
Anwalt für Gesellschaftsrecht in München – GmbH, Gesellschafter & Geschäftsführer
Gesellschaftsrechtliche Beratung für Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen – von der Gestaltung einer tragfähigen GmbH-Struktur bis zur Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung.
Meine Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen selten nur den Vertragstext. Es geht um Beteiligungsverhältnisse, Mehrheiten und darum, wer im Konfliktfall am längeren Hebel sitzt. Deshalb lohnt sich juristische Sorgfalt schon bei der Gestaltung und nicht erst im Streitfall.
Von der Gründung bis zur Trennung, rechtssichere Begleitung für Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer.
Gründung & Rechtsformwahl
Beratung zur passenden Rechtsform (UG oder GmbH) und Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der von Beginn an auf Ihre Beteiligungs- und Gründerstruktur zugeschnitten ist.
Gesellschaftsvertrag & Satzung
Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Satzungsänderungen und Gesellschaftervereinbarungen, mit besonderem Blick auf Stimmrechte, Mehrheiten und Konfliktklauseln.
Geschäftsführung: Bestellung & Abberufung
Prüfung und Umsetzung von Geschäftsführerabberufungen, Beratung zum Geschäftsführerdienstvertrag und Vertretung von Gesellschaft oder betroffenem Geschäftsführer.
Gesellschafterkonflikt & Trennung
Rechtliche Einordnung von Blockadesituationen und Deadlock, Begleitung beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Durchsetzung Ihrer Position im Konfliktfall.
Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführung im Konflikt?
Ob Gestaltung, Abberufung oder Gesellschafterstreit, ich unterstütze Sie mit juristischer Sorgfalt von Anfang an.
Als Anwältin für Gesellschaftsrecht in München begleite ich Sie bei zentralen Fragen der GmbH
Gründung: Rechtsform und erste Weichenstellungen
Schon bei der Gründung stellt sich die Frage, welche Rechtsform zum Vorhaben passt. Zwischen UG und GmbH unterscheiden sich Stammkapital, Haftung und Außenwirkung erheblich, mit direkten Folgen für die spätere Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und erstellen den dazugehörigen Gesellschaftsvertrag von Beginn an so, dass spätere Anpassungen die Ausnahme bleiben.

Gesellschaftsvertrag & Satzung
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament jeder GmbH: Er regelt Geschäftsführung, Stimmrechte, Gewinnverteilung und was im Streit- oder Trennungsfall gilt. Viele Standardverträge übernehmen nur die gesetzlichen Mindestangaben und lassen entscheidende Fragen offen.
Wir gestalten und prüfen Gesellschaftsverträge praxisnah und begleiten spätere Satzungsänderungen, ob notariell erforderlich oder als einfacher Side Letter möglich.

Mehrere Gesellschafter & Innenverhältnis
Sind mehrere Personen an einer GmbH beteiligt, entscheidet der Gesellschaftsvertrag darüber, wie Anteile, Stimmrechte und Geschäftsführung verteilt sind und was bei Uneinigkeit passiert. Gerade bei einer 50/50-Beteiligung kann eine unklare Regelung im Ernstfall zur vollständigen Blockade führen.
Wir entwickeln Regelungen zu Mehrheiten, Vesting und Ausstiegsszenarien, die auch bei Konflikten tragfähig bleiben, und grenzen den Gesellschaftsvertrag klar von einer separaten Gesellschaftervereinbarung ab.

Geschäftsführer: Bestellung, Abberufung & Kündigung
Ein Geschäftsführer kann grundsätzlich jederzeit durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden, doch in der Praxis wird es kompliziert, sobald der Geschäftsführer selbst Gesellschafter ist, besondere Mehrheiten gelten oder ein wichtiger Grund im Raum steht.
Wir prüfen Satzung, Mehrheitsverhältnisse und Stimmrechte und ordnen Abberufung und Geschäftsführerdienstvertrag rechtlich sauber voneinander ab, für die Gesellschaft ebenso wie für den betroffenen Geschäftsführer.
Dahinter steht immer die Frage der wirksamen Beschlussfassung: welche Mehrheit ein Gesellschafterbeschluss braucht, wer stimmberechtigt ist und wann ein Beschluss an Form- oder Mehrheitsfehlern scheitert, ein Themenfeld, zu dem wir künftig einen eigenen vertiefenden Beitrag veröffentlichen.

Gesellschafterkonflikt, Blockade & Trennung
Kommen Gesellschafterbeschlüsse dauerhaft nicht mehr zustande, etwa bei einer 50/50-Beteiligung oder einer Sperrminorität, spricht man von einem Deadlock. Die Gesellschaft bleibt zwar rechtlich bestehen, ihre Steuerungsfähigkeit ist aber erheblich eingeschränkt.
Wir ordnen die Blockadesituation rechtlich ein, prüfen vertragliche Konfliktlösungsmechanismen und begleiten Sie, wenn es zur endgültigen Trennung von einem Gesellschafter kommt. Eskaliert der Streit weiter, etwa über Informationsrechte, Mehrheiten oder eine mögliche Einziehung von Geschäftsanteilen, sprechen wir vom Gesellschafterstreit in der GmbH, zu dem wir künftig einen eigenen vertiefenden Beitrag veröffentlichen.

