Arbeitnehmerin berechnet ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2026

Mindestlohn 2026: Höhe (13,90 €), Berechnung, Sonderfälle und was bei Unterzahlung gilt

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt sind. Der Mindestlohn gilt auch während der Probezeit und im Kleinbetrieb. Entscheidend ist der tatsächliche Stundenverdienst. Weiterlesen…

Änderungen im Arbeitsrecht 2025: Was Sie als Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

Zum 1. Januar 2025 treten einige Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft, die den Arbeitsalltag in vielerlei Hinsicht beeinflussen. Viele dieser Neuerungen betreffen Situationen, die fast jeder Arbeitnehmer kennt – sei es beim Abschluss eines Arbeitsvertrags, der Beantragung von Elternzeit oder beim Übergang in den Ruhestand. Ich gebe Ihnen einen Überblick, Weiterlesen…