Rechner als Symbolbild zur Prüfung einer Mietminderung aufgrund eines Mangels an der Wohnung

Mietminderung bei Mängeln: Tabelle, Prozentwerte & Rechte nach § 536 BGB

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn in der Wohnung ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Wohnqualität beeinträchtigt. Typische Fälle sind Schimmel, Heizungsausfall, anhaltender Lärm, Wasserschäden oder fehlendes Warmwasser. Nach § 536 BGB ist eine Mietminderung zulässig, sobald ein solcher Mangel besteht, ein Verschulden des Vermieters ist nicht erforderlich. Die Höhe Weiterlesen…