Arbeitnehmerin berechnet ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2026

Mindestlohn 2026: Höhe (13,90 €), Berechnung, Sonderfälle und was bei Unterzahlung gilt

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt sind. Der Mindestlohn gilt auch während der Probezeit und im Kleinbetrieb. Entscheidend ist der tatsächliche Stundenverdienst. Weiterlesen…

Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht? Verzug & Anspruch auf Zinsen einfach erklärt

Bleibt der Arbeitslohn ganz oder teilweise aus, gerät der Arbeitgeber bei Fälligkeit in Zahlungsverzug. In diesem Fall besteht nicht nur Anspruch auf den ausstehenden Lohn, sondern zusätzlich auf gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und fallen ab dem Zeitpunkt des Verzugs taggenau an. Weiterlesen…

Mann sitzt mit leerer Brieftasche auf Bank weil er seinen Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber nicht gezahlt bekommen hat.

Arbeitgeber zahlt den Lohn oder das Gehalt nicht? So holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Ein „Lohnrückstand“ ist mehr als nur ein Zahlendreher in der Buchhaltung: Er gefährdet Ihre Miete, Ihren Lebensunterhalt und oft auch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber. Kommt das Gehalt wiederholt zu spät oder bleibt ganz aus, hilft weder Abwarten noch Schulterzucken. Jetzt heißt es, den Gehalts­anspruch systematisch sichern: Von der Mahnung Lohnzahlung Weiterlesen…