Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Rechte bei Lohnrückstand und Verzug

Bleibt der Lohn oder das Gehalt ganz oder teilweise aus, sollten Arbeitnehmer nicht zu lange abwarten. Entscheidend ist zunächst, welcher Betrag für welchen Zeitraum offen ist, wann die Zahlung fällig war und ob im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kurze Ausschlussfristen gelten. Zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, können Arbeitnehmer den offenen Lohn Weiterlesen…