Zivilrecht
Deadlock in der GmbH (50/50): Wenn Gesellschafter blockieren. Rechtliche Einordnung und Handlungsoptionen
Ein Deadlock in der GmbH liegt vor, wenn Gesellschafter aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Entscheidungsstruktur keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse mehr fassen können. Typisch sind insbesondere 50/50-Beteiligungen, Konstellationen mit Sperrminoritäten oder weitreichenden Vetorechten. Der Begriff „Deadlock“ ist gesetzlich nicht definiert. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis beschreibt er jedoch eine strukturelle Blockadesituation, bei der die GmbH Weiterlesen…
