Wird die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 4 KSchG). Das bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass keine rechtlichen Möglichkeiten mehr bestehen.

Nach § 5 KSchG kann das Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ausnahmsweise nachträglich zulassen, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, etwa wegen Krankheit, fehlerhafter Zustellung oder unrichtiger behördlicher Auskunft.

In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Zulassung möglich ist, welche Fristen dabei gelten, welche Nachweise erforderlich sind und wie Betroffene richtig vorgehen, um ihre Chancen zu wahren.

Kurzantwort (für Eilige): Kündigungsschutzklage – Frist versäumt

Grundregel: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Ausnahme: Das Arbeitsgericht kann die Klage nachträglich zulassen (§ 5 KSchG), wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, z. B. wegen schwerer Erkrankung, fehlerhafter Zustellung oder unrichtiger behördlicher Auskunft.

Antragsfristen: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-Wochen-Frist.

Erforderliche Nachweise: z. B. ärztliche Atteste, Krankenhaus- oder Entlassungsberichte, Zustellnachweise, Zeugenaussagen oder behördlicher Schriftverkehr.

Vorgehen: Kündigungsschutzklage und Antrag nach § 5 KSchG gleichzeitig einreichen, Gründe substantiiert darlegen und belegen.

Wie die 3-Wochen-Frist genau berechnet wird und welche Sonderfälle gelten, erklären wir hier: Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen & was zu tun, wenn es „zu spät“ ist 🔗

Wann eine verspätete Klage noch Aussicht hat

Die nachträgliche Zulassung ist die Ausnahme, aber sie ist ausdrücklich gesetzlich möglich.
Das Arbeitsgericht prüft, ob Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben und sofort gehandelt haben, sobald das Hindernis weg war.

Anerkannte Gründe:

  • stationäre oder schwere Erkrankung mit Belegen,

  • falsche behördliche Auskunft,

  • fehlerhafte oder fehlende Zustellung der Kündigung.

Keine ausreichenden Gründe:

  • Urlaub ohne Postnachsorge,

  • Unwissen über Fristen,

  • „Ich dachte, Widerspruch reicht.“

📌 Gerichte erwarten schnelles Handeln: Meist innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Genesung oder Kenntnis.

Falls Sie grundlegende Informationen zur Kündigungsschutzklage benötigen, lesen Sie unseren Beitrag: Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen, Erfolgsaussichten & Abfindung (mit Checkliste) 🔗

Entscheidungs-Infografik: Habe ich noch eine Chance?

Falls Sie eine Frist versäumt haben ist es wichtig zu prüfen, ob ein Antrag auf nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG eine Aussicht auf Erfolg hat. Nachfolgend finden Sie vier wichtigen Fragen die Sie sich hierbei stellen müssen. 

Frist versäumt: Habe ich noch eine Chance nach § 5 KSchG?

Vier Fragen, mit denen Sie schnell prüfen können, ob eine nachträgliche Zulassung Ihrer Kündigungsschutzklage realistisch ist.

1
War ich objektiv gehindert zu handeln?
Typische anerkannte Hindernisse sind stationäre oder schwere Erkrankung, eine fehlerhafte Zustellung der Kündigung oder eine falsche behördliche Auskunft. Reines „Übersehen“ oder Unkenntnis der Frist genügt nicht.
2
Kann ich das Hindernis belegen?
Wichtig sind Atteste, Entlassungsberichte, Post-Tracking, Zeugenbestätigungen oder schriftliche behördliche Auskünfte. Ohne Belege sind die Chancen für eine nachträgliche Zulassung deutlich schlechter.
3
Habe ich innerhalb von 2 Wochen reagiert?
Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses beim Arbeitsgericht eingehen – idealerweise zusammen mit der Kündigungsschutzklage. Gerichte erwarten eine sehr schnelle Reaktion.
4
Ist die 6-Monats-Grenze eingehalten?
Spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-Wochen-Frist ist endgültig Schluss: Danach kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden – selbst bei guten Gründen.
Tipp: Handeln Sie sofort, sobald Sie von der Kündigung erfahren oder wieder handlungsfähig sind. Je schneller Antrag und Klage beim Arbeitsgericht eingehen, desto besser sind die Chancen nach § 5 KSchG.
§§ 4, 5 KSchG: Frist & nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Beleg-Checkliste für den § 5-Antrag

Für einen Antrag auf nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG ist es außerordentlich wichtig, durch Belege die Verhinderung der früheren Einreichung einer Kündigungsschutzklage nachweisen zu können. Im Folgenden finden Sie typische Belegarten, die Ihnen dabei helfen können.

