Ein neues Produkt gekauft und dann die Enttäuschung: Die Ware ist beschädigt, fehlerhaft oder entspricht nicht den Erwartungen. Doch was viele Verbraucher nicht wissen: Das deutsche Kaufrecht bietet umfassende Schutzmechanismen. Ich erkläre Ihnen, welche Rechte Sie haben, wenn Sie eine mangelhafte Ware erhalten, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 BGB). Dazu zählen etwa technische Defekte, fehlende Eigenschaften oder falsche Lieferungen. Auch eine mangelhafte Montageanleitung kann nach § 434 Abs. 2 BGB einen Sachmangel darstellen.

Welche Rechte haben Käufer bei mangelhafter Ware?

Das Gesetz gewährt Käufern bei mangelhaften Waren verschiedene Rechte (§ 437 BGB).

Zunächst muss der Käufer dem Verkäufer die Nacherfüllung einräumen. Das heißt, dass der Käufer verlangen kann, dass der Verkäufer entweder den Mangel beseitigt (Nachbesserung) oder eine neue mangelfreie Ware liefert (Ersatzlieferung) (§ 439 BGB).

Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB).

Als alternative Lösung kann eine Minderung des Kaufpreises vereinbart werden (§ 441 BGB).

Das Gesetz legt zudem fest, dass bei verschuldetem Mangel der Verkäufer auf Ersatz des Schadens haftet (§§ 280, 281 BGB). Der Käufer hat somit auch ein Recht auf Schadensersatz

Der Käufer hat grundsätzlich die Wahl, ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangt. Der Verkäufer kann jedoch eine gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre (§ 439 Abs. 4 BGB).

Besonderheiten bei Online-Käufen

Beim Kauf im Internet gelten einige Besonderheiten: Verbraucher genießen zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB), unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist. Dieses Recht ermöglicht es, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie können also einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ist die Ware mangelhaft, können Käufer sowohl ihre Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB) als auch das Widerrufsrecht geltend machen. Dabei ist jedoch zu beachten:

Wird die Ware zunächst widerrufen, findet eine Rückabwicklung des gesamten Vertrags statt. Beanstandet der Käufer hingegen nur einen Mangel, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen und der Verkäufer muss nacherfüllen (§ 439 BGB).

Zudem liegt die Beweislast in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe beim Verkäufer (§ 477 BGB). Dies erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich, da der Käufer nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.

Welche Fristen gelten?

Wichtig: Ansprüche wegen Mängeln verjähren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Sache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

In den ersten zwölf Monaten nach Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Danach kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand.

Besonderheiten gelten bei gebrauchten Sachen: Hier kann die Gewährleistungsfrist durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB).

Was können Sie tun, wenn Sie eine mangelhafter Ware erhalten?

Sollten Sie eine mangelhafte Ware erhalten haben, empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:

  1. Mangel dokumentieren: Fertigen Sie Fotos oder ein Video des Mangels an.

  2. Verkäufer informieren: Setzen Sie den Verkäufer schriftlich in Kenntnis und verlangen Sie Nacherfüllung.

  3. Frist setzen: Fordern Sie die Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage).

  4. Folgerechte geltend machen: Nach erfolglosem Fristablauf können Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangt werden.

Es empfiehlt sich, alle Schreiben und Nachweise aufzubewahren, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.

Der Kauf mangelhafter Waren ist ärgerlich – aber das deutsche Kaufrecht schützt Sie umfassend. Wichtig ist, schnell zu handeln und Ihre Rechte konsequent geltend zu machen. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche und lassen Sie sich nicht auf langes Hinhalten durch den Verkäufer ein.

Benötigen Sie Unterstützung?

Haben Sie Probleme mit einem mangelhaften Produkt, Fragen zu Ihren Gewährleistungsrechten oder sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten? Rechtsanwältin Diana B. Haidari unterstütze Sie gerne. Sie erreichen mich über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auch über WhatsApp.


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