere Anforderungen.
Ist eine Kündigung während Krankschreibung erlaubt? Grundsätzlich ja. Auch während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Die Krankschreibung verhindert die Kündigung als solche nicht und auch die üblichen Regeln zum Zugang der Kündigung gelten weiter.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig? Nur unter engen Voraussetzungen. Der bloße Hinweis auf Krankheit oder Fehlzeiten reicht regelmäßig nicht aus. Maßgeblich ist, ob die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung tatsächlich erfüllt sind, insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigung und Interessenabwägung.
Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun? Wichtig sind vor allem die Dokumentation des Zugangs der Kündigung, die Prüfung des Kündigungsgrundes und die Beachtung der 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Gerade bei einer Kündigung trotz Krankheit sollte früh geprüft werden, ob die Kündigung angreifbar sein kann.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Das kann sehr gut der Fall sein. Wenn Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, kann eine Kündigungsschutzklage die Grundlage für eine Weiterbeschäftigung, eine Abfindung oder einen gerichtlichen Vergleich sein.
Praxis-Hinweis: Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Kündigung während Krankheit und einer Kündigung wegen Krankheit. Genau daran entscheidet sich in der Praxis häufig, ob eine Kündigung rechtlich Bestand haben kann oder angreifbar ist.
Faustregel: Eine Kündigung trotz Krankheit kann wirksam sein, ist aber keineswegs automatisch rechtmäßig. Entscheidend ist, aus welchem Grund gekündigt wurde, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche Schritte Arbeitnehmer jetzt rechtzeitig einleiten.
Ist eine Kündigung trotz Krankheit überhaupt wirksam?
Eine Kündigung trotz Krankheit ist nicht automatisch unwirksam. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine laufende Krankschreibung oder eine Erkrankung sie generell vor einer Kündigung schützt. Das ist so pauschal nicht richtig. Auch während einer Krankheit kann ein Arbeitgeber grundsätzlich kündigen. Entscheidend ist nicht allein, dass der Arbeitnehmer krank ist, sondern aus welchem Grund gekündigt wird und ob die Kündigung rechtlich wirksam begründet werden kann.
Gerade deshalb sollte zwischen zwei Fragen unterschieden werden. Die erste Frage lautet, ob eine Kündigung während Krankheit überhaupt ausgesprochen werden darf. Das ist grundsätzlich möglich. Die zweite Frage ist, ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich wirksam ist. Hier gelten deutlich strengere Anforderungen. Nicht jede Kündigung, die zeitlich mit einer Krankheit zusammenfällt, ist automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Umgekehrt ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht schon deshalb wirksam, weil der Arbeitnehmer längere Zeit oder häufiger krank war.
Für die rechtliche Bewertung kommt es deshalb immer auf den konkreten Einzelfall an. Eine Kündigung kann etwa aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen ausgesprochen werden. Wenn der Arbeitgeber sich auf gesundheitliche Fehlzeiten beruft, reicht der bloße Hinweis auf Krankheit aber regelmäßig nicht aus. Maßgeblich ist vielmehr, ob die gesetzlichen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung tatsächlich erfüllt sind.
Für Arbeitnehmer ist diese Unterscheidung besonders wichtig, weil sie oft über die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Prüfung entscheidet. Wer eine Kündigung trotz Krankheit erhält, sollte deshalb nicht vorschnell annehmen, die Kündigung sei entweder automatisch wirksam oder automatisch unwirksam. Entscheidend ist, wie der Kündigungsgrund rechtlich einzuordnen ist und ob die Kündigung im konkreten Fall angreifbar sein kann.
Was gilt bei einer Kündigung während Krankschreibung?
Auch während einer Krankschreibung kann eine Kündigung grundsätzlich ausgesprochen werden. Viele Arbeitnehmer halten eine Kündigung während Krankschreibung intuitiv für unzulässig, weil sie davon ausgehen, dass eine bestehende Arbeitsunfähigkeit den Zugang oder die Wirksamkeit der Kündigung verhindert. Das ist rechtlich jedoch nicht der Fall. Eine laufende Krankmeldung schließt eine Kündigung als solche nicht aus.
