Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage: Fristen richtig berechnen (3-Wochen-Frist & Zugang)
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Entscheidend ist der rechtliche Zugang der Kündigung (z. B. Einwurf in den Briefkasten), nicht das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht. In der Praxis scheitern Kündigungsschutzklagen häufig an Fehlern bei Zugang und Weiterlesen…