Beleg-Checkliste für den Antrag auf nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG)
BelegZweckWann ausreichend?
Ärztliches Attest / EntlassungsberichtNachweis, dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage waren, rechtzeitig Klage zu erheben. Der bescheinigte Zeitraum deckt die 3-Wochen-Frist vollständig ab und macht deutlich, dass keine eigenständige Entscheidung oder Beauftragung möglich war.
Post-Tracking / EmpfangsbelegeBeweis für verspäteten Zugang oder Fehlleitung der Kündigung. Sendungsverfolgung, Rückläufer oder Zustellvermerke zeigen, dass die Kündigung erst nach Ablauf oder kurz vor Ende der Frist zuging.
Behördenschreiben / falsche AuskunftBeleg, dass eine Behörde eine unzutreffende Rechtsauskunft erteilt hat. Schriftliche Auskunft oder Vermerk, aus dem die konkrete Fehlberatung hervorgeht (z. B. falsche Frist oder unzutreffender Hinweis „Klage nicht nötig“).
Eidesstattliche VersicherungGlaubhaftmachung des eigenen Vortrags gegenüber dem Gericht. Enthält konkrete Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ablauf und Hindernis und ist mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
ZeugenbestätigungUnterstützt Ihre Schilderung (z. B. Erkrankung, Zustellprobleme, Aufenthalt im Ausland). Zeuge nennt konkrete Beobachtungen (wann, was, wo) und nicht nur pauschal „war krank“ oder „war im Urlaub“.
Korrespondenz mit dem Arbeitgeber / DrittenBelegt, wann Sie erstmals von der Kündigung erfahren haben bzw. wie der Ablauf war. E-Mails, Schreiben oder Chatnachrichten zeigen klar den Zeitpunkt der Kenntnis und stützen, dass Sie danach zügig gehandelt haben.

Falls Sie genauere Informationen zur Frist benötigen, lesen Sie unseren Artikel: Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen 🔗

Erfolgschancen nach Grund

Nicht jeder Grund reicht aus, um eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG zu erwirken. Das Gericht prüft streng, ob eine Zulassung im konkreten Fall wirklich genehmigt wird. Die folgende Tabelle soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, welche Gründe in der Regel eine hohe Erfolgschance haben und welche weniger. Es wichtig zu beachten, dass generell jedoch immer der Einzelfall geprüft wird. 

Gründe: nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG)
GrundErfolgschanceGerichtliche Tendenz
Stationäre Krankheit / schwere Erkrankung hoch Wird bei sauberem Attest regelmäßig anerkannt
Post-Fehlzustellung / verspäteter Zugang mittel Stark vom Nachweis (Tracking, Zeugen) abhängig
Falsche behördliche Auskünfte hoch Bei dokumentierter Auskunft oft zugunsten des Arbeitnehmers
Urlaub ohne Vorsorge / ungeleerter Briefkasten gering Gerichte sehen hier meist Eigenverschulden
Frist vergessen / „wusste nichts von der Frist“ sehr gering Unwissen schützt nicht, Zulassung praktisch ausgeschlossen

Ob ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG tatsächlich angenommen wird hängt neben dem Grund, der Belegbarkeit auch von der Reaktionsgeschwindigkeit in so einer Situation ab. Es ist daher maßgeblich unverzüglich zu handeln und keine Zeit zu verlieren. 

Die Chancen hängen stark vom Grund, vom Nachweis und von der Reaktionsgeschwindigkeit ab.

🎯 Realistische Erfolgsquote: 20–30 %
In der Praxis werden rund ein Fünftel bis ein Drittel aller verspäteten Klagen nachträglich zugelassen. Gerichte prüfen jedoch streng: Es muss ein unverschuldetes Hindernis vorliegen und die Reaktion muss sehr schnell erfolgt sein.
🟦 Fälle mit besonders guten Erfolgschancen
  • Stationäre oder schwere Erkrankung mit Attest, das die gesamte Frist abdeckt
  • Fehlzustellung oder verspäteter Zugang der Kündigung, nachweisbar durch Tracking / Zeugen
  • Falsche behördliche Auskunft über Fristen oder Rechtsmittel
  • Unmittelbare Reaktion nach Wegfall des Hindernisses (1–2 Tage)
⚠️ Fälle mit geringen oder sehr geringen Erfolgschancen
  • Urlaub ohne Vorsorge (ungeleerter Briefkasten, keine Bevollmächtigten)
  • „Frist vergessen“ oder fehlende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen
  • Verspäteter Antrag (nicht innerhalb von 2 Wochen gestellt)
  • Keine Belege für das behauptete Hindernis
Tipp: Die Chancen steigen erheblich, wenn Klage und § 5-Antrag zeitgleich eingereicht werden und das Hindernis mit Attest, Tracking oder Zeugen lückenlos dokumentiert ist.

