Person unterschreibt ein Dokument – Symbolbild für Aufhebungsvertrag oder Abfindung im Arbeitsrecht

Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag – Ihre Rechte, Risiken und Chancen

Für Eilige (Kurzüberblick): Gesetzlicher Anspruch? Nur in Ausnahmefällen (§ 1a KSchG), sonst Ergebnis von Verhandlungen oder Vergleich. Höhe (Faustformeln): häufig 0,5–1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, in Konzernen teils mehr; oft Sockelbetrag zusätzlich. Aufhebungsvertrag: Achtung Sperrzeit (§ 159 SGB III) und Ruhen (§ 158 SGB III) beim ALG. Steuern: Abfindungen sind voll Weiterlesen…

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