Sie haben eine Anklage erhalten und fragen sich, was jetzt passiert? Ab Zustellung der Anklageschrift ist besonnenes Handeln wichtig: Schweigen, Akteneinsicht über die Verteidigung und Fristen wahren. In diesem Leitfaden erhalten Sie einen kompakten Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens, Ihre Rechte als Beschuldigter und typische Fehler, die Sie vermeiden sollten.

Kurzantwort (für Eilige): Anklage erhalten: Was tun? Ablauf, Rechte & Fristen

Ruhe bewahren und schweigen: Nach Zustellung der Anklageschrift gilt: keine Aussage ohne Verteidiger. Schweigen ist Ihr Recht (§ 136 StPO) und verhindert belastende Fehler.

Akteneinsicht über den Anwalt: Vollständigen Einblick in die Ermittlungsakte gibt es nur über die Verteidigung (§ 147 StPO). Erst danach sollte über eine Einlassung oder Verteidigungsstrategie entschieden werden.

Fristen & Ablauf: Zustellungsdatum notieren und alle Schreiben aufbewahren. Im Eröffnungsverfahren (§§ 199–204 StPO) prüft das Gericht, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. Fristen täglich überwachen.

Empfohlenes Vorgehen: 1) Verteidiger mandatieren → 2) Akteneinsicht beantragen → 3) Beweislage prüfen → 4) Optionen (Einstellung, Freispruch, Strafmaßverhandlung) bewerten.

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Was bedeutet die Anklage?

Viele Mandanten fragen sich: Was bedeutet eine Anklage genau und was sollte man jetzt auf keinen Fall tun?

Die Anklage ist der formelle Schritt, mit dem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abschließt und den Fall dem Gericht zur Entscheidung vorlegt (§ 170 Abs. 1 StPO, § 200 StPO). Damit besagt die Behörde: Es besteht hinreichender Tatverdacht. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, entscheidet das Gericht im Eröffnungsverfahren. Für Sie ist jetzt entscheidend, nicht vorschnell zu reagieren, sondern die Verteidigung auf Basis der Aktenlage zu planen.

Ablauf nach Zustellung: die 5 Etappen

  1. Ermittlungsverfahren
    Polizei/Staatsanwaltschaft ermitteln. Sie dürfen schweigen und einen Anwalt für Strafrecht beauftragen. Ziel: Entlastendes sichern, Risiken minimieren.

  2. Anklageschrift (§ 200 StPO)
    Mit Zustellung kennen Sie Vorwurf und Beweismittel. Akteneinsicht gibt es nur über den Verteidiger (§ 147 StPO). Erst danach wird über eine Einlassung entschieden.

  3. Eröffnungsverfahren (§§ 199–204 StPO)
    Das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen (Hauptverfahren eröffnet) wird. In dieser Phase kann die Verteidigung Einwendungen erheben, Beweisanträge stellen oder Einstellungen anregen.

  4. Hauptverhandlung
    Beweisaufnahme, Zeugen, Gutachten, Plädoyers. Verteidigungsziele: Einstellung, Freispruch oder – falls nötig – eine Verständigung zum Strafmaß.

  5. Urteil & Rechtsmittel
    Nach der Urteilsverkündung werden Berufung oder Revision geprüft. Fristen strikt einhalten (Regelfälle: eine Woche; vgl. § 314 StPO).

