Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung: Abfindung, Sozialplan, Tipps
Was bedeutet „betriebsbedingte Kündigung“? Der Arbeitgeber darf kündigen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Typische Gründe: Standortschließung, Outsourcing, Auftragsrückgang. Wichtig: Arbeitsplätze, nicht Personen, werden abgebaut. Erst danach wählt der Arbeitgeber, wen es trifft. Interessenausgleich & Sozialplan: Warum Sie beides kennen sollten. Sobald ein Unternehmen größere Stellenstreichungen Weiterlesen…