Arbeitnehmerin berechnet ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2026

Mindestlohn 2026: Höhe (13,90 €), Berechnung, Sonderfälle und was bei Unterzahlung gilt

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt sind. Der Mindestlohn gilt auch während der Probezeit und im Kleinbetrieb. Entscheidend ist der tatsächliche Stundenverdienst. Weiterlesen…