Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht? Verzug & Anspruch auf Zinsen einfach erklärt

Bleibt der Arbeitslohn ganz oder teilweise aus, gerät der Arbeitgeber bei Fälligkeit in Zahlungsverzug. In diesem Fall besteht nicht nur Anspruch auf den ausstehenden Lohn, sondern zusätzlich auf gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und fallen ab dem Zeitpunkt des Verzugs taggenau an. Weiterlesen…