Gütetermin am Arbeitsgericht: Was auf Sie zukommt
Kurz zusammengefasst: Der Gütetermin ist die erste, kurze Verhandlung im Kündigungsschutzprozess und dient einer schnellen Einigung (Vergleich). Typische Dauer des Termins sind 10–30 Minuten (zzgl. Wartezeit). Abfindungen sind Verhandlungssache. Eine Orientierung ist häufig 0,5 Bruttomonate je Beschäftigungsjahr abhängig von Risiko und Verhandlungsposition. Kosten 1. Instanz: Jede Seite trägt die eigenen Weiterlesen…