Arbeitsrecht
Kettenbefristung & Entfristungsklage: Ihre Chancen auf Entfristung
Kurzantwort (für Eilige):Mehrere befristete Verträge hintereinander („Kettenbefristung“) sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend sind Dauer, Anzahl der Verträge, Gründe und Planbarkeit. Sachgrundlos sind Befristungen i. d. R. nur bis 24 Monate mit max. 3 Verlängerungen zulässig, ohne Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Mit Sachgrund (z. B. Vertretung/Projekt) sind Ketten möglich, aber Missbrauchskontrolle Weiterlesen…