Zivilrecht
Arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf
Eine arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst Mängel verschweigt oder falsche Angaben macht, etwa zu Unfallschäden, Kilometerstand oder Motorschaden (§ 123 BGB).In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Käufer bei Täuschung haben, wann „gekauft wie gesehen“ nicht gilt (§ 444 BGB) und wie Sie den Kauf Weiterlesen…