Wichtig ist deshalb zunächst, zwischen der Krankschreibung und dem Kündigungsgrund zu unterscheiden. Dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, bedeutet nicht automatisch, dass eine Kündigung unwirksam wäre. Ebenso bedeutet die bloße zeitliche Nähe zwischen Krankheit und Kündigung noch nicht, dass die Kündigung tatsächlich wegen Krankheit erfolgt ist. Eine Kündigung kann auch während einer Krankschreibung aus ganz anderen Gründen erklärt werden, etwa betriebsbedingt oder aus einem anderen personen- oder verhaltensbezogenen Anlass.
Für Arbeitnehmer ist außerdem entscheidend, dass auch während einer Krankschreibung die üblichen Regeln zum Zugang der Kündigung gelten. Die Kündigung wird also nicht dadurch unwirksam, dass der Arbeitnehmer krank zu Hause ist. Gerade wenn Unklarheit darüber besteht, wann und wie die Kündigung zugegangen ist, kann das rechtlich bedeutsam sein. Was beim Zugang einer Kündigung wichtig ist, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag zum Zugang der Kündigung.
In der Praxis ist dieser Punkt vor allem deshalb wichtig, weil mit dem Zugang der Kündigung regelmäßig die Frist für eine Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt. Wer krankgeschrieben ist, sollte deshalb nicht annehmen, dass sich durch die Arbeitsunfähigkeit auch die rechtliche Lage „verschiebt“. Gerade bei einer Kündigung während Krankschreibung ist es wichtig, früh zu prüfen, ob die Kündigung wirksam sein kann und welche Fristen jetzt laufen.
Hinzu kommt: Eine Kündigung während Krankheit kann zwar grundsätzlich wirksam sein, sie ist aber nicht automatisch rechtlich unangreifbar. Ob der Arbeitgeber sich tatsächlich auf zulässige Gründe stützen kann und ob die Kündigung inhaltlich trägt, ist eine eigene Frage. Genau deshalb ist der nächste Schritt entscheidend: Wann kann eine Kündigung überhaupt wegen Krankheit zulässig sein?

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Dass ein Arbeitnehmer krank ist oder in der Vergangenheit gefehlt hat, reicht für sich genommen regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, ob die rechtlichen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung tatsächlich erfüllt sind.
Gerade deshalb sollte sauber unterschieden werden: Eine Kündigung kann zwar während einer Krankheit ausgesprochen werden, ohne dass die Krankheit selbst der Kündigungsgrund ist. Soll die Kündigung aber gerade auf gesundheitliche Fehlzeiten gestützt werden, gelten deutlich strengere Anforderungen. Welche Voraussetzungen dafür im Einzelnen vorliegen müssen, ist der nächste entscheidende Schritt.
Kündigung während Krankheit vs. Kündigung wegen Krankheit
Eine Kündigung kann während einer Krankheit ausgesprochen werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Krankheit selbst auch der rechtliche Kündigungsgrund ist.
Kündigung während Krankheit
- ist grundsätzlich möglich
- eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor Kündigung
- auch während Arbeitsunfähigkeit kann die Kündigung wirksam zugehen
- entscheidend ist zunächst nicht die Krankheit selbst, sondern der tatsächliche Kündigungsgrund
Die Kündigung fällt zeitlich in eine Krankheitsphase, muss aber nicht zwingend auf die Krankheit gestützt sein.
Kündigung wegen Krankheit
- ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig
- bloße Krankheit oder Fehlzeiten reichen regelmäßig nicht aus
- erfordert eine genauere rechtliche Prüfung
- entscheidend sind die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
Hier soll gerade die Krankheit selbst der tragende Grund für die Kündigung sein. Deshalb gelten strengere Anforderungen.
