Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben: Was Sie jetzt tun können
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ist nach der Unterschrift grundsätzlich verbindlich. Wer unter Druck unterschrieben hat, kann den Vertrag daher nicht automatisch widerrufen oder rückgängig machen. Angreifbar kann ein Aufhebungsvertrag aber sein, wenn die Unterschrift durch widerrechtliche Drohung, arglistige Täuschung oder eine unfaire Verhandlungssituation zustande gekommen ist. Entscheidend Weiterlesen…
