Ein Strafbefehl kommt oft unerwartet: Innerhalb weniger Tage liegt ein gelbes Kuvert im Briefkasten, das eine Geldstrafe, Fahrverbot oder sogar Bewährungsstrafe festsetzt. Sie haben jedoch ein starkes Gegenmittel. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung können Sie mit einem formlosen Einspruch das Verfahren noch komplett öffnen und damit Ihre Chancen auf Einstellung, Freispruch oder mildere Strafe dramatisch verbessern.
Weil der Strafbefehl einem Urteil gleichkommt, müssen Betroffene jedoch unbedingt innerhalb dieser zwei Wochen reagieren, sonst wird er automatisch rechtskräftig (§ 410 StPO). Wer die „Einspruch gegen Strafbefehl Frist“ versäumt, verliert fast jede Chance auf eine mildere Strafe.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt,
welche Frist gilt und wann sie wirklich zu laufen beginnt,
wie ein Einspruch eingelegt wird (inkl. Musterformulierungen),
Kosten, Risiken und typische Fehler,
welche Erfolgschancen realistisch sind und wann sich ein Vergleich lohnen kann,
weshalb ein Anwalt für Strafrecht in München Ihren Tagessatz oft deutlich senken kann.
Zwei-Wochen-Frist: So reichen Sie den Einspruch richtig ein
Die folgenden Punkte sollten beim Einlegen des Widerspruchs unbedingt beachtet werden:
Schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat.
Unterschrift nicht vergessen, sonst gilt der Einspruch als unzulässig.
Fax reicht aus, E-Mail nur mit qualifizierter Signatur.
Innerhalb der Frist genügt ein kurzer Satz: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom … ein.“ Details kann Ihr Anwalt später nachreichen.
Tipp: Senden Sie das Fax aus dem Copyshop und bewahren Sie den Sendebericht auf. Das ist Ihr Fristnachweis.
Sind Sie sich unsicher, empfiehlt es sich zeitnah einen Anwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen. Er kann Ihnen dabei helfen, den Einspruch form- und fristgerecht einzulegen.
Der typische Ablauf
Viele Mandanten glauben, nach dem Einspruch versinke ihr Fall für Monate in den Aktenbergen des Gerichts. Tatsächlich bewegt sich das Verfahren meist erstaunlich schnell. Dies vor allem, weil Gerichte Strafbefehle gezielt einsetzen, um kleine Strafsachen ohne große Hauptverhandlung abzuschließen. Mit dem fristgerechten Einspruch zwingen Sie die Staatsanwaltschaft und den Richter jedoch, den Fall noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Und genau hier eröffnet sich der Spielraum für günstigere Ergebnisse.
Ablauf in der Praxis
Akteneinsicht: Ihr Anwalt beantragt sofort Einsicht und prüft, ob Zeugenaussagen widersprüchlich sind, Beweise fehlen oder formale Fehler vorliegen.
Schriftliche Stellungnahme / Vergleich: Werden Lücken gefunden, wird eine fundierte Erwiderung erstellt. Oft reicht das schon, um Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer milderen Strafe oder Einstellung unter Auflagen zu bewegen.
Hauptverhandlung: Kommt es doch zur Verhandlung, wird der Strafbefehl zur „Anklageschrift light“. Jetzt müssen Zeugen erscheinen, Beweise vorgelegt und Zweifel ausgeräumt werden. Eine gute Verteidigung kann hier Freispruch oder deutliche Strafminderung erreichen.
Entscheidung: Freispruch, Einstellung (§ 153ff. StPO) oder ein neues Urteil, häufig mit weniger oder niedrigeren Tagessätzen oder Bewährung statt Geldstrafe.
Welche Angriffspunkte der Strafbefehl haben könnte
Ein Strafbefehl basiert meist nur auf einer gewissen Aktenlage: Die Staatsanwaltschaft schildert den Sachverhalt, der Richter prüft oberflächlich und schreibt die Strafe fest. Diese Eile ist dein Vorteil. Wo schnell gearbeitet wird, schleichen sich Lücken ein. In diesen drei Kategorien bieten sich hierbei Angriffspunkte:
Sachliche Fehler: Was ist wirklich passiert?
Rechtliche Fehler: Wurde die falsche Vorschrift angewandt?
Formale Fehler: Ist der Strafbefehl überhaupt ordnungsgemäß zugestellt oder verjährt?
