Zivilrecht
§ 477 BGB Beweislastumkehr: Ihre Rechte in den ersten 12 Monaten
Das größte Problem beim Streit über mangelhafte Waren ist oft: Wer muss beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war? Genau das regelt § 477 BGB. Seit 2022 gilt: In den ersten 12 Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Das bedeutet: Nicht Weiterlesen…