Wenn das Auto nicht hält, was versprochen wurde

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist Vertrauenssache. Umso größer ist der Ärger, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Fahrzeug Mängel hat, sei es ein verschwiegener Unfallschaden, manipulierte Kilometerstände oder gravierende technische Defekte. Viele Betroffene vermuten “Betrug”. Juristisch ist hier jedoch oft der Begriff der arglistigen Täuschung zutreffender.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann dieser Tatbestand vorliegt, welche Rechte Sie als Käufer haben und wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.

Was ist eine arglistige Täuschung?

Eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben macht oder Mängel verschweigt, um den Käufer zum Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei reicht es bereits aus, wenn der Verkäufer eine Tatsache “ins Blaue hinein” behauptet, also ohne gesicherte Kenntnis.

Typische Fälle:

  • Verschweigen eines reparierten Unfalls

  • Zurückgedrehter Kilometerzähler

  • Verheimlichter Motorschaden

  • “Neuer TÜV” trotz gravierender Mängel

Wichtig: Der Käufer trägt die Beweislast für die Täuschung. Dokumentation und Gutachten sind daher zentral.

"Gekauft wie gesehen" – schützt das den Verkäufer wirklich?

Viele Verkäufer berufen sich auf Klauseln wie “gekauft wie gesehen” oder “unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Doch diese Formulierungen haben Grenzen:

Viele Verkäufer berufen sich auf Klauseln wie “gekauft wie gesehen” oder “unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”.

Doch diese Formulierungen haben Grenzen:

    Defektes Auto am Straßenrand – Symbolbild für Mängel beim Gebrauchtwagenkauf
    • Im gewerblichen Verkauf ist ein Ausschluss grundsätzlich unzulässig.

    Fazit: Ein Gewährleistungsausschluss bietet keinen Schutz für Täuscher.

    Rechte bei Täuschung: Rücktritt, Anfechtung, Schadensersatz

    Wer arglistig getäuscht wurde, kann den Vertrag anfechten und rückabwickeln lassen:

    Je nach Sachverhalt kommen auch strafrechtliche Schritte in Betracht (z. B. Betrug nach § 263 StGB), doch hier liegt die Hürde deutlich höher.

    Typische Beweismittel und Verhaltenstipps

    Da der Käufer die Beweislast trägt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:

    • Kaufvertrag und Anzeigentexte sichern (Screenshots!)

    • Schriftliche Kommunikation (E-Mail, WhatsApp)

    • Sachverständigengutachten

    • Zeugenaussagen (z. B. bei Besichtigung)

    Tipp: Bei Verdacht auf Täuschung: keine eigenmächtige Reparatur, sondern rechtliche Einschätzung einholen.

    Wann sich juristische Hilfe lohnt

    Wer beim Autokauf getäuscht wurde, steht nicht schutzlos da. Zwar ist die Beweislage oft anspruchsvoll, doch die Rechtslage ist eindeutig: Arglist schließt Haftungsprivilegien aus. Gerade bei teuren Fahrzeugen lohnt sich ein juristisches Vorgehen fast immer, auch weil Rechtsschutzversicherungen solche Fälle oft abdecken. 

    Sollten sie eine zivilrechtliche Angelegenheit in München oder Umgebung haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

    Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zum Thema:

    Mangelhafte Lieferung – Ihre Recht als Käufer bei Sachmängeln

    FAQs - Arglistige Täuschung beim Autokauf

    • Was gilt als arglistige Täuschung beim Autokauf?

      Das bewusste Verschweigen oder falsche Darstellen von Mängeln, um den Verkauf zu ermöglichen.

    • Ist "gekauft wie gesehen" rechtlich bindend?

      Nur für sichtbare Mängel. Bei versteckten Mängeln oder Arglist ist der Ausschluss unwirksam.

    • Wie beweise ich eine arglistige Täuschung?

      Durch Gutachten, Zeugen, Kommunikation und die Umstände des Kaufs (z. B. widersprüchliche Angaben).

    • Was kostet eine Klage gegen den Verkäufer?

      Hängt vom Streitwert ab. Bei Autos oft 5.000–20.000 €. Rechtsschutzversicherungen übernehmen gewöhnlich die Kosten. 

    • Kann ich auch Strafanzeige stellen?

      Ja, bei konkretem Verdacht auf Betrug (§ 263 StGB). Parallel zur zivilrechtlichen Klage möglich.


    Diana B. Haidari

    Diana B. Haidari ist Rechtsanwältin in München mit Spezialisierung im Arbeitsrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Sie vertritt ihre Mandanten engagiert, individuell und lösungsorientiert – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

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