Gesellschaftsvertrag ändern & Beteiligungsstruktur anpassen
Gesellschaftsverträge entwickeln sich mit dem Unternehmen weiter, etwa wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden, sich Beteiligungsquoten ändern oder eine Klausel nachträglich angepasst werden soll. Ob dafür eine notarielle Satzungsänderung erforderlich ist oder ein einfacher Side Letter ausreicht, hängt von der konkreten Regelung ab.
Wir prüfen die geplante Änderung, klären den richtigen Weg und begleiten die Umsetzung, ohne Sie unnötig tief ins Notarverfahren zu ziehen.

Gesellschaftsrechtliche Frage oder Konflikt in der GmbH?
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen hängen häufig von Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsverhältnissen, Beschlussfassung und konkreter Vorgeschichte ab. Wir prüfen die Ausgangslage und die nächsten rechtlichen Schritte.
Für wen ich tätig werde
Gesellschaftsrechtliche Beratung für Gründerinnen und Gründer ebenso wie für Gesellschafter und Geschäftsführer im Konflikt.
Für Gründerinnen und Gründer
Von der Wahl der Rechtsform bis zur Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, gerade bei mehreren Gründern oder einer 50/50-Beteiligung entscheidet eine durchdachte Struktur früh über die spätere Handlungsfähigkeit.
- UG oder GmbH: Rechtsformwahl
- Gesellschaftsvertrag & Satzung
- Regelungen bei mehreren Gründern
- Gesellschaftervereinbarungen
Für Gesellschafter & Geschäftsführer im Konflikt
Wenn Geschäftsführung, Mehrheiten oder Stimmrechte streitig werden, prüfen wir die Ausgangslage und Ihre rechtlichen Optionen, ob Sie die Gesellschaft oder den betroffenen Geschäftsführer vertreten.
- Geschäftsführer abberufen
- Deadlock & Blockadesituationen
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Satzungsänderungen im Bestandskonflikt
Ob Gründung oder Konflikt – ich berate Sie individuell.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen, ich melde mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung zurück.

Warum Kanzlei Haidari?
Mein Ansatz im Gesellschaftsrecht
Beide Perspektiven im Blick
Ob Sie als Gesellschaft handeln oder als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer betroffen sind: Ich kenne die Argumentation beider Seiten und ordne Ihre Position entsprechend ein.
Gestaltung und Konflikt aus einer Hand
Von der Gründung über die laufende Satzungsgestaltung bis zur Eskalation, ich begleite Gesellschaften über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Klare Kommunikation
Komplexe gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge erkläre ich verständlich. Sie wissen immer, welche Optionen Sie haben und welche Risiken bestehen.
Das sagen meine Mandanten
von Eda C. · Juli 2026
Frau Haidari hat mir bei meiner Kündigungsschutzklage geholfen und am Ende mehr Abfindung verhandelt als ich erwartet hatte. Die Kommunikation lief immer super. Ich bin sehr zufrieden.
von Malte B. · April 2026
Sehr freundlich, sehr kompetent. Hat meine Erwartungen und Hoffnungen übertroffen. Würde ich jederzeit weiterempfehlen.
von Tagui M. · März 2026
I worked with Ms. Haidari for 2 months on my employment case. I really couldn’t wish for a better lawyer for myself. Ms. Haidari’s is a very reliable, responsible and committed specialist. Thanks to her I got to the best resolution of my case.
Gesellschaftsrecht: kurz beantwortet
Wann ist ein Anwalt für Gesellschaftsrecht sinnvoll?
Immer dann, wenn es um die Struktur einer GmbH geht: bei der Gründung, bei der Gestaltung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags, bei der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers oder wenn sich Gesellschafter über Mehrheiten, Geschäftsführung oder eine Trennung uneinig sind.
Was regelt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH?
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Organisations- und Entscheidungsstruktur der GmbH, etwa Geschäftsführung, Stimmrechte, Mehrheiten und was beim Ausscheiden eines Gesellschafters gilt. Er ist zugleich Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister.
Kann ein Geschäftsführer jederzeit abberufen werden?
Grundsätzlich ja, sofern der Gesellschaftsvertrag die Abberufung nicht auf einen wichtigen Grund beschränkt. Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, kommt es zusätzlich auf sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung an.
Was ist ein Deadlock in der GmbH?
Ein Deadlock liegt vor, wenn Gesellschafter aufgrund von Stimmengleichheit oder Vetorechten dauerhaft keine wirksamen Beschlüsse mehr fassen können. Typisch ist das bei einer 50/50-Beteiligung ohne vertraglichen Konfliktlösungsmechanismus.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht?
Gesellschaftsrecht betrifft die Organisation der Gesellschaft selbst, also Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung und Gesellschafterrechte. Vertragsrecht betrifft die Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung sonstiger schuldrechtlicher Verträge, etwa Geschäfts- oder Kooperationsverträge.
Geht es bei Ihrem Anliegen um einen allgemeinen Geschäfts-, Kooperations- oder Dienstleistungsvertrag statt um die Struktur Ihrer Gesellschaft, finden Sie die passende Beratung im Vertragsrecht München.
Gesellschaftsvertrag prüfen oder Geschäftsführung klären lassen?
Lassen Sie Ihre gesellschaftsrechtliche Situation von einer erfahrenen Anwältin prüfen. Ich berate Sie gerne.