Ablauf & Fristen im Überblick

Im Folgenden ein Zeitplan und eine Übersicht, welche Maximalfristen es bei der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG gibt.

Zeitplan nach § 5 KSchG im Überblick

Die wichtigsten Fristen, wenn die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage bereits abgelaufen ist.

  • Tag 0: Hindernis endet (z. B. Entlassung aus dem Krankenhaus oder Zugang der Kündigung wird bekannt).
  • Bis Tag 14: Antrag auf nachträgliche Zulassung und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
  • Bis Monat 6: Absolute Höchstgrenze, nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Zulassung ausgeschlossen.

Beispiele aus der Praxis: Diese Fälle treten immer wieder auf!

In der Praxis treten vermehrt folgende unten aufgeführt Fälle auf. Die Fälle dienen als Orientierung, wann eine nachträgliche Zulassung auf Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG eine Chance auf Erfolg haben könnte. 

Praxisfälle aus der Rechtsprechung

Die folgenden Beispiele zeigen, wann Gerichte eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG eher bejahen und wann eher nicht.

Fall A

Krankenhausaufenthalt – Frist trotzdem gewahrt

Herr S. lag zehn Tage stationär mit hohem Fieber und war nicht handlungsfähig.

Zwei Tage nach der Entlassung beauftragte er einen Anwalt, der Klage und § 5-Antrag sofort einreichte.

Ergebnis: nachträgliche Zulassung erteilt.

Fall B

Fehlgeleitete Post – Kündigung zu spät zugegangen

Frau L. war umgezogen, die Kündigung wurde an die alte Adresse geschickt und verspätet nachgesendet.

Durch Nachsendeantrag, Umschlag und Zeugen konnte sie den späten Zugang belegen.

Ergebnis: Zulassung nach § 5 KSchG erfolgreich.

Fall C

Urlaub ohne Vorsorge – Frist selbst verschuldet versäumt

Herr B. war drei Wochen im Ausland, ohne jemanden mit der Postbearbeitung zu beauftragen.

Die Kündigung lag währenddessen im Briefkasten, die 3-Wochen-Frist verstrich ungenutzt.

Ergebnis: Antrag abgewiesen, Kündigung bleibt wirksam.

Hinweis: Auch wenn § 5 KSchG streng ist, die Gerichte lassen verspätete Klagen häufiger zu, als viele glauben. Entscheidend sind schnelle Reaktion, gute Belege und eine saubere Begründung.

Wer die Frist versäumt hat, sollte nicht zögern: Je schneller der Antrag gestellt und begründet wird, desto eher lässt das Gericht ihn zu.
Lassen Sie Unterlagen prüfen und sichern Sie Beweise, am besten innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.

Akten als Symbolbild für Fälle von Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage

Kündigung nie erhalten oder verspätet zugestellt: Was gilt für die Frist?

Viele Arbeitnehmer erfahren erst spät oder zufällig von ihrer Kündigung, etwa weil der Brief an die alte Adresse ging oder der Nachsendeauftrag nicht richtig funktioniert hat.

Wichtig ist: Die 3-Wochen-Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen die Kündigung tatsächlich zugeht.

Kommt die Kündigung gar nicht oder erst nach Wochen an, können Sie die verspätete Kenntnis mit Belegen nachweisen, z. B.:

  • Post-Tracking oder Umschlag mit Nachsendevermerk,

  • Zeugen (Mitbewohner, Nachbarn),

  • E-Mail-Korrespondenz mit dem Arbeitgeber,

  • Meldebescheinigung beim Umzug.

In diesen Fällen bestehen gute Chancen, dass die verspätete Klage als rechtzeitig gilt oder zumindest nachträglich zugelassen wird.
Wichtig ist nur, dass Sie sofort handeln, sobald Sie erstmals von der Kündigung erfahren.

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FAQs: Kündigungsschutzklage Frist versäumt

  • Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

    Innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, maximal 6 Monate nach Fristende.

  • Reicht ein Attest aus?

    Ja, wenn es den Zeitraum der Handlungsunfähigkeit klar abdeckt und die Frist plausibel hemmt.

  • Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Die Klage gilt als unzulässig, die Kündigung bleibt wirksam. Nur noch Abwicklungsverhandlungen möglich.

  • Muss ich Klage und Antrag gleichzeitig einreichen?

    Ja, beides Klage und § 5 Antrag müssen gemeinsam beim Arbeitsgericht eingehen.


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