Kalender als Symbolbild für 3-Wochen-Kündigungsfrist - Kündigungsfristenrechner

Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen (3-Wochen-Frist & Zugang)

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Zugang der Kündigung (z. B. Einwurf in den Briefkasten), nicht das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht. In der Praxis scheitern Kündigungsschutzklagen häufig an Fehlern bei Zugang und Weiterlesen…

Kündigungsgespräch zwischen Chef und Mitarbeiter

Fristlose Kündigung erhalten? Ihr roter Faden für die ersten 48 Stunden

Warum Sie jetzt keine Zeit verlieren dürfen Wenn der Postbote oder der E-Mail-Ping die fristlose Kündigung bringt, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Gehalt, betriebliche Krankenversicherung und Zugang zum Firmenserver sind von einer Minute auf die andere Geschichte. Gleichzeitig tickt eine unsichtbare Uhr: Drei Wochen bleiben, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage Weiterlesen…