Die Übersicht zeigt den entscheidenden Unterschied: Nicht jede Kündigung während einer Krankheitsphase ist automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Soll die Kündigung aber gerade auf gesundheitliche Fehlzeiten gestützt werden, kommt es auf deutlich strengere Voraussetzungen an. Genau diese Voraussetzungen sind in der Praxis der zentrale Prüfungsmaßstab. Als Anwalt für Kündigung in München helfe ich bei der Prüfung dieser strengen Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten bei krankheitsbedingter Kündigung?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Der bloße Hinweis auf Krankheit oder Fehlzeiten reicht dafür regelmäßig nicht aus. Gerade deshalb ist dieser Bereich im Arbeitsrecht besonders prüfungsintensiv. Arbeitgeber können sich nicht pauschal auf gesundheitliche Probleme berufen, sondern müssen darlegen können, dass die Kündigung rechtlich tragfähig ist.
In der Praxis wird eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig nicht in nur einem Schritt geprüft. Entscheidend ist vielmehr, ob mehrere rechtliche Voraussetzungen nacheinander erfüllt sind. Die folgende Übersicht zeigt die drei zentralen Prüfungsebenen, auf die es bei einer Kündigung wegen Krankheit typischerweise ankommt:
Krankheitsbedingte Kündigung: Die 3 zentralen Prüfungsschritte
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist regelmäßig nur dann wirksam, wenn nicht nur Krankheit vorliegt, sondern mehrere rechtliche Prüfungsebenen tragfähig erfüllt sind.
Negative Gesundheitsprognose
- Es muss zu erwarten sein, dass auch künftig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle auftreten.
- Vergangene Fehlzeiten allein reichen regelmäßig nicht aus.
- Entscheidend ist die Prognose für die weitere Entwicklung.
Ohne tragfähige Zukunftsprognose trägt eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig nicht.
Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
- Die Fehlzeiten müssen den Betrieb oder die wirtschaftlichen Interessen spürbar belasten.
- Nicht jede organisatorische Unannehmlichkeit genügt.
- Erforderlich ist eine relevante betriebliche oder wirtschaftliche Auswirkung.
Krankheit allein genügt nicht; sie muss sich auch erheblich auf den Betrieb auswirken.
Interessenabwägung
- Am Ende ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zumutbar ist.
- Wichtig sind u. a. Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter, Krankheitsverlauf und bisherige Belastungen.
- Gerade hier entscheidet sich oft, ob die Kündigung wirklich Bestand haben kann.
Selbst bei Fehlzeiten und Belastungen ist die Kündigung nicht automatisch verhältnismäßig.
Gerade an dieser Prüfungsstruktur zeigt sich, warum eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich oft deutlich angreifbarer ist, als es auf den ersten Blick scheint. Der bloße Hinweis auf Fehlzeiten genügt regelmäßig nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Arbeitgeber jede dieser Ebenen im konkreten Einzelfall tragfähig begründen kann.
Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt eine negative Gesundheitsprognose besteht. Entscheidend ist also, ob auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist. Vergangene Fehlzeiten allein genügen dafür nicht automatisch. Sie können zwar ein Indiz sein, ersetzen aber nicht die rechtliche Gesamtbewertung.
Hinzu kommen erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen. Der Arbeitgeber muss also regelmäßig darlegen können, dass die krankheitsbedingten Ausfälle den Betrieb oder die wirtschaftlichen Interessen nicht nur geringfügig belasten. Auch das ist keine bloße Formsache. Nicht jede organisatorische Unannehmlichkeit reicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Schließlich ist eine Interessenabwägung erforderlich. Dabei wird geprüft, ob dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann. Hier spielen unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter des Arbeitnehmers, der Verlauf der Erkrankung und die bisherigen Belastungen eine Rolle. Gerade an dieser Stelle zeigt sich oft, dass eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich keineswegs selbstverständlich wirksam ist.
Für Arbeitnehmer ist deshalb wichtig: Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht schon dann wirksam, wenn der Arbeitgeber auf häufige oder längere Fehlzeiten verweist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich erfüllt sind und ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Was sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung trotz Krankheit tun?