Angriffspunkt | Typische Verteidigungsstrategie |
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Vorsatz vs. Fahrlässigkeit | Zeigen, dass höchstens Fahrlässigkeit vorliegt → geringere Strafe oder Einstellung. |
Überhöhte Tagessätze | Einkommen realistisch darlegen, Unterhaltsverpflichtungen nachweisen → Geldstrafe reduzieren. |
Geringfügigkeit (§ 153 StPO) | Schadenssumme < 50 € oder Ersttäter → Verfahrenseinstellung gegen geringe Auflage. |
Verjährung naht | Gericht auf Fristablauf hinweisen → oft Einstellung, weil aufwändige Hauptverhandlung sich nicht mehr lohnt. |
Falscher Tatbestand | Beispiel: Arzneimittelgesetz statt Betäubungsmittelgesetz → Strafbefehl aufheben lassen. |
Beweisprobleme | Belastungszeuge widerspricht sich, Video unscharf → „in dubio pro reo“ nutzen. |
Strategische Tipps für ein besseres Ergebnis
- Geldstrafe drücken
Lohnabrechnungen, Unterhaltsverpflichtungen oder Krankheitskosten belegen. So lässt sich eine „Strafbefehl Geldstrafe reduzieren“. - Unbedingte Fahrverbote vermeiden
Berufsfahrer? Nachweis über Arbeitgeber einreichen, alternative Sanktion (höheres Bußgeld) verhandeln. - Bewährungsstrafe sichern
Bei drohender Freiheitsstrafe Schwerpunkt auf positiver Sozialprognose (fester Job, Therapie, Schadenswiedergutmachung).
Kurz & knapp – Ihr 48-Stunden-Fahrplan
Datum prüfen – unbedingt den Ablauf der Frist notieren (umgehend).
Fax-Einspruch an Amtsgericht senden (vor Ablauf der Frist).
Anwalt kontaktieren, Akteneinsicht beantragen (nur ein Anwalt kann Ihnen Zugang zu den Akten besorgen).
Entlastende Belege sammeln: Kontoauszüge, Zeugenaussagen, Fotos.
Mit Anwalt Verhandlungsstrategie festlegen: Einstellung, Umklassifizierung, Geldstrafe senken.
Sie benötigen Unterstützung?
Als Strafverteidigerin in München prüfe ich Ihren Strafbefehl noch am selben Tag, sichere Akteneinsicht und entwickle eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Kontaktieren Sie mich telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail, auch 24/7 in dringenden Fällen.
FAQs - Einspruch gegen Strafbefehl
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Was ist ein Strafbefehl und wie unterscheidet er sich von einer Anklage?
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Schnellverfahren (§ 407 StPO). Das Gericht verurteilt zu Geldstrafe, Fahrverbot oder Bewährung ohne Hauptverhandlung. Erst wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, kommt es zu einer „normalen“ Anklage mit öffentlicher Verhandlung.
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Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung (§ 410 StPO). Verpassen Sie die Frist, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann dann noch helfen. Dies jedoch nur bei belegbarer Entschuldigung (z. B. Krankenhausaufenthalt).
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Muss ich den Einspruch schriftlich einreichen oder reicht eine E-Mail?
Zulässig ist Schriftsatz mit Originalunterschrift oder persönliche Niederschrift beim Amtsgericht. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Ein Anwalt kann eine qualifizierte E-Mail per beA versenden.
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Was kostet der Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die Kosten hängen vom Verfahrensausgang ab.
Nur schriftlicher Einspruch, danach Rücknahme → geringe Gerichtsgebühr
Hauptverhandlung mit Freispruch → Staatskasse trägt alle Kosten, inklusive ihrer Anwaltskosten.
Verurteilung → Sie zahlen Gerichts- & Anwaltskosten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen jedoch häufig.
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Wie sind die Erfolgsaussichten, den Strafbefehl zu kippen oder die Strafe zu reduzieren?
Gute Karten haben Sie, wenn die Beweislage dünn (nur Zeugenaussage ohne Objektivierung), die Verjährung fast erreicht oder die Rechtsfolge unverhältnismäßig ist (z. B. hohe Tagessatz-Anzahl). Oft gelingt es, die Geldstrafe zu senken oder ein Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) zu erreichen.
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Kann ich einen Einspruch auf bestimmte Punkte beschränken?
Ja. Mit dem teilweisen Einspruch (§ 410 Abs. 2 StPO) greifen Sie z. B. nur die Höhe der Geldstrafe oder das Fahrverbot an. Das mindert das Prozessrisiko.
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Steht ein Strafbefehl im Führungszeugnis?
Nur wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt oder ein Fahrverbot/Sperre ausgesprochen wurde. Durch Einspruch können Sie die Strafe häufig unter diese Grenze drücken – dann erscheint sie nicht im Führungszeugnis.
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Was passiert, wenn ich den Strafbefehl einfach bezahle?
Mit Zahlung akzeptieren Sie das Urteil. Es wird rechtskräftig. Spätere Ratenzahlungsprobleme oder Folgen fürs Bewährungsregister lassen sich dann nicht mehr verhandeln.
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Kann ich den Einspruch später wieder zurücknehmen?
Ja, bis zum Ende der Hauptverhandlung. Das ist ein taktischer Hebel: Sie können zunächst Einspruch einlegen, Akteneinsicht nehmen und nach Risikoprüfung entscheiden, ob Sie vor Gericht weiterkämpfen oder zurückziehen.
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Brauche ich zwingend einen Anwalt für den Einspruch gegen Strafbefehl?
Eine Pflichtverteidigung besteht meist nicht. Ein Anwalt für Strafrecht erhöht aber die Chancen deutlich: Zugang zur digitalen Akteneinsicht, Erfahrung in Vergleichsgesprächen mit Staatsanwalt, Kenntnis, wann „Teileinspruch“ oder Verjährungsargumente greifen.
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