Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens. Der deutsche Kündigungsschutz bietet Arbeitnehmern Schutz vor willkürlichen Entlassungen. Ich erkläre Ihnen, wann eine Kündigung wirksam ist, welche Regeln dabei gelten und was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung erhalten?
Was gilt im Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen, sofern sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind und ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG). Liegen diese Voraussetzungen vor, kann eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt (§ 623 BGB).
Welche Arten der Kündigung gibt es?
Eine betriebsbedingte Kündigung kann der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen aussprechen, beispielsweise wenn eine Abteilung geschlossen wird oder das Unternehmen Personal abbauen muss. Wichtig ist hierbei, dass eine Sozialauswahl vorgenommen wird, um diejenigen Arbeitnehmer zu schützen, die besonders schutzbedürftig sind (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Eine personenbedingte Kündigung kann erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen – etwa durch eine langanhaltende Krankheit. Allerdings muss der Arbeitgeber zuvor prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen möglich ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt gegen betriebliche Regeln verstößt oder sich grob pflichtwidrig verhält. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine vorherige Abmahnung (§ 314 BGB). Eine Kündigung ist wirksam, wenn sie auf einer dieser Grundlagen beruht und wenn die vorgeschriebenen Fristen und Formalitäten eingehalten werden.
Was ist der Sonderkündigungsschutz?
Einige Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung (§ 9 MuSchG), Personen in Elternzeit (§ 18 BEEG), schwerbehinderte Arbeitnehmer (§ 168 SGB IX) sowie Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG).
Für diese Gruppen gelten strengere Voraussetzungen für eine Kündigung. Oft ist eine Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich. Ohne diese Zustimmung wäre die Kündigung nicht wirksam.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB). Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB).
In Tarifverträgen können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden. Eine Kündigung ist wirksam, wenn die Fristen eingehalten wurden und das Kündigungsschreiben fristgerecht zugestellt wurde.
Was tun bei einer Kündigung? Ist meine Kündigung wirksam?
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Ein Gespräch mit einem Anwalt oder die Beratung durch eine Gewerkschaft kann helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Arbeitnehmer sollten überprüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist oder ob formale Fehler vorliegen.
Nicht jede Kündigung ist wirksam. Das Kündigungsschutzgesetz bietet vielen Arbeitnehmern Schutz, und in vielen Fällen lohnt es sich, eine Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Wer von einer Kündigung betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die vorgeschriebenen Fristen und Formalitäten eingehalten wurden.
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