Wer eine Kündigung trotz Krankheit erhält, sollte nicht vorschnell davon ausgehen, dass die Kündigung entweder sicher wirksam oder automatisch unwirksam ist. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, schnell und strukturiert zu reagieren. Denn auch wenn eine Krankheit die Lage besonders belastend macht, laufen die arbeitsrechtlichen Fristen grundsätzlich weiter.
Der erste wichtige Schritt ist deshalb, den Zugang der Kündigung genau festzuhalten. Entscheidend ist, wann das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist, weil ab diesem Zeitpunkt in der Regel die Frist für eine Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt. Wer hier unsicher ist, sollte den Sachverhalt früh klären und die 3-Wochen-Frist keinesfalls aus dem Blick verlieren. Erste Informationen zur Frist finden Sie in unserem Artikel Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen (3-Wochen-Frist & Zugang)
Ebenso wichtig ist die Frage, auf welchen Grund der Arbeitgeber die Kündigung tatsächlich stützt. Nicht jede Kündigung während einer Krankheit ist automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Gerade deshalb sollte geprüft werden, ob die Erkrankung wirklich der tragende Kündigungsgrund sein soll oder ob andere Gründe genannt oder nur vorgeschoben werden. Davon hängen die rechtliche Einordnung und die Angriffsmöglichkeiten oft maßgeblich ab.
Arbeitnehmer sollten außerdem ihre Unterlagen geordnet sichern. Dazu gehören insbesondere das Kündigungsschreiben, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls Hinweise auf Fehlzeiten oder betriebliche Begründungen. Es geht dabei nicht darum, den gesamten medizinischen Hintergrund vorschnell offenzulegen, sondern die rechtlich relevanten Unterlagen geordnet verfügbar zu haben.
Gerade in dieser Phase lohnt sich häufig eine frühe rechtliche Prüfung. Wenn unklar ist, ob die Kündigung wirksam sein kann, ob die 3-Wochen-Frist läuft oder welche taktischen Optionen bestehen, sollte die Situation nicht aufgeschoben werden.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz Krankheit?
Eine Kündigungsschutzklage trotz Krankheit lohnt sich immer dann, wenn Zweifel daran bestehen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Gerade bei einer Kündigung während einer laufenden Krankschreibung oder bei einer behaupteten Kündigung wegen Krankheit sollte nicht vorschnell angenommen werden, dass der Arbeitgeber rechtlich im Vorteil ist. In vielen Fällen hängt die Wirksamkeit der Kündigung von mehreren Voraussetzungen ab, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen.
Besonders wichtig ist dabei die 3-Wochen-Frist. Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben. Diese Frist läuft auch dann, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Gerade deshalb sollte eine Kündigung trotz Krankheit früh geprüft werden, damit mögliche Ansprüche nicht allein wegen Fristversäumnis verloren gehen.
Eine Kündigungsschutzklage kann sich vor allem dann lohnen, wenn unklar ist, ob die Kündigung überhaupt auf einen tragfähigen Grund gestützt werden kann. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber sich auf Krankheit, Fehlzeiten oder eine angebliche gesundheitliche Zukunftsprognose beruft, ohne dass die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt sind. Ebenso kann eine Klage sinnvoll sein, wenn die Kündigung zwar während einer Krankheit ausgesprochen wurde, der eigentliche Kündigungsgrund aber unklar oder angreifbar bleibt.
Für Arbeitnehmer ist die Kündigungsschutzklage außerdem nicht nur dann relevant, wenn sie ihren Arbeitsplatz unbedingt behalten wollen. In der Praxis kann eine Klage auch die Grundlage für eine Abfindung, einen gerichtlichen Vergleich oder bessere Beendigungsbedingungen sein. Gerade bei rechtlich angreifbaren Kündigungen entsteht häufig erst durch eine Klage die notwendige Verhandlungsposition. Wie eine Kündigungsschutzklage abläuft und worauf es dabei ankommt, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag zur Kündigungsschutzklage.
