Geldscheine mit Brieftasche als Symbolbild für Lohnrückstand und Verzug beim Gehalt

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht? Verzug & Anspruch auf Zinsen einfach erklärt

Viele Arbeitnehmer erleben es: Der Monatslohn bleibt aus, die Mahnung hilft nichts und der Arbeitgeber reagiert nicht.Was viele nicht wissen: Bei Lohnrückstand steht Ihnen nicht nur der Nettolohn zu, sondern zusätzlich gesetzliche Zinsen (§ 288 BGB). Die 40-€-Verzugskostenpauschale beim Verzug von Arbeitslohn kann hingegen seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Weiterlesen…