Sie haben den Autokauf über die Händlerbank finanziert und bereuen jetzt den Deal? In vielen Fällen können Sie den Autokredit widerrufen und dadurch das verbundene Geschäft (§ 358 BGB), also den kompletten Autokauf, rückabwickeln. Das bedeutet: Auto zurück, Geld zurück, sauber und rechtssicher!

Hier zeige ich Ihnen, wann das funktioniert, welche Fristen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Warum ein „verbundenes Geschäft“ der Schlüssel ist

Kaufvertrag und Kredit sind zwar zwei Dokumente und entsprechend auch zwei unterschiedliche Verträge, rechtlich hängen sie aber oft zusammen. Sobald der Kredit den Autokauf finanziert (klassisch: Händler vermittelt die Herstellerbank), spricht das Gesetz von einem verbundenen Geschäft (§ 358 BGB).

Der Vorteil: Widerrufen Sie den Kredit, zieht das regelmäßig auch den Kaufvertrag mit. Man spricht dann von einer Rückabwicklung.

Zur Abgrenzung: Beim Online-Autokauf greifen die Fernabsatz-Regeln. Das habe ich hier kompakt erklärt: Widerruf beim Online-Autokauf.

Wichtige gesetzliche Normen neben § 358 verbundenes Geschäft:

Fristen, Belehrung, „fehlerhafte Widerrufsbelehrung“

Die Widerrufsfrist beträgt im Grundsatz 14 Tage (§ 355 BGB). Sie beginnt erst, wenn dir eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und die gesetzlich geforderten Pflichtangaben (u. a. Art. 247 EGBGB) vorliegen.

Wichtig: Fehlt etwas Wesentliches oder ist die Belehrung fehlerhaft, lkann sich die Frist deutlich verlängern (in vielen Konstellationen bis zu 12 Monaten + 14 Tagen).

Ergebnis: Der Widerruf ist also auch später noch möglich.

Für Käufe im Autohaus (also kein Fernabsatz “online”) kann das Widerrufsrecht trotzdem greifen, nämlich über den Kreditvertrag (§ 495 BGB). Fernabsatz oder Haustürsituation ist nicht zwingend erforderlich, wenn es um den Verbraucherdarlehensvertrag geht.

Gebrauchtwagen oder Neuwagen – macht das einen Unterschied?

Für den Widerruf des Kredits ist es egal, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen finanziert haben, maßgeblich ist der Verbraucherdarlehensvertrag. Beim späteren Streit um Mängel (statt Widerruf) gelten jedoch Besonderheiten (z. B. Beweislastumkehr nach § 477 BGB in den ersten 12 Monaten). Dazu finden Sie nähere Informationen in meinem Beitrag zu den Gewährleistungsrechten:

Mangelhafte Lieferung: Rechte nach § 437 BGB

So läuft die Rückabwicklung praktisch ab!

Ihr Ziel: Kredit wird rückabgewickelt, Sie geben das Auto zurück, die Bank erstattet Raten/Zinsen, ggf. Wertersatz/Nutzungsentschädigung wird verrechnet.

Schritt-für-Schritt:

  1. Unterlagen prüfen: Kreditvertrag, Widerrufsbelehrung, SEPA-Mandat, Kaufvertrag, Übergabeprotokoll.
  2. Frist/Belehrung bewerten: Gab es einen Formfehler? Sind die Pflichtangaben vollständig?
  3. Widerruf erklären: Schriftlich gegenüber der Bank (Kreditgeberin).
  4. Rückabwicklung koordinieren: Rückgabe des Fahrzeugs (inkl. Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I/II, Zubehör).
  5. Finanzielle Abrechnung: Erstattung vs. Nutzungsentschädigung/Wertersatz.
  6. Beim Streit über Beträge/Zeitpunkte: notfalls gerichtliche Durchsetzung. Lesen Sie hierzu auch Mahnbescheid: Frist, Widerspruch & Kosten.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfe ich Ihnen als Anwalt für Zivilecht in München Maxvorstadt gerne weiter. 

Tipp: Sie wollen stattdessen den Kauf wegen Täuschung angreifen (z. B. „unfallfrei“ verschwiegen)? Dann ist Arglist und Rücktritt/Schadensersatz ein Weg. Hier die Checkliste: Arglistige Täuschung beim Autokauf.

Nutzungsentschädigung: Was kann anfallen?

Bei Rückabwicklung wird oft über Nutzungsentschädigung gestritten. Grob gesagt geht es um die Wertnutzung des Autos zwischen Übergabe und Rückgabe. Je früher Sie widerrufen, desto geringer fällt sie aus. Die Formel variiert nach Konstellation (Zeitwert/Laufleistung). Im Zweifel können Sie dies sachverständig klären lassen.

Wichtig: Dokumentieren Sie die Laufleistung und den Zustand bei Rückgabe.

Sonderfälle & Stolpersteine (kurz & praxisnah)

  • Restschuldversicherung / Add-ons: Prüfen Sie, ob weitere mitverbundene Verträge bestehe. Diese können vom Widerruf miterfasst sein.
  • Auto verkauft/umgemeldet? Rückabwicklung wird komplexer. Es empfiehlt sich hier beraten zu lassen.
  • Leasing statt Kredit: Es gelten andere Regeln (oft kein Widerruf wie bei Darlehen möglich), Vertragsklauseln genau prüfen.
  • Autohaus-Unterschrift: Auch ohne Fernabsatz kann der Kredit widerrufbar sein (§ 495 BGB); entscheidend sind Belehrung/Pflichtangaben.

Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten?

Haben Sie einen Autokauf mit Darlehensvertrag getätigt und möchten vom Kaufvertrag zurücktreten? Haben Sie generell rechtliche Fragen zu Kaufverträgen oder Darlehensverträgen? Als Anwältin für allgemeines Zivilrecht in München berate ich Sie gerne in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.

Melden Sie sich gerne per WhatsApp, telefonisch oder per Mail und vereinbaren Sie unverbindlich ein Erstgespräch

FAQs: Verbundene Verträge Autokauf

  • Gilt der Kredit-Widerruf auch für den Kaufvertrag?

    In der Regel ja, wenn Kredit und Kauf ein verbundenes Geschäft (§ 358 BGB) bilden (typisch: Händlerbank). Dann wird beides rückabgewickelt.

  • Was, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war?

    Dann verlängert sich die Widerrufsfrist deutlich (häufig bis 12 Monate + 14 Tage). Das kann auch späteren Widerruf ermöglichen.

  • Geht das auch beim Gebrauchtwagen?

    Ja, es kommt hierbei immer auf den Verbraucherdarlehensvertrag an. Bei Mängeln (statt Widerruf) gelten gesonderte Regeln.


Diana B. Haidari

Diana B. Haidari ist Rechtsanwältin in München mit Spezialisierung im Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Sie vertritt ihre Mandanten engagiert, individuell und lösungsorientiert – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

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