Deshalb gilt: Eine Kündigung trotz Krankheit sollte nicht allein nach dem Bauchgefühl bewertet werden. Wenn Zweifel an der Wirksamkeit bestehen oder die Frist bereits läuft, kann eine Kündigungsschutzklage ein zentraler Schritt sein, um die eigene Rechtsposition zu sichern.
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung trotz Krankheit nicht automatisch. Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung zunächst auf eine finanzielle Lösung, gerade wenn die Erkrankung bereits belastend ist und eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unsicher erscheint. Rechtlich entsteht ein Anspruch auf Abfindung aber nicht schon deshalb, weil während einer Krankheit gekündigt wurde oder der Arbeitgeber sich auf gesundheitliche Gründe beruft.
Trotzdem spielt die Frage nach Abfindung oder Weiterbeschäftigung in der Praxis eine große Rolle. Wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, kann gerade eine Kündigungsschutzklage dazu führen, dass sich Verhandlungsspielräume eröffnen. In solchen Fällen geht es häufig nicht nur um die Wirksamkeit der Kündigung selbst, sondern auch darum, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird oder ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung ein sinnvoller Vergleich sein kann.
Ob eher eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung realistisch ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die rechtliche Stärke der Kündigung, die wirtschaftliche und persönliche Situation des Arbeitnehmers, die Prozesslage und die Frage, ob beide Seiten überhaupt noch sinnvoll miteinander weiterarbeiten können. Gerade bei einer behaupteten krankheitsbedingten Kündigung kann die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung ein wichtiger Faktor in Vergleichsverhandlungen sein.
Für Arbeitnehmer ist deshalb wichtig, nicht zu früh nur in eine Richtung zu denken. Wer eine Kündigung trotz Krankheit erhält, sollte sowohl die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung als auch die Option einer Abfindung im Blick behalten. Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann und welche Rolle sie bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag spielt, erläutern wir in unserem Beitrag zur Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
In der Praxis gilt daher: Eine Kündigung trotz Krankheit führt nicht automatisch zu einer Abfindung, kann aber durchaus Verhandlungspotenzial eröffnen. Entscheidend ist, wie stark die rechtliche Position des Arbeitnehmers ist und welches Ziel im konkreten Fall sinnvoll verfolgt werden sollte.
Wann ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist bei einer Kündigung trotz Krankheit vor allem dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob die Kündigung überhaupt wirksam sein kann. Das gilt besonders bei einer laufenden Krankschreibung, bei längeren oder häufigen Fehlzeiten und immer dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung erkennbar oder verdeckt mit gesundheitlichen Gründen begründet. Gerade in solchen Fällen hängt die rechtliche Bewertung oft von Details ab, die Arbeitnehmer allein nur schwer zuverlässig einordnen können.
Besonders wichtig ist anwaltliche Prüfung außerdem dann, wenn die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage bereits läuft oder Unsicherheit über den genauen Zugang der Kündigung besteht. Auch wenn nicht klar ist, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegt oder ob andere Gründe vorgeschoben werden, sollte die Situation früh rechtlich eingeordnet werden. Denn häufig entscheidet gerade die erste Einschätzung darüber, ob eine Klage sinnvoll ist, ob Vergleichsspielräume bestehen oder ob andere taktische Schritte Vorrang haben.
Hinzu kommt, dass sich bei einer Kündigung trotz Krankheit oft mehrere Fragen gleichzeitig stellen. Es geht nicht nur um die Wirksamkeit der Kündigung, sondern häufig auch um Freistellung, Vergütungsansprüche, Annahmeverzugslohn, Abfindung, Weiterbeschäftigung oder den richtigen Umgang mit einem gerichtlichen Vergleich. Gerade deshalb ist es wichtig, die Kündigung nicht isoliert zu betrachten, sondern die gesamte arbeitsrechtliche Ausgangslage im Blick zu behalten.
