Eine arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst Mängel verschweigt oder falsche Angaben macht, etwa zu Unfallschäden, Kilometerstand oder Motorschaden (§ 123 BGB).
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Käufer bei Täuschung haben, wann „gekauft wie gesehen“ nicht gilt (§ 444 BGB) und wie Sie den Kauf erfolgreich anfechten oder rückabwickeln können.

Kurzantwort (für Eilige):

Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf bewusst Mängel verschweigt oder falsche Angaben macht, um den Vertragsschluss herbeizuführen (§ 123 BGB). Typisch: verheimlichter Unfallschaden, manipulierte Kilometerstände, verschwiegener Motorschaden.

„Gekauft wie gesehen“ bzw. ein Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn Arglist vorliegt (§ 444 BGB). Bei gewerblichen Verkäufern sind weitgehende Ausschlüsse ohnehin unzulässig.

Ihre Ansprüche: Anfechtung wegen Arglist (Rückabwicklung; § 123 BGB), alternativ/zusätzlich Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz (§§ 437, 323, 441 BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung (§ 124 BGB).

Wichtig: Die Beweislast für die Täuschung liegt beim Käufer. Sichern Sie Kaufvertrag, Inserat/Screenshots, Kommunikation (E-Mail/Chat) und lassen Sie ein Sachverständigengutachten erstellen.

Praxis-Tipp: Keine Eigenreparatur vor Klärung. Verkäufer schriftlich konfrontieren, Frist setzen (7–10 Tage) und rechtlich prüfen lassen. Bei Rechtsschutz bestehen oft gute Chancen auf Rückabwicklung oder Vergleich.

Wenn das Auto nicht hält, was versprochen wurde

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist Vertrauenssache. Umso größer ist der Ärger, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Fahrzeug Mängel hat, sei es ein verschwiegener Unfallschaden, manipulierte Kilometerstände oder gravierende technische Defekte. Viele Betroffene vermuten “Betrug”. Juristisch ist hier jedoch oft der Begriff der arglistigen Täuschung zutreffender.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann dieser Tatbestand vorliegt, welche Rechte Sie als Käufer haben und wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.

Haben Sie Ihr Fahrzeug online gekauft? Dann erfahren Sie hier mehr zu ihren Rechte: Widerruf beim Online-Autokauf 2025: Neues BGH-Urteil & 5 Fallen bei der Rückgabe 🔗

Was ist eine arglistige Täuschung?

Eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben macht oder Mängel verschweigt, um den Käufer zum Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei reicht es bereits aus, wenn der Verkäufer eine Tatsache “ins Blaue hinein” behauptet, also ohne gesicherte Kenntnis.

Typische Fälle:

  • Verschweigen eines reparierten Unfalls

  • Zurückgedrehter Kilometerzähler

  • Verheimlichter Motorschaden

  • “Neuer TÜV” trotz gravierender Mängel

Wichtig: Der Käufer trägt die Beweislast für die Täuschung. Dokumentation und Gutachten sind daher zentral.

"Gekauft wie gesehen" – schützt das den Verkäufer wirklich?

Viele Verkäufer berufen sich auf Klauseln wie “gekauft wie gesehen” oder “unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Doch diese Formulierungen haben Grenzen:

Viele Verkäufer berufen sich auf Klauseln wie “gekauft wie gesehen” oder “unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”.

Doch diese Formulierungen haben Grenzen:

    Defektes Auto am Straßenrand – Symbolbild für Mängel beim Gebrauchtwagenkauf
    • Im gewerblichen Verkauf ist ein Ausschluss grundsätzlich unzulässig.

    Fazit: Ein Gewährleistungsausschluss bietet keinen Schutz für Täuscher.

    🚗 Infografik: Ablauf bei arglistiger Täuschung

    🔍

    1. Verdacht & Beweise sichern

    Verdächtige Angaben prüfen, Inserat speichern, Kaufvertrag, Chats & Fotos sichern. Keine Reparatur ohne rechtliche Einschätzung!

