Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit – jeder hat im Zusammenhang mit Straftaten bestimmt schon einmal von diesen beiden Begriffen gehört. Doch wo genau liegt der Unterschied? Und warum spielt das eine so große Rolle, wenn es um Strafen geht?
Vorsatz – Ich wollte es tun!
Vorsatz bedeutet, dass jemand eine Tat bewusst begeht und weiß, dass er dadurch eine strafbare Handlung ausführt. Das Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt dies in § 15 StGB: „Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.“
Es gibt verschiedene Abstufungen des Vorsatzes. Die Absicht (dolus directus 1. Grades) liegt vor, wenn die Tat mit voller Absicht begangen wird. Beispiel: Jemand will seinen Nachbarn verletzen und schlägt absichtlich mit einer Flasche auf ihn ein. Beim direkten Vorsatz (dolus directus 2. Grades) weiß der Täter sicher, dass sein Handeln eine bestimmte Folge hat. Beispiel: Jemand setzt eine Wohnung in Brand, um eine Versicherungssumme zu kassieren, und nimmt dabei in Kauf, dass Menschen zu Schaden kommen. Beim bedingten Vorsatz (dolus eventualis) hält der Täter den Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf. Beispiel: .Jemand schießt zum Spaß mit einem Feuerwerkskörper in eine Menschenmenge und nimmt dadurch billigend in Kauf, dass sich jemand verletzt.
Fahrlässigkeit – „Das wollte ich nicht!“
Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Person eine Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch unbeabsichtigt eine Tat begeht. Sie hätte die Gefahr erkennen und vermeiden können. Fahrlässigkeit ist in § 276 BGB sowie in § 15 StGB geregelt.
Auch hier gibt es Abstufungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit war die Person unaufmerksam oder leichtsinnig. Beispiel: Ein Autofahrer übersieht eine rote Ampel und verursacht einen Unfall. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Person besonders rücksichtslos handelt oder offensichtliche Regeln missachtet. Beispiel: Ein Arzt operiert einen Patienten, ohne vorher die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, und verletzt ihn schwer.
Der Unterschied zwischen vorsätzlich und fahrlässig am Beispiel erklärt
Doch wo liegt der genaue Unterscheid zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit? Angenommen, jemand wirft einen Blumentopf vom Balkon. Handelt er vorsätzlich, wirft die Person den Blumentopf herunter, weil sie jemanden verletzen will. Handelt er fahrlässig, stellt die Person den Blumentopf ungesichert auf die Balkonbrüstung. Durch Wind fällt er herunter und verletzt jemanden.
Warum ist die Unterscheidung so wichtig?
Die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit hat große Auswirkungen auf das Strafmaß. In der Regel sind vorsätzliche Straftaten schwerer bestraft als fahrlässige Handlungen. Manche Delikte sind sogar nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurden.
Ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig handelt, macht vor Gericht einen entscheidenden Unterschied. Während Vorsatz bedeutet, dass jemand bewusst eine Tat begeht, liegt bei Fahrlässigkeit eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Die genaue Abgrenzung kann in der Praxis schwierig sein – und genau hier setzt die juristische Bewertung an!
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1 Kommentar
Konstantinos Alexandridis · 7. April 2025 um 13:56
Cooler Beitrag! Liest sich gut. Viel Erfolg. 🙂