Ablauf des Strafverfahrens nach Erhalt der Anklage

Fünf Phasen vom Ermittlungsverfahren bis Urteil – kompakt erklärt

1
Ermittlungsverfahren
Schweigen wahren, Verteidiger kontaktieren, Entlastendes sichern.
2
Anklageschrift (§ 200 StPO)
Akteneinsicht nur über die Verteidigung (§ 147 StPO); Einlassung erst nach Aktenlage.
3
Eröffnungsverfahren (§§ 199–204 StPO)
Gericht prüft Zulassung; Einwendungen, Beweisanträge und Einstellungsanregungen möglich.
4
Hauptverhandlung
Beweisaufnahme, Zeugen, Gutachten, Plädoyers; Ziel: Einstellung, Freispruch oder günstiges Strafmaß.
5
Urteil & Rechtsmittel
Berufung/Revision fristgerecht prüfen (regelmäßig eine Woche; § 314 StPO) und begründen.
Schnell-Check nach Zustellung
  • Zustellungsdatum & Aktenzeichen notiert?
  • Keine eigene Stellungnahme ohne Verteidiger?
  • Beweismittel gesichert (Zeugen, Dateien, Chatverläufe)?
  • Fristen dokumentiert?
Häufige Fehler
  • Spontane Aussagen ohne Aktenkenntnis.
  • Kontaktaufnahme mit Zeugen/„Gegenseite“.
  • Fristen im Eröffnungsverfahren übersehen.
Tipp: Erst Akteneinsicht – dann Strategie. Kommunikation nur über die Verteidigung.
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§§ 136, 147, 199–204, 314 StPO
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Anklage erhalten? Was tun? Ihre Rechte als Beschuldigter (Kurzüberblick)

  • Schweigen: Sie müssen sich nicht äußern. Unbedachte Angaben werden protokolliert und gegen Sie verwendet.

  • Verteidigung: Sie können jederzeit einen Verteidiger mandatieren (in einigen Konstellationen Pflichtverteidigung).

  • Akteneinsicht: Vollständig nur über den Anwalt, Grundlage jeder sinnvollen Strategie. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Strafrecht in München

  • Beweisanträge: Bereits vor der Hauptverhandlung sind Anträge möglich.

  • Rechtsmittel: Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden; Fristen strikt einhalten.

Anklage erhalten Klage droht

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Spontane Stellungnahmen bei Polizei/Staatsanwaltschaft ohne Aktenkenntnis.

  • Kontakt zur Gegenseite/Zeugen: das kann die Beweisaufnahme belasten.

  • Fristen übersehen (Posteingang nicht prüfen, Zustellungsdatum nicht notieren).

  • „Selbstverteidigung“ ohne Einblick in die Akte: hohe Risiken, strategische Chancen gehen verloren.

Kosten & Pflichtverteidigung (kurz)

Die Kosten richten sich nach Umfang, Verfahrensstadium und Aufwand. In bestimmten Fällen (z. B. schwere Vorwürfe, drohende Freiheitsstrafe) besteht Pflichtverteidigung, d. h. es wird ein Verteidiger beigeordnet. Sprechen Sie uns an, wir klären transparent Kosten, Risiken und realistische Ziele.

Wann ist ein Anwalt sinnvoll?

Je früher, desto besser. Schon im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen (Einstellungen, begrenzte Beweisaufnahme, Verfahrensökonomie). Nach Zustellung der Anklage gilt: ohne Akteneinsicht keine Einlassung. In München und Umgebung vertreten wir Sie regelmäßig vor den Amts- und Landgerichten.

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FAQs : Anklage erhalten

  • Was passiert direkt nach Zustellung der Anklage?

    Das Gericht prüft im Eröffnungsverfahren, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. Hier kann die Verteidigung Einwendungen erheben oder Einstellungen anregen.

  • Muss ich mich äußern?

    Nein. Schweigen ist Ihr Recht. Eine Einlassung erfolgt wenn überhaupt erst nach Akteneinsicht.

  • Wie schnell bekomme ich Akteneinsicht?

    Die Akte wird nach Mandatierung von der Staatsanwaltschaft/Gericht an die Verteidigung übersandt bzw. digital bereitgestellt. Dauer je nach Stelle wenige Tage bis einige Wochen.

  • Unterschied Anklage vs. Strafbefehl?

    Die Anklage zielt auf eine Hauptverhandlung; der Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung (gegen den man Einspruch einlegt).

  • Welche Fristen sind wichtig?

    Zustellungsdatum dokumentieren. Bei Urteilen gelten kurze Rechtsmittelfristen (oft eine Woche). Im Zweifel sofort Rücksprache mit der Verteidigung.


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