    🧾

    2. Gutachten & Prüfung

    Fachwerkstatt oder Sachverständigen beauftragen. Dokumentieren Sie Unfallschäden, manipulierte Kilometer oder verdeckte Mängel.

    ✉️

    3. Verkäufer anschreiben

    Frist setzen (7–10 Tage), Täuschung beschreiben, Rückabwicklung oder Nachbesserung verlangen. Nachweisbar per Einschreiben.

    ⚖️

    4. Anfechtung & Rücktritt

    Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) = Anfechtung möglich. Alternativ Rücktritt oder Minderung nach §§ 437, 323, 441 BGB.

    💶

    5. Schadensersatz & Rechtsschutz

    Kostenersatz, Wertverlust oder Rückabwicklung einklagen. Rechtsschutzversicherung kann die Anwaltskosten übernehmen.

    Fazit: Wer Beweise sichert, Fristen wahrt und rechtzeitig anfechtet, hat sehr gute Chancen auf Rückabwicklung oder Vergleich.

    Rechte bei Täuschung: Rücktritt, Anfechtung, Schadensersatz

    Wer arglistig getäuscht wurde, kann den Vertrag anfechten und rückabwickeln lassen:

    Je nach Sachverhalt kommen auch strafrechtliche Schritte in Betracht (z. B. Betrug nach § 263 StGB), doch hier liegt die Hürde deutlich höher.

    Haben Sie zusätzlich einen Kreditvertrag abgeschlossen, gelten besondere Rechte. Näheres im Artikel: Autokredit widerrufen & Auto zurückgeben: So klappt die Rückabwicklung (§ 358 BGB) 🔗

    Typische Beweismittel und Verhaltenstipps

    Da der Käufer die Beweislast trägt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:

    • Kaufvertrag und Anzeigentexte sichern (Screenshots!)

    • Schriftliche Kommunikation (E-Mail, WhatsApp)

    • Sachverständigengutachten

    • Zeugenaussagen (z. B. bei Besichtigung)

    Tipp: Bei Verdacht auf Täuschung: keine eigenmächtige Reparatur, sondern rechtliche Einschätzung einholen.

    Symbolbild manipulierter Kilometerstand für arglistige Täuschung Autokauf

    Wann sich juristische Hilfe lohnt

    Wer beim Autokauf getäuscht wurde, steht nicht schutzlos da. Zwar ist die Beweislage oft anspruchsvoll, doch die Rechtslage ist eindeutig: Arglist schließt Haftungsprivilegien aus. Gerade bei teuren Fahrzeugen lohnt sich ein juristisches Vorgehen fast immer, auch weil Rechtsschutzversicherungen solche Fälle oft abdecken. 

    Sollten sie eine zivilrechtliche Angelegenheit in München oder Umgebung haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

    FAQs - Arglistige Täuschung beim Autokauf

    • Was gilt als arglistige Täuschung beim Autokauf?

      Das bewusste Verschweigen oder falsche Darstellen von Mängeln, um den Verkauf zu ermöglichen.

    • Ist "gekauft wie gesehen" rechtlich bindend?

      Nur für sichtbare Mängel. Bei versteckten Mängeln oder Arglist ist der Ausschluss unwirksam.

    • Wie beweise ich eine arglistige Täuschung?

      Durch Gutachten, Zeugen, Kommunikation und die Umstände des Kaufs (z. B. widersprüchliche Angaben).

    • Was kostet eine Klage gegen den Verkäufer?

      Hängt vom Streitwert ab. Bei Autos oft 5.000–20.000 €. Rechtsschutzversicherungen übernehmen gewöhnlich die Kosten. 

    • Kann ich auch Strafanzeige stellen?

      Ja, bei konkretem Verdacht auf Betrug (§ 263 StGB). Parallel zur zivilrechtlichen Klage möglich.

    • Kann ich den Kaufpreis mindern, wenn eine Täuschung vorliegt?

      Ja, statt Rücktritt kann auch Minderung (§ 441 BGB) verlangt werden, wenn Sie das Auto behalten wollen.

    • Wie lange kann ich anfechten?

      Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung (§ 124 BGB).


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