Arbeitsrecht
Zugang der Kündigung beweisen: So kann der Zugang nachgewiesen werden (Briefkasten, Einschreiben, Bote)
Wenn eine Kündigung im Raum steht, entscheidet oft nicht der Inhalt, sondern der Zugang: Wann ist die Kündigung so in Ihren Machtbereich gelangt, dass Sie sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnten? Genau an diesem Punkt entstehen in der Praxis die meisten Streitigkeiten, etwa bei Einwurf in den Briefkasten, Weiterlesen…
