Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen & was zu tun, wenn es „zu spät“ ist
Kurzantwort (für Eilige): Die 3-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet mit Ablauf des 21. Tages. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Die Frist wird nur durch Klage beim Arbeitsgericht gewahrt, nicht durch Widerspruch beim Arbeitgeber. Weiterlesen…