Frau unterschreibt befristeten Arbeitsvertrag und prüft mit Anwalt ob Kettenbefristung zulässig ist

Kettenbefristung & Entfristungsklage: Ihre Chancen auf Entfristung

Kurzantwort (für Eilige):Mehrere befristete Verträge hintereinander („Kettenbefristung“) sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend sind Dauer, Anzahl der Verträge, Gründe und Planbarkeit. Sachgrundlos sind Befristungen i. d. R. nur bis 24 Monate mit max. 3 Verlängerungen zulässig, ohne Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Mit Sachgrund (z. B. Vertretung/Projekt) sind Ketten möglich, aber Missbrauchskontrolle Weiterlesen…

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