Wecker als Symbolbild für die verpasste Frist für eine Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Frist versäumt: nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG

Wird die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 4 KSchG). Das bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass keine rechtlichen Möglichkeiten mehr bestehen. Nach § 5 KSchG kann das Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ausnahmsweise nachträglich zulassen, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, Weiterlesen…