Ein „Lohnrückstand“ ist mehr als nur ein Zahlendreher in der Buchhaltung: Er gefährdet Ihre Miete, Ihren Lebensunterhalt und oft auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Kommt das Gehalt wiederholt zu spät oder bleibt ganz aus, hilft weder Abwarten noch Schulterzucken. Jetzt heißt es, den Gehaltsanspruch systematisch sichern: Von der Mahnung Lohnzahlung bis zur Klage auf Verzugslohn. Fällt der Arbeitgeber sogar in die Insolvenz, müssen Sie schnell die richtigen Schritte für Insolvenzgeld einleiten.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie das in der Praxis funktioniert und wo ein Anwalt für Lohnklagen in München Ihre Chancen deutlich erhöht.
Überblick verschaffen & Belege sichern
Bankkonto prüfen: Seit wann fehlen Zahlungen? Halten Sie jede offene Netto-Summe fest.
Arbeitsvertrag & Lohnabrechnungen bereitlegen. Daraus ergeben sich Anspruchshöhe, Fälligkeitstermin und mögliche Ausschlussfristen.
E-Mails oder Chat-Nachrichten des Arbeitgebers sichern. Schon ein Satz wie „Wir überweisen erst nächsten Monat“ kann später wichtig sein.
Tipp: Notieren Sie das exakte Datum, an dem Ihnen der Lohn hätte zufließen müssen. Darauf baut die weitere Fristsetzung auf.
Schriftliche Lohnforderung mit Fristsetzung (§ 286 BGB)
Bleibt das Geld trotz Rückfrage aus, verfassen Sie eine Mahnung Lohnzahlung:
Forderung beziffern – netto & brutto, Monate auflisten.
Frist setzen – in der Regel 14 Kalendertage („… bitte ich Sie, die Lohnforderung bis spätestens … zu begleichen“).
Rechtsfolgen ankündigen – Verzugszinsen, Gerichtskosten, ggf. Anwalt.
Eine einschlägige Formulierung könnte lauten:
„Gemäß § 286 Abs. 1 BGB setze ich Sie mit meiner Lohnforderung in Verzug und erwarte Zahlung bis …“
Schicken Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. Schon ab Verzug können Verzugszinsen (§ 288 BGB) und pauschal 40 € Verzugspauschale fällig werden.
Tipp: Sollten Sie unsicher bei der Verfassung der Mahnung sein, kann Ihnen hier bereits ein Anwalt für Arbeitsrecht behilflich sein und dabei Fehler vermeiden.
Anwalt einschalten & Klage auf Lohnzahlung erheben
Reagiert der Arbeitgeber nicht, führt der Weg zum Arbeitsgericht:
Beratung einholen: Ein Anwalt für Lohnklage prüft a) tarifliche Verfallfristen, b) Beweislage, c) Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutz.
Klage einreichen: Beim Arbeitsgericht (bzw. örtlich zuständig) wird eine Leistungsklage auf Zahlung der rückständigen Nettobeträge erhoben.
Gütetermin: Das Gericht lädt binnen weniger Wochen. Häufig zahlt der Arbeitgeber spätestens hier, sonst folgt der Kammertermin.
Kosten
Streitwert = offene Bruttosumme.
Gerichtsgebühren trägt im Erfolgsfall der Arbeitgeber.
Anwaltsgebühren: Wer rechtsschutzversichert ist, zahlt nur die Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung lohnt sich oft Prozesskostenhilfe. Ihr Anwalt stellt den Antrag.
Weitere Ansprüche: Verzugszinsen, Lohnfortzahlung, Ausschlussfristen
Verzugszinsen & 40-€-Pauschale können zusätzlich geltend gemacht werden
Kein Lohn trotz Krankmeldung? Dann greift die Lohnfortzahlung nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Bleibt auch sie aus, gelten dieselben Schritte wie oben.
Ausschluss- oder Verfallfristen im Tarif- oder Arbeitsvertrag können Ansprüche binnen 3–6 Monaten erlöschen lassen. Jede Frist wird durch die Mahnung bzw. Klage gewahrt.
Sonderfall: Arbeitgeber insolvent – was nun?
Schritt | Begründung? | Frist |
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Insolvenzgeld beantragen | Die Agentur für Arbeit ersetzt Ihr Nettogehalt der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung. | Unverzüglich, max. 2 Monate nach Insolvenzeröffnung |
Forderung zur Tabelle anmelden | Nur so nehmen Sie am Insolvenzverfahren teil. | Vom vorläufigen Insolvenzverwalter gesetzte Frist (meist 2–3 Monate) |
Anwalt einschalten | Prüft, ob Geschäftsführerhaftung oder Bürgschaften greifen. | möglichst früh |
Selbst wenn Insolvenzgeld fließt, können Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung oder variable Vergütung offenbleiben. Hier lohnt sich anwaltliche Prüfung.
Fazit & Handlungsempfehlung
Ein Lohnrückstand oder Gehaltsrückstand ist kein Kavaliersdelikt. Mahnen Sie schriftlich, wahren Sie Fristen und ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu, sobald die Gegenseite mauert. Je schneller Sie handeln, desto größer die Chance, den vollständigen Lohn samt Zinsen zu erhalten. Dies selbst bei Insolvenz.
Hilfe gesucht?
Als Anwältin für Arbeitsrecht & Lohnklagen in München prüfe ich Ihre Lohnforderung, setze Fristen und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Unkomplizierte Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
FAQs - Arbeitgeber zahlt Lohn oder Gehalt nicht
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Wie lange muss ich warten, bis ich mahnen darf?
Schon einen Tag nach dem vereinbarten Zahltag dürfen Sie mahnen.
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Kann ich die Arbeit verweigern, wenn kein Geld kommt?
Erst nach angemessener Fristsetzung. Holen Sie anwaltlichen Rat, sonst droht eine Abmahnung.
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Verliere ich Ansprüche, wenn ich kündige?
Nein. Offene Lohnrückstände bleiben bestehen und können weiter eingeklagt werden.
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Gilt die Ausschlussfrist auch, wenn der Arbeitgeber absichtlich nicht zahlt?
Ja, außer sie ist sittenwidrig kurz (< 3 Monate) oder der Tarifvertrag schließt Vorsatz aus.
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Zahlt die Rechtsschutzversicherung meine Lohnklage?
In den meisten Policen sind Arbeitsrecht und „Streit um Lohnrückstände“ gedeckt (Selbstbehalt beachten).
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Was ist, wenn ich befristet angestellt war?
Befristete Arbeitnehmer können Lohnrückstände genauso einklagen; Befristung ändert nichts am Zahlungsanspruch.
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Wie hoch sind Verzugszinsen?
5 Prozentpunkte über dem derzeitig gültigen Basiszins (§ 288 Abs. 1 BGB), Stand Juni 2025 also 9,12 % p. a.
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