Für Arbeitnehmer ist eine frühe anwaltliche Prüfung deshalb vor allem ein Mittel zur Orientierung und zur Sicherung der eigenen Position. Wer die Kündigung rechtzeitig prüfen lässt, kann besser einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg verspricht, ob Verhandlungen über eine Abfindung sinnvoll sind oder ob eine Weiterbeschäftigung realistisch erscheint. Einen Überblick über weitere typische Konfliktlagen finden Sie auch auf unserer Seite zum Arbeitsrecht in München.
Worauf es bei einer Kündigung trotz Krankheit ankommt
Eine Kündigung trotz Krankheit ist nicht automatisch unwirksam. Ebenso wenig ist sie automatisch wirksam, nur weil eine Krankschreibung vorliegt oder der Arbeitgeber auf Fehlzeiten verweist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Kündigung auf einen rechtlich tragfähigen Grund gestützt werden kann und ob die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall tatsächlich erfüllt sind.
Gerade deshalb ist die Unterscheidung zwischen einer Kündigung während Krankheit und einer Kündigung wegen Krankheit so wichtig. Während eine Kündigung auch während einer laufenden Krankschreibung grundsätzlich ausgesprochen werden kann, gelten für eine krankheitsbedingte Kündigung deutlich strengere Anforderungen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich häufig, ob die Kündigung rechtlich Bestand haben kann oder angreifbar ist.
Für Arbeitnehmer kommt es deshalb vor allem auf zwei Punkte an: erstens auf eine schnelle Reaktion nach Zugang der Kündigung und zweitens auf eine saubere rechtliche Einordnung der gesamten Situation. Dazu gehören die Prüfung der Kündigungsgründe, die laufende 3-Wochen-Frist, mögliche Chancen einer Kündigungsschutzklage, die Frage nach Abfindung oder Weiterbeschäftigung und die wirtschaftlichen Folgen für die weitere Beschäftigungssituation.
Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, ob eine Kündigung trotz Krankheit „erlaubt“ ist. Entscheidend ist, ob sie im konkreten Fall wirksam ist und welche Schritte Arbeitnehmer jetzt unternehmen sollten. Genau darauf kommt es bei einer Kündigung trotz Krankheit in der Praxis an.
Wurde Ihnen trotz Krankheit gekündigt und ist unklar, ob die Kündigung wirksam sein kann?
Als Kanzlei für Arbeitsrecht in München prüfen wir, ob eine Kündigung trotz Krankheit rechtlich angreifbar ist, welche Fristen jetzt laufen und ob eine Kündigungsschutzklage, Abfindung oder Weiterbeschäftigung in Betracht kommt: schnell, transparent und rechtssicher.
FAQs: Kündigung trotz Krankheit
Ist eine Kündigung trotz Krankheit wirksam?
Ja, grundsätzlich kann eine Kündigung trotz Krankheit wirksam sein. Entscheidend ist, aus welchem Grund gekündigt wurde und ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Darf man während Krankheit gekündigt werden?
Ja. Auch während einer Krankschreibung kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Die Arbeitsunfähigkeit verhindert die Kündigung als solche nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung trotz Krankheit und Kündigung wegen Krankheit?
Eine Kündigung trotz Krankheit wird während einer Krankheitsphase ausgesprochen. Eine Kündigung wegen Krankheit stützt sich gerade auf die Krankheit als Kündigungsgrund und unterliegt strengeren Voraussetzungen.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Nur unter engen Voraussetzungen. Der bloße Hinweis auf Krankheit oder Fehlzeiten reicht regelmäßig nicht aus.
Was sollte ich nach einer Kündigung trotz Krankheit tun?
Wichtig sind vor allem die Dokumentation des Zugangs, die Prüfung der Kündigungsgründe und die Beachtung der 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz Krankheit?
Das kann sich sehr wohl lohnen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen oder die Kündigung auf angreifbare gesundheitliche Gründe gestützt wird.
Gibt es Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit?
Nicht automatisch. Eine Abfindung kann aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Vergleichs verhandelt werden.
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe suchen?
Vor allem dann, wenn die Kündigung während Krankschreibung ausgesprochen wurde, der Arbeitgeber sich auf Krankheit beruft oder die Klagefrist bereits läuft.
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